
HB KARLSRUHE. Der Wuppertaler Ex-Oberbürgermeister Hans Kremendahl (SPD) ist vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen worden. Die BGH-Richter äußerten bei der Urteilsverkündung zwar deutliche Zweifel an der Plausibilität dieses Beweisergebnisses. "Dass ein Oberbürgermeister einer Großstadt so blauäugig sein kann, vermag man sich kaum vorzustellen", sagte der Vorsitzende Richter. Das Landgerichtsurteil sei aber nach dem Revisionsrecht nicht anfechtbar.
Auslöser des Verfahrens war die 256 000-Euro-Spende eines ebenfalls angeklagten Bauunternehmers für den Oberbürgermeister-Wahlkampf 1999. Auch der Bauunternehmer Uwe Clees geht straffrei aus. Der BGH sah in der Beweiswürdigung des Landgerichts Dortmund keine Rechtsfehler.











