Streit um Dieselfahrverbote Gericht rüffelt Bayern erneut

Stau München Quelle: dpa

Die Justiz rügt Bayern erneut wegen nicht erfolgter Planungen zu Diesel-Fahrverboten. Die Sanktionsmöglichkeiten sind begrenzt. Dass der Staat ein Gerichtsurteil missachte, sei vom Gesetz eigentlich nicht vorgesehen.

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Im Streit über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in München hat Bayern eine weitere Rüge der Justiz kassiert. Das Verwaltungsgericht München verhängte am Montag erneut ein Zwangsgeld gegen die CSU-geführte Regierung, weil diese angesichts der Abgasbelastung in der Landeshauptstadt mögliche Fahrverbote trotz einer Gerichtsanordnung noch immer nicht vorbereitet habe.

Richterin Martina Scherl kritisierte die von der Regierung vorgelegten Unterlagen als "Alibiplanung" und "Blabla" auf einer "halben Larifari-Seite", verwies aber gleichzeitig auf die begrenzten Sanktionsmöglichkeiten des Gerichts. Dass der Staat ein Gerichtsurteil missachte, sei ein "Unding" und vom Gesetz eigentlich nicht vorgesehen.

Die Deutsche Umwelthilfe hat mehrere Bundesländer verklagt, weil in zahlreichen Städten die Abgasbelastung unzulässig hoch sei. Die Umweltorganisation argumentiert, die für die Luftreinhaltung zuständigen Länder sähen tatenlos zu, wie der von der Europäischen Union festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid vielerorts überschritten werde.

Im vergangenen Jahr forderte der bayerische Verwaltungsgerichtshof den Freistaat in zweiter Instanz ultimativ auf, Fahrverbote auf besonders belasteten Straßen in München vorzubereiten. Mit einer Entscheidung über solche Verbote selbst dürfe das Land allerdings warten, bis die Rechtslage im Bund geklärt sei. Als offen gilt, wie solche Verbote für bestimmte Fahrzeuge in der Praxis umgesetzt werden können. Im Februar wird in dem Streit eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erwartet.

Am Montag argumentierten die Rechtsanwälte der Landesregierung erneut, wegen der unsicheren Rechtslage sei nicht einmal eine detaillierte Vorbereitung möglich. Das Verwaltungsgericht folgte dem nicht. In zwei formal getrennten Verfahren setzten die Richter ein Zwangsgeld von 4000 Euro fest, drohten ein weiteres Zwangsgeld von ebenfalls 4000 Euro an und ermahnten die Regierung erneut, Verbote vorzubereiten. Das Geld muss nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Umweltministerium an das Innenministerium gezahlt werden. Schärfere Maßnahmen wie eine von der DUH beantragte Zwangshaft für Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) seien derzeit nicht möglich.

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