Steueroase Schäuble will Steuerabkommen mit Singapur

Singapur gilt als Steueroase. Angeblich verschieben deutsche Steuerbetrüger Schwarzgeld aus der Schweiz nach Fernost. Berlin verhandelt nun über ein neues Abkommen mit der Finanzmetropole.

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Die deutschen Milliardäre in der Schweiz
Sebastian VettelRegelmäßig listet das Schweizer Wirtschaftsmagazin "Bilanz" die reichsten Eidgenossen auf. Unter den Top 300 sind in schöner Regelmäßigkeit viele Schweizer mit ausländischem Pass. Jeder fünfte der Multimillionäre hat deutsche Wurzeln. So auch der jüngste deutscher Neueinsteiger in der Schweizer „Bilanz“-Reichenliste: Der vierfache Formel-1-Weltmeister Sebastian Vettel (27) kommt auf ein geschätztes Vermögen von 100 bis 150 Millionen Franken. Quelle: dpa
Hans-Peter WildDen größten Schnitt hat 2013 Hans-Peter Wild (73) gemacht, der Erfinder der Capri-Sonne: Für 2,3 Milliarden Euro schluckte der US-Riese Archer Daniels Midland (ADM) den Aromahersteller Wild Flavors, an dem Wild noch mit zwei Dritteln beteiligt war. Quelle: dpa
Georg BauNach amerikanischem Vorbild errichtete Heinz Georg Baus (80) 1960 den ersten deutschen Baumarkt. Seither klingeln die Kassen und das Unternehmen expandiert mit oft riesigen Baumärkten, inzwischen auch in seiner Wahlheimat Schweiz. Oft sind die Immobilien der Bauhaus-Filialen mit bis zu 29.000 Quadratmetern im Eigentum des medienscheuen Unternehmers. In der Bilanz-Rangliste wird Baus mit einem Vermögen zwischen 3,5 und vier Milliarden Franken geführt. Quelle: Pressebild
Familie Theo MüllerTheo Müller (74) ist alleiniger Inhaber der "Unternehmensgruppe Theo Müller". Begonnen hatte alles mit einer kleinen Dorfmolkerei, die 1896 in Bayern von Ludwig Müller gegründet wurde. Zwei Generationen später übernahm Theo Müller den Betrieb und baute ihn von vier Mitarbeitern bis zum heutigen Konzern aus. Das Gesamtvermögen der Familie wird auf zwei bis drei Milliarden Schweizer Franken geschätzt. Müllers Nahrungsmittelkonzern soll jedoch noch im auslaufenden Jahr mehr als fünf Milliarden Euro Verkaufserlöse schaffen. Quelle: dpa/dpaweb
Karl-Heinz KippDer Bau-Guru und deutsche Milliardär Karl-Heinz Kipp besitzt neben diversen Schweizer Nobelhotels wie dem Carlton in St. Moritz oder dem Eden Roc in Ascona einige Wolkenkratzer in New York. Aber auch der zweitgrößte Handelskonzern Europas, die Metro Group, ist Pächter von diversen Warenhäusern aus der Immobilienlandschaft des Tycoon. Das Vermögen seiner Familie wird auf vier bis fünf Milliarden Franken taxiert. Quelle: PR
Die Wella-ErbenImmo Ströher ist der Urenkel des Friseurmeisters und Gründers von Wella Franz Ströher. Er gilt als derjenige, der gegen den Strom schwimmt, da er sich durch den Abtritt des Wella-Konzerns an Procter & Gamble, sowie seine zahlreichen Investitionen in erneuerbare Energien, komplett aus der Haarpflege-Sparte zurückgezogen hat. Das Gesamtvermögen der Wella-Erben wird auf knapp unter fünf Milliarden Franken geschätzt. Quelle: dpa/dpaweb
Familie August von FinckDie Familie, bestehend aus August Baron von Finck mit seiner Gattin Francine Baronin von Finck sowie drei Söhnen und einer Tochter verwaltet ihr Vermögen durch diverse Beteiligungen und Immobilien. Sohn Luitpold Ferdinand von Finck ist Präsident im Verwaltungsrat der Mövenpick Hotels & Resorts. Das Gesamtvermögen der Familie wird auf fünf bis sechs Milliarden Schweizer Franken geschätzt. Quelle: dpa

Die Bundesregierung strebt im Kampf gegen Steuerbetrug ein neues Abkommen mit Singapur an. Finanzminister Wolfgang Schäuble will am Sonntag nächster Woche (14. Oktober) in dem südostasiatischen Stadtstaat über ein neues Auskunfts-Abkommen verhandeln. Das Abkommen mit der Finanzmetropole dient nach Angaben der „Bild“-Zeitung dazu, mehr Kenntnisse über nach Singapur verschobenes deutsches Schwarzgeld zu erhalten. Hintergrund sei auch das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz.

Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage bisher allerdings keine Hinweise auf Schwarzgeld-Transfers deutscher Bankkunden aus der Schweiz ins Ausland, um das geplante Steuerabkommen zu unterlaufen.

Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist noch nicht in Kraft, da geben Banken schon Anleitungen heraus, wie es zu umgehen sei. "Sieben Wege ins Glück" heißt die Anleitung zur Steuerhinterziehung.

„Fakten, die belegen, dass der Abschluss des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu einem vermehrten Vermögenstransfer von der Schweiz nach Singapur oder anderen Destinationen geführt hat, liegen der Bundesregierung nicht vor“, heißt es in einer Ende September bekanntgewordenen Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten im Bundestag, Barbara Höll. Nach früheren Medienberichten sollen Schweizer Banken deutschen Steuerbetrügern helfen, Vermögen noch vor Inkrafttreten des geplanten Steuerabkommens Anfang 2013 nach Fernost zu verschieben. Die Schweizer Großbank UBS wies diese Vorwürfe stets zurück.

So erstatten Steuersünder Selbstanzeige

In der Antwort des Finanzministeriums heißt es, Äußerungen der Regierung von Singapur sowie der UBS seien so zu deuten, „dass Singapur nur in untergeordneter Weise als Standort für Vermögensanlagen, die der deutschen Besteuerung entzogen werden, dient“. Die Bundesregierung habe keine Erkenntnisse über die Höhe der in Singapur verwalteten Vermögen beziehungsweise Geldtransfers deutscher Steuerpflichtiger in die asiatische Finanzmetropole. Die Revisionsbemühungen mit Singapur sind nach Angaben des Finanzministeriums von Ende September fortgeschritten. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Singapur solle „neueren Entwicklungen und modernen Standards angepasst werden“, heißt es in der Ministeriumsantwort. Zu internationalen Standards gehöre auch, den gegenseitigen Auskunftsaustausch in Steuersachen gemäß dem Musterabkommen der Industrieländerorgansiation OECD zu vereinbaren. Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur aus dem Jahr 2004 bezieht sich laut Finanzministerium nur auf Steuern, die unter die Vereinbarung fallen.

Das OECD-Musterabkommen dagegen umfasse Steuern jeder Art. Ein Auskunftsaustausch nach dem geltenden Singapur-Abkommen beschränke sich zudem auf Personen, die in einem der bei den Vertragsstaaten ansässig sind. Laut OECD-Vorgabe bestehe zudem auch dann die Pflicht zur Informationsbeschaffung, wenn der Vertragsstaat die Angaben nicht für eigene Zwecke benötige. Ferner dürfe ein Bankgeheimnis keinen Hinderungsgrund darstellen. Auf der Grundlage des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens wurde laut Finanzministerium bisher ein Amtshilfeersuchen an Singapur gestellt. Der sonstige Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit Singapur erfolge vertragslos. Seit dem Jahr 2000 habe es 29 ein- und ausgehende Rechtshilfeersuchen zwischen beiden Ländern gegeben.

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