Steuern Steuerchaos in der Pizzeria

Pizza- und Partydienste sollen 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen. Nur einfache Standardspeisen bleiben begünstigt. Doch wo fängt Service an, wo hört die einfache Speise auf?

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Quelle: dpa

Was ist eine Standardspeise? Würstchen und Pommes frites zählen gewiss dazu. Aber was ist mit Wiener Schnitzeln, Rouladen oder einer Pizza Napoli? Mit diesen delikaten Fragen befasst sich Berlin in diesen Tagen.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verlangten die grünen Abgeordneten am vorigen Mittwoch von der Bundesregierung Aufklärung. Anlass war ein Bericht der WirtschaftsWoche. Unter der Zeile „Es geschehe Recht“ war da von einem überraschenden Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zu lesen, nach dem Fleischer, Bäcker und Pizzadienste für ihre Außer-Haus-Lieferungen künftig wohl 19 Prozent Mehrwertsteuer statt des bisher üblichen ermäßigten Satzes von sieben Prozent abführen müssten. Und dass bei rückwirkender Anwendung Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe fällig wären.

Der Mehrwertsteuer-Irrsinn der EU
Eine Ein-Euro-Münze liegt über Europa auf einem beleuchteten Globus Quelle: dpa
Ein Teller Pappardelle mit Bolognesesauce Quelle: AP
Skispringer laufen mit ihren Brettern vor der Vogtland-Schanze. Quelle: dpa/dpaweb
Seilbahngondel "Gletscherjet" in Kaprun Quelle: AP
Eine Frau dekoriert Schokoladenweihnachtsbäume Quelle: dpa/dpaweb
Mickey und Minnie Mouse auf dem Balkon des Dornröschenschlosses Quelle: REUTERS
Touristen am Parthenon-Tempel auf der Akropolis Quelle: dpa

Die Nachricht versetzte die Außer-Haus-Branche in Panik. Steuerberater wurden mit Nachfragen überhäuft. Nun prüft das Bundesfinanzministerium die Angelegenheit. „Sollte es zu einer Verschärfung der bisherigen Regelungen und Auslegungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des BFH kommen müssen“, sagt Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) diplomatisch, „so wird dies zumindest nicht rückwirkend geschehen.“

Pizza als Dienstleistung

Nach Informationen der WirtschaftsWoche tendieren die Beamten im Bundesfinanzministerium dazu, künftig alle Essenslieferungen dem 19-Prozent-Satz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, sofern es sich nicht um einfachste Standardspeisen handelt. Die Urteile ließen keinen anderen Spielraum, heißt es. Das sieht auch der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, so. Ermäßigte Standardspeisen seien nach der neuesten Rechtsprechung nur solche, die beim Imbiss lediglich heiß gemacht, aber nicht weiter bearbeitet werden. Pizza- und Partydienste müssten sich unter Umständen auf 19 Prozent einstellen, da die Wahl zwischen Salami und Thunfisch oder konkreten Menüfolgen nach den BFH-Urteilen bereits als Dienstleistung zu betrachten sei.

Das sind schlechte Nachrichten für Joey’s und Smiley’s Pizzadienst und alle anderen Essen-auf-Rädern-Gastronomen. Oder für Metzger, die mit ihren Außer-Haus-Lieferungen jährlich rund zwei Milliarden Euro Umsatz erzielen. Tatsächlich bezieht sich das BFH-Urteil, das jetzt für Furore sorgt, auf einen Fleischer aus Lemgo, der für seine Partylieferungen rückwirkend den vollen Steuersatz zahlen muss.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%