Bild: dpaNach dem alljährlichen Report des Schweizer Magazins Bilanz scheinen die Schuldenkrise und damit verbundene Verluste die reichsten der Reichen kaum berührt zu haben. Laut Schätzungen beträgt das Vermögen der 300 Reichsten in der Schweiz etwa 481 Milliarden Franken und erreicht damit den zweithöchsten Vermögensstand seit 23 Jahren.
Unter den Superreichen der Alpenrepublik finden sich auch viele deutsche Unternehmer - eine Übersicht...
Bild: dpaFamilie Theo Müller
Als alleiniger Inhaber der "Unternehmensgruppe Theo Müller" und neunfacher Vater plant der 71-jährige nun den Markt in den USA zu erschließen. Da der deutsche Konzern bereits europaweit agiert und die Produkte selbst in Großbritannien millionenfach verkauft.
Begonnen hatte alles mit einer kleinen Dorfmolkerei, die 1896 in Bayern von Ludwig Müller gegründet wurde. Zwei Generationen später übernahm Theo Müller den Betrieb und baute ihn von 4 Mitarbeitern bis zum heutigen Konzern aus.
Das Gesamtvermögen der Familie wird auf 2000-3000 Millionen Schweizer Franken geschätzt.
Bild: PressebildHorten
Als Witwe des einstigen deutschen SB-Warenhausgründers Helmut Horten und Chefin im Kärtner Golfclub "Dellach" verwaltet Heidi Horten Milliarden. Horten war nach Kaufhof, Karstadt und Hertie die viertgrößte deutsche Kaufhauskette.
Helmut Horten zog 1968 mit seiner Gattin nach Tessin und verkaufte anschließend von dort aus seine Kaufhauskette, mit steuerfreiem Gewinn. Dies gab Anlass zu einem neuen Gesetz, demnach der Gewinn eines solchen Verkaufs auch nach deutschem Recht besteuert werden muss.
Das Gesamtvermögen der Familie wird auf 2000-3000 Millionen Schweizer Franken geschätzt.
Bild: PressebildFamilie Otto Happel
Mit diversen Beteiligungen unter anderem bei Luserve in Luzern untermauert der Wahlluzerner sein Vermögen, jenes mit den Investitionen in den Solaranlagenhersteller Conergy und dessen verlustreiches Geschäft bröckelte. Angefangen hat er als Großaktionär des deutschen Technologiekonzerns GEA.
Mit seinen heute 63 Jahren steht er außerdem als Dienstältester im Aufsichtsrat der Commerzbank in Frankfurt und steht an der Spitze der Happel Foundation, die sich für Hilfsprojekte in den ländlichen Regionen Südostasiens einsetzt.
Das Gesamtvermögen der Familie wird auf 2000-3000 Millionen Schweizer Franken geschätzt.
Bild: dpaPeek & Cloppenburg ist das Aushängeschild des deutschen Modehandels. Genauso ist auch die extravagante Architektur des 5. Weltstadthauses in Köln vorzeigbar. Neben diesem sind weitere Top-Warenhäuser in deutschen Großstädten, natürlich in bester Lage, im Besitz der Familie Cloppenburg. Zusätzlich zu den Immobilien von Star-Architekten, wie Renzo Piano wirft das Modeunternehmen seit Jahren etwa 7 Prozent Rendite bei etwa 2 Milliarden Euro Umsatz ab.
Das Gesamtvermögen der Familie wird auf 2000-3000 Millionen Schweizer Franken geschätzt.
Bild: APOtto Beisheim
Der Kursabfall der Metro Group macht sich auch mit Verlusten im Privatvermögen des Patriarchen bemerkbar. Beisheim machte eine kaufmännische Ausbildung und wurde 1964 Mitgesellschafter, der von Duisburger Kaufleuten gegründeten Metro AG. Mit seinen 87 Jahren hält er sich inzwischen vorwiegend im bayrischen Rottach-Egern auf.
Das Gesamtvermögen Beisheims wird auf 2000-3000 Millionen Schweizer Franken geschätzt.
Bild: dpaErich und Helga Kellerhals
Sie sind die Erfinder der Elektronikhandelskette Media Markt und Inhaber von diversen einschlägigen Investmentfirmen. Der Besitz diverser Immobilien und deren Vermietung an Media Markt und Saturn stockt ihr Gesamtvermögen auf stolze 3000-4000 Millionen Schweizer Franken.
Bild: dpaFamilie Curt Glover Engelhorn
Der gebürtige Münchner ist ehemaliger Mitgesellschafter der "Boehringer Mannheim" aber zugleich auch der Urenkel von Friedrich Engelhorn, dem Gründer der BASF. Heute ist Engelhorn mit seiner Gattin Heidemarie als Förderer unterwegs. So wurde eifrig gespendet um den kompletten Campus der neuen Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg zu renovieren.
Das Gesamtvermögen der Familie wird auf 3000-4000 Millionen Schweizer Franken geschätzt.
Bild: PressebildNach amerikanischem Vorbild... errichtete Heinz Georg Baus 1960 den ersten deutschen Baumarkt. Seither klingeln die Kassen und das Unternehmen expandiert mit oft riesigen Baumärkten, inzwischen auch in seiner Wahlheimat Schweiz. Oft sind die Immobilien der Bauhaus-Filialen mit bis zu 29.000 Quadratmetern im Eigentum des medienscheuen Unternehmers.
Das Gesamtvermögen der Familie wird auf 3000-4000 Millionen Schweizer Franken geschätzt.
Bild: dpaDie Wella-Erben
Immo Ströher ist der Urenkel des Friseurmeisters und Gründers von Wella Franz Ströher. Er gilt als derjenige, der gegen den Strom schwimmt, da er sich durch den Abtritt des Wella-Konzerns an Procter & Gamble, sowie seine zahlreichen Investitionen in erneuerbare Energien, komplett aus der Haarpflege-Sparte zurückgezogen hat.
Das Gesamtvermögen der Familie wird auf 4000-5000 Millionen Schweizer Franken geschätzt.
Nach dem alljährlichen Report des Schweizer Magazins Bilanz scheinen die Schuldenkrise und damit verbundene Verluste die reichsten der Reichen kaum berührt zu haben. Laut Schätzungen beträgt das Vermögen der 300 Reichsten in der Schweiz etwa 481 Milliarden Franken und erreicht damit den zweithöchsten Vermögensstand seit 23 Jahren.
Unter den Superreichen der Alpenrepublik finden sich auch viele deutsche Unternehmer - eine Übersicht...
Die Bundesregierung strebt im Kampf gegen Steuerbetrug ein neues Abkommen mit Singapur an. Finanzminister Wolfgang Schäuble will am Sonntag nächster Woche (14. Oktober) in dem südostasiatischen Stadtstaat über ein neues Auskunfts-Abkommen verhandeln. Das Abkommen mit der Finanzmetropole dient nach Angaben der „Bild“-Zeitung dazu, mehr Kenntnisse über nach Singapur verschobenes deutsches Schwarzgeld zu erhalten. Hintergrund sei auch das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz.
Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage bisher allerdings keine Hinweise auf Schwarzgeld-Transfers deutscher Bankkunden aus der Schweiz ins Ausland, um das geplante Steuerabkommen zu unterlaufen.
„Fakten, die belegen, dass der Abschluss des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu einem vermehrten Vermögenstransfer von der Schweiz nach Singapur oder anderen Destinationen geführt hat, liegen der Bundesregierung nicht vor“, heißt es in einer Ende September bekanntgewordenen Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten im Bundestag, Barbara Höll. Nach früheren Medienberichten sollen Schweizer Banken deutschen Steuerbetrügern helfen, Vermögen noch vor Inkrafttreten des geplanten Steuerabkommens Anfang 2013 nach Fernost zu verschieben. Die Schweizer Großbank UBS wies diese Vorwürfe stets zurück.
So erstatten Steuersünder Selbstanzeige
Vollmacht
Eine Selbstanzeige kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erstattet werden. Achtung: Eine Vollmacht kann nicht nachgereicht werden.
Schriftlich
Auch wenn es keine Formvorschriften gibt. Papier ist angesagt. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen und den Eingangsstempel des Finanzamtes tragen. Denn das erleichtert im Falle eines Falles die Beweisführung.
Finanzamt
Adressat ist das Finanzamt, nicht die Staatsanwaltschaft. Wer aber sicher gehen will und eine Durchsuchung oder ähnliches befürchtet, kann auch dem Staatsanwalt eine Kopie schicken.
Angaben
Alles muss angegeben werden. Wirklich alles. Gradmesser hierfür: Der Fiskus muss mit den Angaben ohne langwierige Nachforschungen in der Lage sein, die Steuer festzusetzen.
Faktor Zeit
Gerade wer Geld aus der Schweiz weiß waschen will, sollte mit Wartezeiten rechnen. Denn es müssen bei der eidgenössischen Bank Zins- und Erträgnis-Aufstellungen angefordert werden. Meistens dauert es dann zwei bis drei Monate bis die Papiere da sind. Und dann müssen die Unterlagen auch noch ausgewertet werden.
Nachzahlen
Straffreiheit gibt es nur bei pünktlicher Zahlung. In einer bestimmten Frist, die recht knapp sein kann, müssen die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden. Klappt das nicht, droht Strafe.
Vorbereitung
Eben wegen dieser schnellen Zahlungsverpflichtung, sollten Betroffene sich vorbereiten. Die finanziellen Mittel sollten verfügbar sein, sonst kann die Sache ins Auge gehen.
Beratung
Wer sich nicht wirklich gut auskennt, sollte einen Fachmann hinzuziehen. Kleine Fehler in einer Selbstanzeige können sich später böse rächen. Es gibt genügend Anwälte, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben.
Vergebliche Müh
Nicht bei jeder Unehrlichkeit ist eine Selbstanzeige angesagt. Sind die falschen oder unterbliebenen Angaben nicht „steuerlich erheblich", so entfällt auch die Grundlage für eine strafbare Steuerhinterziehung. Und dann ist eine Selbstanzeige gar nicht nötig.
In der Antwort des Finanzministeriums heißt es, Äußerungen der Regierung von Singapur sowie der UBS seien so zu deuten, „dass Singapur nur in untergeordneter Weise als Standort für Vermögensanlagen, die der deutschen Besteuerung entzogen werden, dient“. Die Bundesregierung habe keine Erkenntnisse über die Höhe der in Singapur verwalteten Vermögen beziehungsweise Geldtransfers deutscher Steuerpflichtiger in die asiatische Finanzmetropole. Die Revisionsbemühungen mit Singapur sind nach Angaben des Finanzministeriums von Ende September fortgeschritten. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Singapur solle „neueren Entwicklungen und modernen Standards angepasst werden“, heißt es in der Ministeriumsantwort. Zu internationalen Standards gehöre auch, den gegenseitigen Auskunftsaustausch in Steuersachen gemäß dem Musterabkommen der Industrieländerorgansiation OECD zu vereinbaren. Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur aus dem Jahr 2004 bezieht sich laut Finanzministerium nur auf Steuern, die unter die Vereinbarung fallen.
Das OECD-Musterabkommen dagegen umfasse Steuern jeder Art. Ein Auskunftsaustausch nach dem geltenden Singapur-Abkommen beschränke sich zudem auf Personen, die in einem der bei den Vertragsstaaten ansässig sind. Laut OECD-Vorgabe bestehe zudem auch dann die Pflicht zur Informationsbeschaffung, wenn der Vertragsstaat die Angaben nicht für eigene Zwecke benötige. Ferner dürfe ein Bankgeheimnis keinen Hinderungsgrund darstellen. Auf der Grundlage des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens wurde laut Finanzministerium bisher ein Amtshilfeersuchen an Singapur gestellt. Der sonstige Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit Singapur erfolge vertragslos. Seit dem Jahr 2000 habe es 29 ein- und ausgehende Rechtshilfeersuchen zwischen beiden Ländern gegeben.
















