Was ist eine Standardspeise? Würstchen und Pommes frites zählen gewiss dazu. Aber was ist mit Wiener Schnitzeln, Rouladen oder einer Pizza Napoli? Mit diesen delikaten Fragen befasst sich Berlin in diesen Tagen.
Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages verlangten die grünen Abgeordneten am vorigen Mittwoch von der Bundesregierung Aufklärung. Anlass war ein Bericht der WirtschaftsWoche. Unter der Zeile „Es geschehe Recht“ war da von einem überraschenden Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zu lesen, nach dem Fleischer, Bäcker und Pizzadienste für ihre Außer-Haus-Lieferungen künftig wohl 19 Prozent Mehrwertsteuer statt des bisher üblichen ermäßigten Satzes von sieben Prozent abführen müssten. Und dass bei rückwirkender Anwendung Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe fällig wären.
Die Nachricht versetzte die Außer-Haus-Branche in Panik. Steuerberater wurden mit Nachfragen überhäuft. Nun prüft das Bundesfinanzministerium die Angelegenheit. „Sollte es zu einer Verschärfung der bisherigen Regelungen und Auslegungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des BFH kommen müssen“, sagt Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) diplomatisch, „so wird dies zumindest nicht rückwirkend geschehen.“
Pizza als Dienstleistung
Nach Informationen der WirtschaftsWoche tendieren die Beamten im Bundesfinanzministerium dazu, künftig alle Essenslieferungen dem 19-Prozent-Satz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, sofern es sich nicht um einfachste Standardspeisen handelt. Die Urteile ließen keinen anderen Spielraum, heißt es. Das sieht auch der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, so. Ermäßigte Standardspeisen seien nach der neuesten Rechtsprechung nur solche, die beim Imbiss lediglich heiß gemacht, aber nicht weiter bearbeitet werden. Pizza- und Partydienste müssten sich unter Umständen auf 19 Prozent einstellen, da die Wahl zwischen Salami und Thunfisch oder konkreten Menüfolgen nach den BFH-Urteilen bereits als Dienstleistung zu betrachten sei.
Das sind schlechte Nachrichten für Joey’s und Smiley’s Pizzadienst und alle anderen Essen-auf-Rädern-Gastronomen. Oder für Metzger, die mit ihren Außer-Haus-Lieferungen jährlich rund zwei Milliarden Euro Umsatz erzielen. Tatsächlich bezieht sich das BFH-Urteil, das jetzt für Furore sorgt, auf einen Fleischer aus Lemgo, der für seine Partylieferungen rückwirkend den vollen Steuersatz zahlen muss.