
Was ist eine Standardspeise? Würstchen und Pommes frites zählen gewiss dazu. Aber was ist mit Wiener Schnitzeln, Rouladen oder einer Pizza Napoli? Mit diesen delikaten Fragen befasst sich Berlin in diesen Tagen.
Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verlangten die grünen Abgeordneten am vorigen Mittwoch von der Bundesregierung Aufklärung. Anlass war ein Bericht der WirtschaftsWoche. Unter der Zeile „Es geschehe Recht“ war da von einem überraschenden Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zu lesen, nach dem Fleischer, Bäcker und Pizzadienste für ihre Außer-Haus-Lieferungen künftig wohl 19 Prozent Mehrwertsteuer statt des bisher üblichen ermäßigten Satzes von sieben Prozent abführen müssten. Und dass bei rückwirkender Anwendung Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe fällig wären.
Quelle: dpaDer Mehrwertsteuer-Irrsinn in der EU
Grundsätzlich unterscheiden sich die Mehrwertsteuersätze der Euroländer nicht wesentlich voneinander. Das liegt an der gemeinsamen Mehrwertsteuerrichtlinie, die besagt, dass der jeweilige Satz mindestens 15 Prozent, der ermäßigte mindestens fünf Prozent betragen muss. Deutschland hat einen der höheren Sätze und liegt mit 19 Prozent auf Platz 19 des EU-Steuerratings. Luxemburg hat mit 15 Prozent den niedrigsten, Ungarn, Dänemark und Schweden haben mit 25 Prozent den höchsten Satz. Die übrigen Länder kreisen um die 20 Prozent.
Quelle: APGroße Unterschiede gibt es bei den Ausnahmen: In Deutschland beträgt der ermäßigte Satz sieben, in Ungarn schon 18 Prozent. Grundsätzlich soll der ermäßigte Satz auf Waren des Grundbedarfs angerechnet werden. In Deutschland fallen deshalb hauptsächlich Lebensmittel darunter (75 Prozent der ermäßigt besteuerten Produkte). Allerdings macht es einen großen Unterschied, ob sie auf dem Markt gekauft oder im Restaurant verzehrt werden. Im Restaurant-Fall ist noch entscheidend, ob sie - wie bei vielen Fastfood-Läden - mitgenommen oder tatsächlich am Tisch gegessen werden.
Quelle: dpa/dpawebDie Frage nach den Grundbedürfnissen beantwortet sicher jeder anders. Ob allerdings Skifahren dazugehört? Jedenfalls zahlen Skifahrer, die sich in Bayern einen Skipass kaufen, nur sieben Prozent Mehrwertsteuer. Also genauso viel wie auf Zeitungen oder Äpfel. Das gilt seit 2007. Seitdem müssen Seilbahnbetreiber nur noch den ermäßigten Satz zahlen und geben die Ersparnis natürlich auch an ihre Kunden weiter.
Quelle: APGleiches gilt auch in Österreich: Seilbahnen gehören zu den Grundbedürfnissen, konkreter zur Personenbeförderung. Und die wird nur mit zehn anstatt 20 Prozent besteuert. Seit 1995 hat das Nachbarland noch einen zweiten, ermäßigten Steuersatz. Zwölf Prozent Umsatzsteuer gibt es auf Wein aus eigener Erzeugung. Bei Arztbesuchen, Banken- oder Versicherungsdienstleistungen fallen keine Steuern an.
Quelle: dpa/dpawebDänemark ist das einzige EU-Land, in dem es keinen ermäßigten Satz gibt. Hier werden auf alle Waren und Dienstleistungen 25 Prozent fällig. Die anderen Länder wenden Sätze zwischen fünf und 18 Prozent an. Allerdings treibt der Steuerwahnsinn auch innerhalb eines Landes Blüten. Beispielsweise werden in Frankreich Schokolade, Lebensmittel und alkoholfreie Getränke mit 5,5 Prozent besteuert, im zu Frankreich gehörenden Korsika werden darauf nur 2,1 Prozent Steuern fällig.
Quelle: REUTERSDa Frankreich die kulturelle Bildung seiner Bürger am Herzen liegt, dürfen kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Opern und Theater den ermäßigten Satz von 5,5 Prozent berechnen. Darunter fallen auch Freizeitparks mit kulturellem Anspruch. Reine Unterhaltungsparks müssen die vollen 19,6 Prozent verlangen. Wer den kulturellen Anspruch eines Vergnügungsparks misst - und vor allem wie - geht aus den französischen Steuerrichtlinien nicht hervor. Auch Bücher kosten mal 19,6 und mal 5,5 Prozent - je nach Inhalt. Bildung oder Schund? Bei Zeitschriften und Zeitungen wird nicht unterschieden: Die kosten - wie auch Medikamente und Rundfunkgebühren - 2,1 Prozent.
Quelle: dpaIn Griechenland sind die ermäßigten Sätze erst kürzlich erhöht worden: Hier werden 13 Prozent (zuvor elf) auf Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Restaurants, Cafés, Konditoreien, Strom, Gas, Fahrscheine, Gebäudesanierung sowie Dienstleistungen von Installateuren und Elektrikern erhoben. Eine weitere Ermäßigung gibt es auf Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, Karten für Theater und Oper sowie auf Übernachtungen in Hotels und Pensionen. Hier werden 6,5 Prozent fällig (vorher 5,5 Prozent). Der allgemeine Satz ist im Frühjahr letzten Jahres von 19 auf 21 Prozent hochgeschraubt worden.
Quelle: gmsSeit dem 1. Januar 2010 zahlen Slowenen beim Friseur nur noch 8,5 Prozent Umsatzsteuer, anstatt wie zuvor 20 Prozent. Der Grund: Friseure leisten arbeitsintensive Dienstleistungen, diese können mit einem ermäßigten Satz besteuert werden. Ob das jeweilige Land seinen Friseuren den Gefallen tun möchte, muss es natürlich selber entscheiden.
Quelle: APÄhnlich wie Slowenien sieht es auch Polen aus: Hier zahlt der Friseurkunde acht Prozent Steuern. In den Niederlanden sind es nur sechs und auf Zypern nur fünf Prozent.
Quelle: APIn Irland ist der Sport besonders bedacht. Konkret: Der Reitsport. Im Regelfall zahlt der Ire 21 Prozent Umsatz- oder Mehrwertsteuer. Für Kutscher oder Jockeys muss ein Gestütsbesitzer nur den ermäßigten Satz von 13,5 Prozent berappen. Allerdings ist das irische Mehrwertsteuersystem nicht nur diesbezüglich undurchsichtig. 1972 wurde die sogenannte value added tax (VAT) eingeführt und bis heute 33 mal geändert. Seit Januar 2010 gelten folgende Ermäßigungen: Keine Steuern auf Versicherungs-, Finanz- und - medizinische Dienstleistungen, Bücher, Medikamente und bestimmten Nahrungsmittel. Andere Nahrungsmittel kosten - je nach Art - 4,8 Prozent Steuer. 13,5 Prozent fallen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewisse Nahrungsmittel an. Im Juli 2011 führten die Iren einen weiteren ermäßigten Satz ein, der allerdings nur bis Ende 2013 gilt. In dieser Zeit kosten Theaterkarten, Restaurantbesuche, Hotelübernachtungen und Zeitschriften sowie Zeitungen neun Prozent VAT. Und ab dem kommenden Jahr wird das Leben für die Iren grundsätzlich teurer: Dann steigt der normale Umsatzsteuersatz von 21 auf 23 Prozent.
Der Mehrwertsteuer-Irrsinn in der EU
Grundsätzlich unterscheiden sich die Mehrwertsteuersätze der Euroländer nicht wesentlich voneinander. Das liegt an der gemeinsamen Mehrwertsteuerrichtlinie, die besagt, dass der jeweilige Satz mindestens 15 Prozent, der ermäßigte mindestens fünf Prozent betragen muss. Deutschland hat einen der höheren Sätze und liegt mit 19 Prozent auf Platz 19 des EU-Steuerratings. Luxemburg hat mit 15 Prozent den niedrigsten, Ungarn, Dänemark und Schweden haben mit 25 Prozent den höchsten Satz. Die übrigen Länder kreisen um die 20 Prozent.
Die Nachricht versetzte die Außer-Haus-Branche in Panik. Steuerberater wurden mit Nachfragen überhäuft. Nun prüft das Bundesfinanzministerium die Angelegenheit. „Sollte es zu einer Verschärfung der bisherigen Regelungen und Auslegungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des BFH kommen müssen“, sagt Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) diplomatisch, „so wird dies zumindest nicht rückwirkend geschehen.“
Pizza als Dienstleistung
Nach Informationen der WirtschaftsWoche tendieren die Beamten im Bundesfinanzministerium dazu, künftig alle Essenslieferungen dem 19-Prozent-Satz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, sofern es sich nicht um einfachste Standardspeisen handelt. Die Urteile ließen keinen anderen Spielraum, heißt es. Das sieht auch der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, so. Ermäßigte Standardspeisen seien nach der neuesten Rechtsprechung nur solche, die beim Imbiss lediglich heiß gemacht, aber nicht weiter bearbeitet werden. Pizza- und Partydienste müssten sich unter Umständen auf 19 Prozent einstellen, da die Wahl zwischen Salami und Thunfisch oder konkreten Menüfolgen nach den BFH-Urteilen bereits als Dienstleistung zu betrachten sei.
Das sind schlechte Nachrichten für Joey’s und Smiley’s Pizzadienst und alle anderen Essen-auf-Rädern-Gastronomen. Oder für Metzger, die mit ihren Außer-Haus-Lieferungen jährlich rund zwei Milliarden Euro Umsatz erzielen. Tatsächlich bezieht sich das BFH-Urteil, das jetzt für Furore sorgt, auf einen Fleischer aus Lemgo, der für seine Partylieferungen rückwirkend den vollen Steuersatz zahlen muss.













