Strafgesetzbuch Majestätsbeleidigungs-Paragraf soll gestrichen werden

Aus dem Fall „Böhmermann“ zieht die große Koalition eine Konsequenz: Der Paragraf 103, unter dem die Majestätsbeleidigung zusammengefasst wird, soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

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Auf Basis des Paragrafen 103 strengte der türkische Staatspräsident ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann an. Das Verfahren wurde kürzlich eingestellt. Nun soll der Paragraf gestrichen werden. Quelle: Reuters

Berlin Die große Koalition hat sich auf die Abschaffung des umstrittenen Majestätsbeleidigungs-Paragrafen verständigt. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte am Donnerstag nach einem Spitzentreffen von Union und SPD im Kanzleramt, ein entsprechender Gesetzentwurf solle „spätestens im Januar“ ins Kabinett.

Paragraf 103 war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieser Gesetzesregelung ein Strafverfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen „Schmähgedichts“ angestrengt hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte unter anderem wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gegen Böhmermann. Die Ermittlungen waren am Dienstag eingestellt worden.

Der Paragraf stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe.

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