Straßenverkehrsregeln Tempo 30 vor Schulen nun einfacher umzusetzen

Eine Verordnung der Bundesregierung will Kinder und Senioren im Straßenverkehr besser schützen. Deshalb gelten künftig einige neue Verkehrsregeln. Unter anderem wird Tempo 30 vor Kitas und Schulen einfacher umzusetzen.

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Eine Geschwindigkeitsbegrenzung soll künftig auch auf Durchgangsstraßen einfacher durchzusetzen sein. Quelle: dpa

Berlin Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen kann nun auch auf Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 verhängt werden – wie bisher auf Nebenstraßen. Das ermöglicht eine Verordnung der Bundesregierung, die nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am Mittwoch in Kraft getreten ist. Die Behörden müssen künftig nicht mehr erst nachweisen, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte sind. „Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren brauchen einen besonderen Schutz“, sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Die geänderte Straßenverkehrsordnung beinhaltet auch Neuregelungen für Radfahrer. So dürfen Erwachsene Kinder bis acht Jahre nun auch auf dem Rad begleiten und zusammen auf dem Gehweg fahren. Das soll die Aufsicht erleichtern.

Für erwachsene Radler waren Gehwege bisher tabu, Kinder bis acht Jahre müssen dort fahren. Außerdem können Radler mit Elektrorädern auch Radwege nutzen – außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird.

Für Autofahrer wird geregelt, wo genau sie auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Gasse für Polizei und Rettungskräfte bilden müssen. Schon bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung „zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen“ frei zu halten – also bei drei Spuren zwischen der ganz linken und den beiden daneben.

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