Quer durch die Kulturen ist der Sonntag ein Tag der Ruhe, des Innenhaltens – im britisch geprägten Hongkong nicht anders...
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5 Kommentare
"Der ESM sieht Eingriffsrechte in die Haushalte der Euro-Staaten vor."
Wie eklatant diese Eingriffe sind und mit welchen Winkelzügen gearbeitet wurde, zeigt die Verfassungsbeschwerde des renommierten Bankjuristen und langjährigen Syndicus der ehemaligen Dresdner Banke AG (Frankfurt), Herrn RA Dr. Wolfgang Philipp sehr deutlich auf.
Mit seiner stringenten Argumentation, die auch für den Laien verständlich vorgetragen wurde und der vorgetragenen Bewertung von in der öffentlichen Wahrnehmung kaum beachteten Fakten zu den ESM-Verträgen darf man dieser Verfassungsbeschwerde eine zeitgeschichtliche Relevanz einräumen.
zu den Texten der Verfassungsbeschwerde:
http://www.fortunanetz.de
Ebenso spannend ist der Erkenntnisgewinn aus den anderen Verfassungsbeschwerden, insbesondere der Vorträge von Prof. Murswiek und Prof. Schachtschneider:
ein Summary findet sich hier:
http://fortunanetz-forum.xobor.de/t85f2-Verfassungsbeschwerden-gegen-EFSF-und-ESM.html

"Sicher ließe sich ein Weg finden, auch diesen Vertrag noch einmal passieren zu lassen, vielleicht mit Auflagen."
NEIN, hier geht nichts "mit Auflagen", der Vertrag gilt falls unterschrieben so wie formuliert, Auflagen wie ein Parlamentsvorbehalt sind null und nichtig!
Wenn der deutsche Vertreter im Gouverneursrat hier mit den Südländern für eine Direktzahlung an Banken und eine Erhöhung in Richtung unendlich stimmt obwohl er hierzu nicht von der deutschen Regierung bzw. dem Parlament autorisiert wurde ist das danach nicht mehr zu ändern. Außerdem genießt dieser Vertreter unbeschränkte Immunität, ist also von jeder Haftung befreit.
Es droht also stets ein europapolitischer Amoklauf des deutschen Vertreters im ESM.
Und von wegen "noch einmal passieren lassen": Typische Salami-Taktik, gibt man dem Teufel den Finger will er die ganze Hand.
Das mit der Folgenabschätzung, die offensichtlich einen großen Raum einnehmen soll läuft doch so:
- Große momentane Folgen für die Märkte und die Finanzindustrie: ESM wird bestätigt
- Große langfristige Folgen für den kleinen Deutschen: sekundär, ESM wird trotzdem bestätigt
Allein die Tatsache dass das Gericht offensichtlich gewillt ist Geld gegen Recht abzuwägen bedeutet, dass - leider - zu befürchten ist dass dieses Gericht in Erwägung zieht seine Ehre und die Demoratischen Prinzipien wegzuwerfen.

Herr Dreier ist ein Staatsrechtler- ohne Bürgerbezug.
Die Kernfrage sollte auch lauten: Wann handeln die Abgeordneten zum
Schaden der Bürger.
Und da sind wir beim Kernproblem:
WER IST DEUTSCHLAND ????

Zudem weißt das Gg nicht nur eigen arten auf es ist eine.....
und auch der §146 ist nicht zufällig da drin....
da Haben sich größen wie Carlo Schmidt ja was bei gedacht und im unterschied zu den heutigen "Eliten" hatten die noch den Bürger und dAS Wohl des Landes im Blick.....
Dies Eu idologie ist ja grausm blind

Wenn man sich das heutige GG einmal näher anschaut, so kann man feststellen, dass seit 1990 zahlreiche und vielfältige Änderungen und Neuausrichtungen vorgenommen worden sind. Diese wurden immer ohne jegliche öffentliche Diskussion oder öffentliche Beteiligung der Bevölkerung vorgenommen.
Dies betrifft in besonderer Art das Einfügung von europäischem Recht in das GG. Dabei waren und dabei sind jedoch von vorneherein Konflikte und Dissenzen mit den Kernbereichen des GG vorprogrammiert.
Beispiele: Die Verfassungspräambel vor 1990 und nach 1990 sowie der Art. 23, der Kompetenzübertragung auf die EU vorsieht. Weitere Beispiele sind das Lissabon-Urteil des BVerfG und die Umgestaltung von der EG zu EU.
Mit diesen Rechtsangleichungen und einer gemeinsamen nicht funktionieren Gemeinschaftswährung jedoch werden die nationalen Parlamenten, die bürgerlichen Mitbestimmungsrechte und das Recht auf demokratische Teilhabe unterminiert. Von der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie ganz zu schweigen.
Quer durch die Kulturen ist der Sonntag ein Tag der Ruhe, des Innenhaltens – im britisch geprägten Hongkong nicht anders...
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