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Steuern: Schweizer Steuerabkommen: Stichtag schon vorbei

von Christian Ramthun

Deutsche Vermögen in der Schweiz werden ab 2013 nach deutschem Recht besteuert. Für Fiskalflüchter gibt’s kein Entrinnen – der Stichtag ist schon vorbei.

Notorische Steuerflüchtlinge haben mit dem gerade ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ihre Not. Zwar sollen laut Vertrag erst ab dem 1. Januar 2013 deutsche Abgaben auf deutsche Vermögen in der Schweiz erhoben werden. Doch für Last-Minute-Fluchten ist es zu spät, da das Abkommen bereits seine Wirkung entfaltet. So ist der Stichtag zur Erfassung deutscher Vermögen in der Schweiz bereits abgelaufen, erfuhr die WirtschaftsWoche aus Verhandlungskreisen. Damit tricksen die Verhandlungspartner auch solche Trickser aus, die ihr Vermögen in der Alpenrepublik noch schnell von einer Bank zur anderen transferieren wollen: Denn „frisches“ Vermögen unterliegt einem geringeren Steuersatz als Gelder mit langer Anlagedauer. Das Abkommen sieht eine Bandbreite von Steuersätzen zwischen 19 und 34 Prozent vor.

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Die genauen Details wollen Berlin und Bern erst mit der Unterzeichnung des Abkommens durch die beiden Finanzminister Wolfgang Schäuble und Eveline Widmer-Schlumpf in einigen Wochen enthüllen. Allerdings hat die Ministerin ihre Schweizer Banken schon insgeheim über wichtige Punkte informiert – mit der Folge, dass sie deutschen Kunden seit einigen Wochen nur noch Teile ihres angelegten Vermögens auszahlen (WirtschaftsWoche 30/2011). Damit möchten die eidgenössischen Kreditinstitute vermeiden, dass sie 2013 in leere Depots starren und die von ihnen abzuführenden Abgeltungsteuern selbst tragen müssen. Den für die Vergangenheit geschuldeten Betrag wollen die Banken am 31. Mai 2013 von den Konten abbuchen. Ist ein Konto trotz Aufforderung nicht gedeckt, soll die betroffene Bank die deutschen Behörden über den jeweiligen Kunden informieren.

Noch ist das Abkommen nicht in trockenen Tüchern. Auf deutscher Seite müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Auf Krawall ist dabei die SPD gebürstet. Ihr Finanzexperte Joachim Poß spricht wegen der Pauschalbesteuerung von einer „Ohrfeige für alle Steuerehrlichen“ und äußert verfassungsrechtliche Zweifel. Dazu erklärt Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk: „Das jetzige Abkommen trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafbefreiungserklärungsgesetz von 2003 voll und ganz Rechnung.“ Damals hatte die rot-grüne Regierung einen Versuch gestartet, Steuerfluchtgelder heimzulocken. Das brachte 1,4 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu ist laut Koschyk das Abkommen allein wegen zwei Milliarden Franken (1,9 Milliarden Euro), die die Banken vorschießen, aus dem Stand erfolgreicher.

3 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 14.08.2011, 21:00 UhrAnonymer Benutzer: zarromanowski

    Sofern der Kontoinhaber gegenüber der bank die Versteuerung der Einkünfte nachweisen kann, soll die pauschale Versteuerung des Altvermögenes unterbleiben.
    Daraus ergibt sich für Hundertausende steuerehrliche, deutsche Steuerzahler die interessante Frage - wie könnte dies geschehen??

  • 14.08.2011, 16:35 UhrAnonymer Benutzer: Profit

    @Zweifler: Es ist richtig, derzeit ist vieles Spekulation. Allerdings gilt in einem Abkommen mit den USA für Schweizer banken: Es werden Gelder nur noch auf ein anderes bank-Konto überwiesen. bar wird nur noch beschränkt ausgezahlt. Selbst wenn bar ausgezahlt werden würde, müßte der deutsche Anleger - analog zum US-amerikanischen - die "steuerliche Reinheit" bei einer erneuten Einzahlung bei einer (anderen) bank nachweisen. Es bliebe: bargeld oder Gold im Safe. Aber wie gesagt: Alles Spekulation. interessant finde ich auch folgenden Aspekt: Soweit mir bekannt ist, wird nach geltendem Recht seit 1.7.2011 35% (!!!) Zinsabschlagssteuer an der Schweizer Quelle erhoben und nach Deutschland überwiesen. Wird diese Regelung dann ab 1.1.2013 von 25% + Soli abgelöst? Das wäre dann ja sogar eine Steuererleichterung. WiWo bitte aufklären!

  • 14.08.2011, 15:57 UhrAnonymer Benutzer: Zweifler

    Wie in dem Artikel zutreffend gesagt wird: Der Text des Steuerabkommens ist noch unveröffentlicht.Allerdings können einige der hier getroffenen Feststellungen schon der Logik nach nicht zutreffen: Es steht nämlich fest, dass es jedem Kontoinhaber gestattet sein soll, die Geschäftsverbindung noch bis Ende 2012 zu beenden. Dann schuldet er nichts (N-i-C-H-T-S !!!). Es kann ihm daher auch egal sein, dass das Konto dann am 31.05.2013 nicht mehr gedeckt ist. Die behauptung, schweizer banken würden jetzt keine Gelder mehr auszahlen, ist wohl nur ein Märchen. Wo sollte die rechtliche Grundlage dafür sein. in dem Abkommen jedenfalls ist sie nicht zu finden. Da wird ja die Kontoauflösung als Option angeboten.Nur bei noch bestehender Kontoverbindung stellt sich dann überhaupt die Frage, ob nachgezahlt oder selbstangezeigt werden soll. Unlogisch ist zudem, wenn für frische Gelder der geringere Steuersatz gelten sollte. Das würde zum bankenhopping geradezu animieren. Eher ist anzunehmen, dass für frisches Geld der höhere Steuersatz gilt weil unterstellt wird, dass es aus unlauterer Quelle stammt und somit nicht nur Zinsen, sondern auch andere Ertragssteuern hinterzogen wurden. Das würde den Sinn übereilter Aktionen geradezu konterkarieren.

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