Steuerentlastung Zypries und CDU-Wirtschaftsrat begrüßen Mittelstandsentlastung

Union und SPD einigen sich doch noch auf eine gewisse Steuerentlastung für kleinere Unternehmen. Die können bald mehr Kosten für kleinere Anschaffungen sofort geltend machen – ohne viel Bürokratie.

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Die Wirtschaftsministerin lobt das Konzept für die neuen Steuerentlastungen. Quelle: AFP

Berlin Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) und der Wirtschaftsrat der CDU haben die von den Koalitionsfraktionen vereinbarten Steuerentlastungen und Investitionsanreize für den Mittelstand begrüßt. Eine höhere Wertgrenze für die Sofortabschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter entlaste kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe von Bürokratie und Kosten, erklärte Zypries am Dienstag in Berlin. „Das fördert Investitionen und tut der Wirtschaft gut.“ Ähnlich äußerte sich der Wirtschaftsrat.

Union und SPD hatten sich am Montag darauf verständigt, dass vom 1. Januar 2018 an Betriebe Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter wie Bürostühle, Computer oder Werkzeuge bis zu einem Wert von 800 Euro sofort nach der Anschaffung beim Fiskus abschreiben können. Bisher galten 410 Euro als Obergrenze. Mit dem höheren Wert sparen Unternehmen unmittelbar Steuern und verfügen so in den ersten Jahren über zusätzliche Finanzmittel.

Normalerweise wird nach dem Erwerb von Maschinen der Kaufpreis auf mehrere Jahre verteilt steuermindernd als Betriebsausgabe abgeschrieben. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister aufgeführt werden. Bei sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern aber kann dies sofort beim Finanzamt im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden – bis zu der Obergrenze. Diese wurde schon seit Jahrzehnten nicht mehr geändert.

Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschreibung entfallen künftig den Angaben zufolge für viele Wirtschaftsgüter Aufzeichnungspflichten. Offen ist den Angaben zufolge noch, was mit der sogenannten Pool-Abschreibung passiert. Hier können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler einen Sammelposten für diese Güter von bis zu 1000 Euro bilden, der gleichmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben wird.

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