Steinbrück vor Cum-Ex-Ausschuss Erst 2009 von umstrittenen Aktiengeschäften erfahren

Umstrittene Aktiendeals und Steuertricksereien kosteten den Staat Milliarden. Das Schlupfloch ist geschlossen, die Aufarbeitung dauert an. Frühere Minister müssen erklären, warum die Lücke erst so spät geschlossen wurde.

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Der ehemalige Finanzminister Peer Steinbrück vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zu umstrittenen Aktiengeschäften

Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat nach eigener Aussage erst Mitte Mai 2009 und damit kurz vor dem Ende seiner Amtszeit von umstrittenen Aktiengeschäften mit einem hohen Milliardenschaden für die Staatskassen erfahren. In dem Vermerk sei aber nicht von „Cum-Ex“-Deals die Rede gewesen, sagte Steinbrück am Montag in Berlin vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestages. Es sei auf die Gefahr „erheblicher“ Steuerausfälle verwiesen worden, möglicherweise in Milliardenhöhe. Er habe dann um Stellungnahmen gebeten, sagte Steinbrück. Anschließend habe es Lösungsvorschläge für eine radikale Umstellung bei der Dividendenausschüttung gegeben.

Bei „Cum-Ex“-Aktiengeschäften hatte der Fiskus über Jahre hinweg die nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer gleich mehrfach erstattet. Das Steuerschlupfloch war erst mit Wirkung ab 1. Januar 2012 geschlossen worden. Steinbrück war von November 2005 bis Oktober 2009 Bundesfinanzminister. In diese Zeit fallen die erfolglosen Versuche des Ministeriums, die Deals zu unterbinden.

Bei den auch „Dividendenstripping“ genannten komplizierten Geschäften wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch um den Dividendenstichtag eines Unternehmens rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Das führte dazu, dass Steuerbescheinigungen für Kapitalertragsteuern mehrfach ausgestellt wurden, die so aber gar nicht gezahlt wurden.

Schneller schlau: Cum-ex-Geschäfte

Nach mehr als zehn Jahren war das Steuerschlupfloch geschlossen worden, doch die Opposition im Bundestag will die Vorgänge in einem Untersuchungsausschuss aufklären. Der Gesamtschaden wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt. Unter Juristen gehen die Meinungen darüber auseinander, ob es illegale Geschäfte waren.

Zuvor hatten ehemalige Spitzenbeamte des Finanzministeriums bei Zeugenvernehmungen im Untersuchungsausschuss erklärt, dass das Problem der mehrfach ausgestellten Steuerbescheinigungen zulasten des Fiskus schon früher bekannt gewesen und mit dem Jahressteuergesetz 2007 aufgegriffen worden sei. Damit seien jedoch nur inländische Transaktionen verhindert worden. Das Gesetz wurde auch von Verbänden formuliert.

Nach Aussage Steinbrücks war das Jahressteuergesetz 2007 durchaus ein erster Schritt gewesen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten Banken und Steuerberater wissen müssen, dass es sich um illegale und strafrechtlich relevante Gestaltungen handele. Dass es weitergehende Schritte geben müsse, vor allem für grenzüberschreitende Geschäfte im Ausland, sei klar gewesen.

Hätte er damals schon über die Netzwerke und Skrupellosigkeit der Banken Bescheid gewusst, hätte man sich anders aufgestellt, sagte Steinbrück. Er habe die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaften aktiv sind, um die Täter zu überführen. Steinbrück kritisierte die damals aus seiner Sicht unbefriedigenden Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Frage des Eigentums. Der BFH hätte den Missbrauch durchaus stoppen können.

Nach erneuten Hinweisen versuchte das Bundesfinanzministerium nach Aussage früherer Spitzenbeamter seit 2009 weiter, die komplexen Steuergestaltungen im Zusammenhang mit Leerverkäufen zu stoppen. Es dauerte dann aber mehr als zwei weitere Jahre, bis die „Cum-Ex“­-Geschäftsmodelle als unzulänglich bewertete Praxis unterbunden wurde.

Als voraussichtlich letzter Zeuge soll an diesem Donnerstag Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) angehört werden, der seit Ende 2009 im Amt ist. Dabei geht es auch um ähnlich gelagerte Steuergestaltungen unter dem Namen „Cum-Cum“.

Durch diese Geschäfte rund um den Dividendenstichtag, bei denen sich ein nicht anspruchsberechtigter Inhaber einer Aktie durch Dividendenstripping künstlich einen Steuererstattungsanspruch verschaffte, soll der Staat ebenfalls Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verloren haben. Das Steuerschlupfloch wurde erst im vergangenen Jahr gestopft. Bund und Länder verhandeln aktuell über „Cum-Cum“-Altfälle.

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