Steuern Ist die Steuerbefreiung für Sonntagszuschläge verfassungswidrig?

Der Präsident des Bundesfinanzhofs hält es für verfassungswidrig, dass diese Zahlungen steuerfrei sind.

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Kaufhaus in Berlin Quelle: AP

Es ist ein Relikt aus anderen Zeiten: Seit 1940 sind in Deutschland Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei. Jetzt aber meldet sich der Präsident des Bundesfinanzhofs, Wolfgang Spindler, zu Wort. Denn er hält die steuerfreien Zuschläge „persönlich für verfassungswidrig“.

Der Chef des höchsten deutschen Finanzgerichts begründete dies in der vergangenen Woche auf einer Veranstaltung der Stiftung Marktwirtschaft damit, dass so bestimmte Arbeitnehmer einseitig bevorteilt würden. Dies gelte auch für deren Arbeitgeber. Sie würden von der Steuerbegünstigung profitieren, da sie sonst höhere Stundenlöhne für die außerordentliche Arbeitszeit zahlen müssten. Stattdessen komme dafür seit Jahrzehnten die Allgemeinheit auf. Die Nazis hatten die Steuerbefreiung im Zweiten Weltkrieg eingeführt, um für Frauen die Arbeit in den Rüstungsbetrieben attraktiver zu machen und die Waffenproduktion zu steigern.

Geplante Abschaffung hätte Merkel fast den Wahlsieg gekostet

Eine Abschaffung der steuerfreien Zuschläge ist derzeit praktisch nur durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts denkbar. Denn die schwarz-gelbe Regierungskoalition will das Thema nicht anrühren. Seit 2005 gelte es „als minenverseuchtes Gelände“, sagt ein CDU-Bundestagsabgeordneter, der in diesem Zusammenhang „auf keinen Fall genannt werden“ will.

Im Bundestagswahlkampf 2005 hatte der damalige CDU-Schattenfinanzminister Paul Kirchhoff eine Abschaffung des Privilegs angekündigt. Der damalige SPD-Kanzler Gerhard Schröder machte gegen den unpopulären Plan mobil, was die damalige CDU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel fast den Wahlsieg gekostet hatte. Laut Statistischem Bundesamt arbeiten in Deutschland rund elf Millionen Menschen an Sonn- und Feiertagen und sechs Millionen nachts.

An der festgefahrenen Lage ändert auch eine aktuelle Studie nichts, die drei wissenschaftliche Institute für das Finanzministerium erarbeitet haben: das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut der Universität Köln, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung und das dänische Beratungsunternehmen Copenhagen Economics. Bei der Auswertung der 20 großen Steuervergünstigungen kommen sie zu dem Ergebnis, dass der Staatskasse allein durch das Privileg jährlich zwei Milliarden Euro fehlten.

Der Rat der Forscher: Die Steuerbefreiung der Zuschläge sollte abgeschafft werden.

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