Steuerhinterziehung Schäubles Kampf gegen Briefkastenfirmen

Im Kampf gegen Briefkastenfirmen plant die Bundesregierung umfangreiche gesetzliche Neuregelungen. Neben einer Meldepflicht für Steuerzahler und Banken soll auch das Bankgeheimnis deutlich eingeschränkt werden.

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Der Bundesfinanzminister will rigoros gegen Briefkastenfirmen vorgehen. Quelle: AP

Berlin Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will die Deutschen zur Offenlegung ihrer Briefkastenfirmen in Steueroasen zwingen. Mit einem am Donnerstag bekanntgewordenen Gesetzentwurf will der CDU-Politiker die Banken zudem zur Mitarbeit verpflichten: Verschweigen sie Geschäfte ihrer Kunden mit Briefkastenfirmen, sollen sie für die Steuerausfälle haften. Weil außerdem ab dem kommenden Jahr über 90 Staaten automatisch ihre Steuerdaten austauschen, wird die Luft für Steuerflüchtlinge immer dünner.

Mit dem Gesetzentwurf, über den zuerst das „Handelsblatt“ berichtete, setzt Schäuble einen nationalen Zehn-Punkte-Plan gegen Steuerflucht aus dem Frühjahr um. Dieser ist Schäubles Antwort auf die Enthüllung eines Netzwerkes von Briefkasten-Firmen in Panama, in das auch Deutsche involviert waren. Der Schaden für die Steuerbehörden geht weltweit in die Milliarden.

Dem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf zufolge will Schäuble ausländische Briefkastenfirmen an drei Stellen aushebeln: bei den Steuerpflichtigen, den vermittelnden Banken und über neue Ermittlungsbefugnisse der Steuerbehörden. Schon jetzt müssen die Bürger den Erwerb einer direkten oder indirekten Beteiligung an einer Firma im Ausland dem Finanzamt mitteilen.

Die Meldeschwelle dafür soll auf Beteiligungen von mindestens zehn Prozent sinken. Außerdem sollen die Bürger Beziehungen zu Firmen außerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation melden, wenn sie diese kontrollieren. Die heimliche Gründung von Briefkastenfirmen wäre damit verboten.

Wer dennoch versucht, sein Geld im Ausland zu verstecken, soll härter bestraft werden: Wer dem Fiskus seine Auslandsfirmen verschweigt, kann nicht mehr so leicht auf Verjährung hoffen - der Beginn der Verjährungsfrist kann für zehn Jahre blockiert werden. Wurden Steuern hinterzogen, können diese im Einzelfall auch noch 20 Jahre später eingezogen werden. Bei einem Verstoß gegen die Transparenzpflicht droht ein Bußgeld von 25.000 Euro.

Banken müssen dem Gesetzentwurf zufolge dem Fiskus die von ihnen vermittelten Beziehungen ihrer Kunden zu Auslandsfirmen melden, wenn eine Beteiligung von 30 Prozent erreicht wird. Andernfalls droht der Bank ein Bußgeld von 50.000 Euro. Außerdem steht das Institut für den Schaden gerade. Das steuerliche Bankgeheimnis wird aufgehoben, nicht allerdings das eigentliche - zivilrechtliche - Bankgeheimnis, das der Bank verbietet, Kundeninformationen an Dritte weiterzugeben. Zudem sollen die Finanzämter Sammel-Auskunftsersuchen an Banken richten können. Faktisch könnten sich Bankkunden mit Offshore-Konten dann nicht mehr hinter ihrem Geldinstitut verstecken.

Mit dem Gesetzentwurf wird Steuerhinterziehung über Briefkastenfirmen außerdem in den Katalog der besonders schweren Steuerhinterziehungen aufgenommen. Dadurch würde eine längere Verjährungsfrist von zehn Jahren gelten.

Dem Gesetzentwurf muss auch der Bundesrat zustimmen, der bereits eigene Vorschläge zur Bekämpfung von Steuerflucht gemacht hat. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) begrüßte Schäubles Vorstoß. Die Botschaft sei klar: „Wir machen weiter Dampf“, sagte er dem „Handelsblatt“.

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