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Staatsrechtler Dreier: Volksabstimmung über eine neue Verfassung

Staatsrechtler Dreier: "Das Grundgesetz ist nicht perfekt"

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Volksabstimmung über eine neue Verfassung

Die EU-Kommission hat die Europäer befragt, welche Themen besser auf nationaler oder auf europäischer Ebene entschieden werden sollen. Im Folgenden die Ergebnisse der Umfrage zu zehn Entscheidungsfeldern.

Alle Angaben in Prozent; Differenzen zu 100: keine Antwort

Quelle: EU-Kommission

Bild: dpa

Und was kommt dann? Einige Politiker schlagen eine Volksabstimmung vor.

Da müsste man zunächst einmal Klarheit schaffen, was für eine Art von Volksabstimmung man meint. Soll es eine Entscheidung des Volkes im Rahmen des Grundgesetzes sein? Dann müssten wir vorher unsere Verfassung ändern, denn im Augenblick ist das nicht vorgesehen. Oder soll es eine Volksabstimmung sein, mit der eine neue Verfassung beschlossen wird? Das wäre natürlich etwas ganz anderes.

Eine Revolution?

Gerade nicht. Das deutsche Grundgesetz weist nämlich eine durchaus ungewöhnliche Eigenart auf: Es regelt seine eigene Ablösung. Artikel 146 baut eine Legalitätsbrücke zwischen altem und neuem Staatsgrundgesetz.

Mit dem Grundgesetz sind wir bisher doch nicht schlecht gefahren.

Richtig. Aber eine neue Verfassung heißt ja nicht, dass man alles anders machen muss. Es wäre sogar möglich, die gleiche Verfassung bloß um eine Passage zu ergänzen, die den europäischen Bundesstaat als Ziel festschreibt. Das halte ich aber politisch nicht unbedingt für die wahrscheinlichste Variante.

Denn ist die Büchse der Pandora erst mal geöffnet, kann man viel Schabernack mit der Verfassung treiben.

Warum verbindet man in Deutschland das Aktivwerden des Volkes immer mit Horrorszenarien? Wir haben inzwischen mehr als 60 Jahre ununterbrochene Demokratieerfahrung, da kann man sich zutrauen, eine neue Verfassung zu entwickeln. Zudem ist das Grundgesetz keineswegs perfekt.

Wer haftet bei Bank-Pleiten?

Die EU-Kommission verlangt, dass nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Banken selbst für ihre Risiken haften - und zwar grenzüberschreitend. Deshalb will die EU-Behörde die nationalen Fonds für Bankenabwicklung und Einlagensicherung dazu zwingen, sich im Notfall auf europäischer Ebene gegenseitig Geld zu leihen. Und das ist nur der erste Schritt.

Bild: dapd

Sie rühren am einzig Heiligen, was dem säkularen Deutschen nach dem Verlust der Deutschen Bundesbank geblieben ist.

Dreier: Der Idee einer Sakralisierung der Verfassung stehe ich in der Tat skeptisch gegenüber. Mir ist der nüchterne Blick auf Gesetze als Menschenwerk sympathischer, Grundgesetze eingeschlossen. Schauen Sie sich doch nur die Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 an: Da wird der Bundesstaat auf alle Zeiten vor Veränderung geschützt. Es leuchtet doch wirklich nicht ein, den Deutschen zu verbieten, einen Zentralstaat zu schaffen, selbst wenn das Volk, alle Abgeordneten und Länder es wollten.

In Karlsruhe klagen 12.000 Menschen gegen den ESM. Das zeigt, dass viele nichts mehr fürchten als eine neue Verfassung. Im Grundgesetz suchen sie Schutz.

Diese Menschen fürchten gewiss vieles, aber weniger eine neue Verfassung, an deren Schaffung sie beteiligt werden. Was sie einzuklagen versuchen, ist doch: Solange das Grundgesetz gilt, sind so weitgehende Maßnahmen wie der ESM nicht zulässig, weil das die Kernkompetenzen des Staates zu stark beschneidet. Dafür bräuchten wir eine neue Verfassung, die Deutschland zu einem Gliedstaat der „Vereinigten Staaten von Europa“ machen würde. Dann wäre die große Frage, ob es dafür in Deutschland eine Mehrheit gäbe. Ich glaube das eher nicht.

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5 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 16.07.2012, 13:56 UhrWegweiser

    Wenn man sich das heutige GG einmal näher anschaut, so kann man feststellen, dass seit 1990 zahlreiche und vielfältige Änderungen und Neuausrichtungen vorgenommen worden sind. Diese wurden immer ohne jegliche öffentliche Diskussion oder öffentliche Beteiligung der Bevölkerung vorgenommen.

    Dies betrifft in besonderer Art das Einfügung von europäischem Recht in das GG. Dabei waren und dabei sind jedoch von vorneherein Konflikte und Dissenzen mit den Kernbereichen des GG vorprogrammiert.

    Beispiele: Die Verfassungspräambel vor 1990 und nach 1990 sowie der Art. 23, der Kompetenzübertragung auf die EU vorsieht. Weitere Beispiele sind das Lissabon-Urteil des BVerfG und die Umgestaltung von der EG zu EU.

    Mit diesen Rechtsangleichungen und einer gemeinsamen nicht funktionieren Gemeinschaftswährung jedoch werden die nationalen Parlamenten, die bürgerlichen Mitbestimmungsrechte und das Recht auf demokratische Teilhabe unterminiert. Von der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie ganz zu schweigen.

  • 10.07.2012, 13:57 UhrOmarius

    Zudem weißt das Gg nicht nur eigen arten auf es ist eine.....

    und auch der §146 ist nicht zufällig da drin....

    da Haben sich größen wie Carlo Schmidt ja was bei gedacht und im unterschied zu den heutigen "Eliten" hatten die noch den Bürger und dAS Wohl des Landes im Blick.....

    Dies Eu idologie ist ja grausm blind

  • 10.07.2012, 12:21 Uhrmathias

    Herr Dreier ist ein Staatsrechtler- ohne Bürgerbezug.

    Die Kernfrage sollte auch lauten: Wann handeln die Abgeordneten zum
    Schaden der Bürger.

    Und da sind wir beim Kernproblem:
    WER IST DEUTSCHLAND ????

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