Steuerrecht Der Steuer-Wahnsinn eskaliert

Mit einem überraschenden Urteil zwingt der Bundesfinanzhof Tausende Fleischer, Bäcker und Pizzadienste zu hohen Nachzahlungen – und dokumentiert den Wahnsinn unserer verkommenen Fiskalordnung. Arbeitsplätze drohen auf der Strecke zu bleiben.

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Lemgoer Kohlhaas - Richard Nier, 56, betreibt drei Fleischereien und kämpft um steuerliche Gerechtigkeit Quelle: Stefan Kröger für WirtschaftsWoche

Am Anfang war der Betriebsprüfer. Der Beamte vom Finanzamt kontrollierte die Bücher von Fleischer Richard Nier und stieß auf Rechnungen für Außer-Haus-Lieferungen. Darauf waren für Suppen, Schnitzel und sonstige Speisen sieben Prozent Mehrwertsteuer veranschlagt. Zu Unrecht, meinte der Beamte – und damit begann für den Handwerker aus Lemgo eine fast zehnjährige Odyssee.

Der Steuerprüfer stieß sich daran, dass der Fleischer zu seinen Produkten gelegentlich auch Teller und Tische mitlieferte, worauf ja der volle Mehrwertsteuersatz zu entrichten sei. „Wie gehe ich mit 100 Liter Gulaschsuppe und ein paar Tellern um?“, fragte daraufhin Nier und schlug vor, die Rechnungen aufzuspalten: 7 Prozent für die Suppe und 16 Prozent für die Teller, denn als der Streit entbrannte – im Jahr 2003 mit Blick auf den Zeitraum 1998 bis 2002 –, war das noch der volle Mehrwertsteuersatz. Der Prüfer zuckte mit den Schultern, so erinnert sich der Metzger noch immer empört, und ein paar Tage später kam der Bescheid vom Finanzamt: 16 Prozent auf alle Lieferungen, bei denen Teller im Spiel waren.

Der Mehrwertsteuer-Irrsinn der EU
Eine Ein-Euro-Münze liegt über Europa auf einem beleuchteten Globus Quelle: dpa
Ein Teller Pappardelle mit Bolognesesauce Quelle: AP
Skispringer laufen mit ihren Brettern vor der Vogtland-Schanze. Quelle: dpa/dpaweb
Seilbahngondel "Gletscherjet" in Kaprun Quelle: AP
Eine Frau dekoriert Schokoladenweihnachtsbäume Quelle: dpa/dpaweb
Mickey und Minnie Mouse auf dem Balkon des Dornröschenschlosses Quelle: REUTERS
Touristen am Parthenon-Tempel auf der Akropolis Quelle: dpa

Die "100-Liter-Suppe-Frage"

Nier zog vors Finanzgericht Münster und stellte erneut seine 100-Liter-Suppe-Frage. Die Antwort des Richters dröhnt dem Metzger seither im Ohr: „Herr Nier, ich weiß, es ist kompliziert, aber das ist doch nicht mein Problem.“

Die Klage wurde abgewiesen, es ging zum Bundesfinanzhof (BFH) nach München und von dort zunächst weiter zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Luxemburg, um klären zu lassen, ob

a) auch zubereitete Speisen unter den Begriff „Nahrungsmittel“ in Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG fallen und so umsatzsteuerlich zu begünstigen sind – und falls ja,

b) wie die zubereiteten Speisen bei einer Außer-Haus-Lieferung umsatzsteuerlich zu gewichten sind.

Zu früh gefreut

Der EuGH entschied im März 2011 die erste Frage mit „Ja“ und die zweite mit „Kommt drauf an“. Nier freute sich – nur leider zu früh. Denn der elfte Senat beim BFH, der sich nun mit dem Fall erneut zu befassen hatte, fällte folgendes Urteil: Der Fleischer habe mehr als nur einfache Speisen (Würstchen, Pommes frites) geliefert und dazu auch Dienstleistungen (Beratung, Teller, pünktliche Lieferung) erbracht. Schon „ein zusätzliches Dienstleistungselement“ reiche aber aus, so der BFH, um den vollen Mehrwertsteuersatz anzuwenden – eine brisante Interpretation des geltenden Steuerrechts.

Das Urteil, das am vorigen Mittwoch bekannt gegeben wurde, betrifft alle Metzger, Bäcker und Konditoren mit Außer-Haus-Aktivitäten und darüber hinaus jeden Pizza-Blitz, Essen-auf-Rädern-Dienst und Lieferservice des Lebensmitteleinzelhandels – fast alle kalkulieren mit sieben Prozent Mehrwertsteuer. Bislang.

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