Strafverfolgung Maas plant Gesetzesverschärfung gegen IS

Es ist eine Vorgabe der Vereinten Nationen: Die Staaten der Welt sollen die Terrormiliz IS eindämmen helfen. Für Deutschland legt nun Justizminister Maas Pläne vor - weniger, als die Union gefordert hat.

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): „Wir werden mit Entschlossenheit und Augenmaß auf den Terror reagieren.“ Quelle: dpa

Berlin Zur stärkeren Bekämpfung der islamistischen Terrormiliz IS will Bundesjustizminister Heiko Maas das deutsche Strafrecht begrenzt verschärfen. „Wir werden mit Entschlossenheit und Augenmaß auf den Terror reagieren“, sagte der SPD-Politiker am Montag in Berlin. So soll sich künftig strafbar machen, wer Deutschland verlässt, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu lassen. Für Terrorismusfinanzierung soll ein eigener Straftatbestand geschaffen werden. Forderungen aus der Union nach weiteren Strafrechtsänderungen lehnte Maas jedoch ab.

Hintergrund ist eine Resolution des UN-Sicherheitsrats, die kürzlich alle Staaten unter anderem zu Maßnahmen gegen eine Rekrutierung neuer Terrorkämpfer verpflichtet hatte. Konkrete Vorschläge will das Justizministerium nun bis Jahresende erarbeiten. Seine Pläne seien mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) besprochen, sagte Maas.

Konkret soll eine Regelung zur Ausreise mutmaßlicher Dschihadisten an Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs anknüpfen. Für die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat sieht er Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. Daran soll sich auch ein neuer Tatbestand der Terrorismusfinanzierung orientieren. Dies ziele auf alle, „die Geld sammeln, zur Verfügung stellen, Umwege organisieren“, sagte Maas. Um Terrorgruppen wie den IS im Kern zu treffen, müssten Finanzquellen trockengelegt werden. Der Minister machte deutlich, dass strengere Vorgaben zur Geldwäsche auch in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anstünden.

Maas sprach sich gegen weitere Strafrechtsverschärfungen aus. Dies gelte auch für Forderungen, Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. Dies war von der Union ins Gespräch gebracht worden. „Wir haben in Deutschland bereits ein scharfes und ausdifferenziertes Terrorismus-Strafrecht“, sagte der Minister.

Die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) sei inzwischen in Deutschland verboten, so dass Werbemaßnahmen schon heute strafbar seien. In Zusammenhang mit dem IS gebe es Verfahren gegen mehr als 200 Beschuldigte. „Reiner Aktionismus stoppt keine Terroristen.“ Die Antwort auf den IS dürfe nicht zu einem nachhaltigen Beschneiden von Grundrechten führen.

Der Generalbundesanwalt begründete den am Sonntag ausgestellten Haftbefehl gegen den deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Mounir R. unter anderem mit Hilfen für Reisen von IS-Mitgliedern sowie Kleider- und Geldspenden für den IS. Dem verdächtigen Libanesen Kassem El R. wirft der Generalbundesanwalt die Lieferung von rund 7500 Stiefeln, 6000 Militärparkas und hundert Militärhemden an die "terroristische Vereinigung Ahrar al Sham" vor. Bereits am Samstag waren zwei weitere mutmaßliche IS-Unterstützer in Aachen festgenommen worden. Nach bundesweiten Aktionen gegen mutmaßliche Unterstützer islamistischer Terrorgruppen am vergangenen Wochenende hat die Bundesanwaltschaft gegen zwei weitere Männer Haftbefehle erwirkt. Ein 40-jähriger Deutsch-Marokkaner und ein 31-jähriger Libanese sollen nach Angaben der Behörde von Montag Ausrüstung und Geld für den IS und die Miliz Ahrar al-Scham in Syrien organisiert haben.

Sie waren in Bonn und Aachen festgenommen worden. Schon am Samstag waren ein Tunesier und ein Russe festgenommen worden. Die Behörden hatten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein durchsucht.

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