Staatsanwaltschaft Vergleich von Flüchtlingen mit Hunden strafbar

„Hunde müssen draußen bleiben“ – ein gewöhnliches Schild an vielen Läden. Ein Oberfranke aber hat die Grenzen des Gewöhnlichen überschritten – vielleicht sogar die des Erlaubten. Er ersetzte „Hunde“ durch „Asylanten“.

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In der Stadt Selb in Oberfranken hatte ein Ladenbesitzer ein Schild mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“ und einem Hundebild aufgestellt. Quelle: picture alliance

Selb Wegen eines ausländerfeindlichen Schaufensterschilds soll ein Ladeninhaber aus Oberfranken nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe bezahlen. Der 54-Jährige hatte in der Stadt Selb ein Schild mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“ und einem Hundebild aufgestellt.

Diese Kombination erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung, teilte die Staatsanwaltschaft Hof am Dienstag mit. Deshalb beantragte sie beim Amtsgericht Wunsiedel eine Geldstrafe. Das Schild vergleiche Asylbewerber mit Hunden, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde der Deutschen Presse-Agentur.

Der Strafbefehl wurde bereits erlassen, der Mann legte nach Angaben des Gerichts dagegen allerdings Einspruch ein. Es wird deshalb zu einer öffentlichen Verhandlung kommen. Prinzipiell kann Volksverhetzung nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit Haft von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Der Ladeninhaber hatte zuletzt über den Bürgermeister der Stadt eine Stellungnahme abgegeben. „Das von mir angebrachte Schild in meinem Laden hatte keinerlei rassistischen oder rechtsradikalen Hintergrund“, hieß es in dem Text, den Bürgermeister Ulrich Pötzsch (Aktive Bürger) Ende August in einer Mitteilung verbreitete.

„Bei der unbedachten Anbringung des Schildes habe ich mir keine Vorstellungen davon gemacht, welche negativen Folgen dies für die Stadt Selb und für die Geschäftswelt haben wird.“ Er bedauere außerordentlich, das Schild angebracht zu haben.

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