Volksabstimmung über eine neue Verfassung
Bild: dpaDie EU-Kommission hat die Europäer befragt, welche Themen besser auf nationaler oder auf europäischer Ebene entschieden werden sollen. Im Folgenden die Ergebnisse der Umfrage zu zehn Entscheidungsfeldern.
Alle Angaben in Prozent; Differenzen zu 100: keine Antwort
Quelle: EU-Kommission
Bild: dpaRenten
Das sagen die Deutschen
Entscheidung von der nationalen Regierung: 83 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 14 %
Das sagen die Europäer
Entscheidung von der nationalen Regierung: 73 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 24 %
Bild: dpaSozialwesen
Das sagen die Deutschen
Entscheidung von der nationalen Regierung: 69 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 28 %
Das sagen die Europäer
Entscheidung von der nationalen Regierung: 68 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 29 %
Bild: dpaSteuern
Das sagen die Deutschen
Entscheidung von der nationalen Regierung: 69 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 27 %
Das sagen die Europäer
Entscheidung von der nationalen Regierung: 68 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 28 %
Bild: dpaVerringerung der Staatsverschuldung
Das sagen die Deutschen
Entscheidung von der nationalen Regierung: 45 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 53 %
Das sagen die Europäer
Entscheidung von der nationalen Regierung: 51 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 44 %
Bild: dpaKampf gegen Arbeitslosigkeit
Das sagen die Deutschen
Entscheidung von der nationalen Regierung: 56 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 42 %
Das sagen die Europäer
Entscheidung von der nationalen Regierung: 58 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 39 %
Bild: dpaEinwanderung
Das sagen die Deutschen
Entscheidung von der nationalen Regierung: 33 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 64 %
Das sagen die Europäer
Entscheidung von der nationalen Regierung: 36 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 60 %
Bild: dpaLandwirtschaft und Fischerei
Das sagen die Deutschen
Entscheidung von der nationalen Regierung: 32 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 63 %
Das sagen die Europäer
Entscheidung von der nationalen Regierung: 46 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 49 %
Bild: dpaVerteidigung und Außenpolitik
Das sagen die Deutschen
Entscheidung von der nationalen Regierung: 22 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 75 %
Das sagen die Europäer
Entscheidung von der nationalen Regierung: 31 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 65 %
Bild: APKampf gegen Terrorismus
Das sagen die Deutschen
Entscheidung von der nationalen Regierung: 12 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 85 %
Das sagen die Europäer
Entscheidung von der nationalen Regierung: 19 %
Entscheidung gemeinsam innerhalb der EU: 78 %
Die EU-Kommission hat die Europäer befragt, welche Themen besser auf nationaler oder auf europäischer Ebene entschieden werden sollen. Im Folgenden die Ergebnisse der Umfrage zu zehn Entscheidungsfeldern.
Alle Angaben in Prozent; Differenzen zu 100: keine Antwort
Quelle: EU-Kommission
Und was kommt dann? Einige Politiker schlagen eine Volksabstimmung vor.
Da müsste man zunächst einmal Klarheit schaffen, was für eine Art von Volksabstimmung man meint. Soll es eine Entscheidung des Volkes im Rahmen des Grundgesetzes sein? Dann müssten wir vorher unsere Verfassung ändern, denn im Augenblick ist das nicht vorgesehen. Oder soll es eine Volksabstimmung sein, mit der eine neue Verfassung beschlossen wird? Das wäre natürlich etwas ganz anderes.
Eine Revolution?
Gerade nicht. Das deutsche Grundgesetz weist nämlich eine durchaus ungewöhnliche Eigenart auf: Es regelt seine eigene Ablösung. Artikel 146 baut eine Legalitätsbrücke zwischen altem und neuem Staatsgrundgesetz.
Mit dem Grundgesetz sind wir bisher doch nicht schlecht gefahren.
Richtig. Aber eine neue Verfassung heißt ja nicht, dass man alles anders machen muss. Es wäre sogar möglich, die gleiche Verfassung bloß um eine Passage zu ergänzen, die den europäischen Bundesstaat als Ziel festschreibt. Das halte ich aber politisch nicht unbedingt für die wahrscheinlichste Variante.
Denn ist die Büchse der Pandora erst mal geöffnet, kann man viel Schabernack mit der Verfassung treiben.
Warum verbindet man in Deutschland das Aktivwerden des Volkes immer mit Horrorszenarien? Wir haben inzwischen mehr als 60 Jahre ununterbrochene Demokratieerfahrung, da kann man sich zutrauen, eine neue Verfassung zu entwickeln. Zudem ist das Grundgesetz keineswegs perfekt.
Bild: dapdWer haftet bei Bank-Pleiten?
Die EU-Kommission verlangt, dass nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Banken selbst für ihre Risiken haften - und zwar grenzüberschreitend. Deshalb will die EU-Behörde die nationalen Fonds für Bankenabwicklung und Einlagensicherung dazu zwingen, sich im Notfall auf europäischer Ebene gegenseitig Geld zu leihen. Und das ist nur der erste Schritt.
Bild: dapdMittelfristig will die Kommission die nationalen Fonds auf EU-Ebene zusammenlegen. Frankreich unterstützt das, aber Deutschland winkt ab. Einer gemeinschaftlichen Haftung für Spareinlagen könne bei diesem Gipfel noch nicht zugestimmt werden, heißt es in Berlin.
Bild: dpaWo wird die zentrale EU-Bankenaufsicht angesiedelt?
Die EU-Regierungschefs waren sich schnell einig: Die EZB soll die Bankenaufsicht in der Euro-Zone übernehmen. Doch die EU-Kommission hielt dagegen. Eigentlich wollte die Behörde die European Banking Authority (Eba) in London zu einer EU-Bankenaufsicht ausbauen.
Bild: ReutersDass dieser Plan nicht durchsetzbar ist, hat Binnenmarktkommissar Michel Barnier rasch eingesehen. Er hielt aber nichts davon, die Bankenaufsicht voll in die EZB zu integrieren. Die Aufsicht müsse unabhängig von der Notenbank agieren, denn sonst komme es zu Zielkonflikten mit der Geldpolitik, sagte der Kommissar.
Bild: dapdAuf welcher Rechtsgrundlage operiert die EU-Bankenaufsicht?
Die Frage steht im direkten Zusammenhang zur vorherigen. Die EZB will sich auf Basis von Artikel 127, Absatz 6 des EU-Vertrags ein Mandat für die Bankenaufsicht geben lassen. Dem Artikel zufolge können die Regierungschefs der EZB „einstimmig (...) besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute (...) übertragen“.
Bild: dpaDamit wäre die Bankenaufsicht dem Einfluss der EU-Kommission entzogen. Deshalb verlangt die Kommission eine andere Rechtsgrundlage im EU-Vertrag.
Bild: ReutersWie viele Staaten würden sich an einer Bankenunion beteiligen?
Die vier Präsidenten der wichtigsten europäischen Institutionen, Herman Van Rompuy (Rat), José Manuel Barroso (Kommission), Jean-Claude Juncker (Euro-Gruppe) und Mario Draghi (EZB), sprechen in ihrem Reformpapier nur von der Euro-Zone. Der Teilnehmerkreis könnte aber über die 17 Euro-Staaten hinausgehen.
Bild: ReutersDie Kommission meint, dass alle 25 Unterzeichner des Fiskalpaktes teilnehmen sollten. Dann blieben nur Großbritannien und Tschechien außen vor.
Bild: dapdWelche Finanzinstitute soll die neue EU-Behörde beaufsichtigen?
Die vier EU-Präsidenten sprachen in ihrem ersten Papier ausdrücklich von „allen Banken“. Auch kleinere, nur im Inland tätige Institute könnten den Euro in Gefahr bringen, was sich gerade wieder bei den spanischen Sparkassen zeige. Diesen Punkt hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nun entschärft.
Bild: dpaAuch Kanzlerin Merkel wollte die EU-Aufsicht stets auf die Großbanken beschränken. Volksbanken und Sparkassen sollten weiter unter nationaler Aufsicht bleiben.
Wer haftet bei Bank-Pleiten?
Die EU-Kommission verlangt, dass nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Banken selbst für ihre Risiken haften - und zwar grenzüberschreitend. Deshalb will die EU-Behörde die nationalen Fonds für Bankenabwicklung und Einlagensicherung dazu zwingen, sich im Notfall auf europäischer Ebene gegenseitig Geld zu leihen. Und das ist nur der erste Schritt.
Sie rühren am einzig Heiligen, was dem säkularen Deutschen nach dem Verlust der Deutschen Bundesbank geblieben ist.
Dreier: Der Idee einer Sakralisierung der Verfassung stehe ich in der Tat skeptisch gegenüber. Mir ist der nüchterne Blick auf Gesetze als Menschenwerk sympathischer, Grundgesetze eingeschlossen. Schauen Sie sich doch nur die Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 an: Da wird der Bundesstaat auf alle Zeiten vor Veränderung geschützt. Es leuchtet doch wirklich nicht ein, den Deutschen zu verbieten, einen Zentralstaat zu schaffen, selbst wenn das Volk, alle Abgeordneten und Länder es wollten.
In Karlsruhe klagen 12.000 Menschen gegen den ESM. Das zeigt, dass viele nichts mehr fürchten als eine neue Verfassung. Im Grundgesetz suchen sie Schutz.
Diese Menschen fürchten gewiss vieles, aber weniger eine neue Verfassung, an deren Schaffung sie beteiligt werden. Was sie einzuklagen versuchen, ist doch: Solange das Grundgesetz gilt, sind so weitgehende Maßnahmen wie der ESM nicht zulässig, weil das die Kernkompetenzen des Staates zu stark beschneidet. Dafür bräuchten wir eine neue Verfassung, die Deutschland zu einem Gliedstaat der „Vereinigten Staaten von Europa“ machen würde. Dann wäre die große Frage, ob es dafür in Deutschland eine Mehrheit gäbe. Ich glaube das eher nicht.
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Alle Kommentare lesen16.07.2012, 13:56 UhrAnonymer Benutzer:Wegweiser
Wenn man sich das heutige GG einmal näher anschaut, so kann man feststellen, dass seit 1990 zahlreiche und vielfältige Änderungen und Neuausrichtungen vorgenommen worden sind. Diese wurden immer ohne jegliche öffentliche Diskussion oder öffentliche Beteiligung der Bevölkerung vorgenommen.
Dies betrifft in besonderer Art das Einfügung von europäischem Recht in das GG. Dabei waren und dabei sind jedoch von vorneherein Konflikte und Dissenzen mit den Kernbereichen des GG vorprogrammiert.
Beispiele: Die Verfassungspräambel vor 1990 und nach 1990 sowie der Art. 23, der Kompetenzübertragung auf die EU vorsieht. Weitere Beispiele sind das Lissabon-Urteil des BVerfG und die Umgestaltung von der EG zu EU.
Mit diesen Rechtsangleichungen und einer gemeinsamen nicht funktionieren Gemeinschaftswährung jedoch werden die nationalen Parlamenten, die bürgerlichen Mitbestimmungsrechte und das Recht auf demokratische Teilhabe unterminiert. Von der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie ganz zu schweigen.
10.07.2012, 13:57 UhrAnonymer Benutzer:Omarius
Zudem weißt das Gg nicht nur eigen arten auf es ist eine.....
und auch der §146 ist nicht zufällig da drin....
da Haben sich größen wie Carlo Schmidt ja was bei gedacht und im unterschied zu den heutigen "Eliten" hatten die noch den Bürger und dAS Wohl des Landes im Blick.....
Dies Eu idologie ist ja grausm blind
10.07.2012, 12:21 UhrAnonymer Benutzer:mathias
Herr Dreier ist ein Staatsrechtler- ohne Bürgerbezug.
Die Kernfrage sollte auch lauten: Wann handeln die Abgeordneten zum
Schaden der Bürger.
Und da sind wir beim Kernproblem:
WER IST DEUTSCHLAND ????