Streit in der AfD AfD-Nationalisten beharren auf Nähe zu Pegida

Ist die AfD die „Pegida-Partei“? Der Bundesvorstand will das nicht und verbietet Auftritte bei den Fremdenfeinden. Die „Patriotische Plattform“ innerhalb der Partei kündigte wütend an, gegen den Beschluss vorzugehen.

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In der rechtspopulistischen Partei ist ein Streit über die Haltung zu der fremdenfeindlichen Bewegung entbrannt. Quelle: dpa

Berlin Der rechtsnationale AfD-Flügel mit seinem Wortführer Björn Höcke will sich Auftritte bei Demonstrationen des islam- und fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses nicht vom Parteivorstand verbieten lassen. „Pegida ist ein Katalysator für uns“, sagte der Thüringer Fraktionsvorsitzende der Alternative für Deutschland dem „Spiegel“.

Dass der Bundesvorstand Auftritte von AfD-Politikern bei den Islamfeinden jüngst abgelehnt habe, solle man „nicht allzu hoch hängen“, empfahl Höcke. „Erfahrungsgemäß geht die Zeit über viele Parteibeschlüsse schnell hinweg. Es ist alles ins Rutschen gekommen.“ Mit der Einladung eines Pegida-Organisators zu einer Demonstration habe er kürzlich ein „wichtiges Signal“ gesetzt.

Die „Patriotische Plattform“ in der AfD kündigte an, den als „Rückschritt“ empfundenen Vorstandsbeschluss vor dem Parteischiedsgericht anzufechten. „Er widerspricht dem Geist der AfD seit dem Essener Parteitag“, sagte Hans-Thomas Tillschneider, Bundessprecher der Plattform und Abgeordneter in Sachsen-Anhalt.

Schließlich habe der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Marcus Pretzell, der Lebensgefährte von Parteichefin Frauke Petry, die AfD selbst zur Pegida-Partei ernannt. Der Vorstandsbeschluss hingegen erfülle einen „Herzenswunsch“ von Ex-Parteichef Bernd Lucke, der die AfD vor knapp einem Jahr verlassen hatte und stets auf Distanz zur Pegida-Bewegung gegangen sei.

Man wolle sich aber bis zu einer juristischen Klärung an den Vorstandbeschluss halten, teilte Höckes Fraktionsssprecherin mit. „Niemand ignoriert diese Beschlüsse - im Gegenteil - genau aus diesem Grund wird die Angelegenheit juristisch vor dem Schiedsgericht überprüft werden.“

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