Strengere Regeln für BND Opposition geht Gesetzentwurf nicht weit genug

Die Regierungszentrale will den Bundesnachrichtendienst als Konsequenz aus dem NSA-Skandal an die kurze Leine legen. Doch Linke und Grüne verlangen noch stärkere Fesseln für die deutschen Auslandsspione.

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Der BND war unter anderem in die Kritik geraten, weil er für die NSA lange Zeit unzulässige Suchbegriffe eingesetzt hatte. Quelle: dpa

Berlin Der Opposition gehen die vom Kanzleramt geplanten strengeren Regeln für den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht weit genug. Der Vizechef des Parlamentsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste, André Hahn (Linke), sagte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Neue Planstellen und eine Aufrüstung des BND sind nicht nötig, sondern mehr Transparenz.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im Kanzleramt drei und beim BND voraussichtlich zwölf zusätzliche Planstellen geschaffen werden sollen. Die damit verbundenen jährlichen zusätzlichen Personalkosten werden insgesamt mit knapp zwei Millionen Euro beziffert.

Hahns Grünen-Kollege Hans-Christian Ströbele verlangte, Beschränkungen der Telekommunikationsüberwachung durch den BND müssten außer für EU-Bürger und europäische Institutionen mindestens auch für internationale Einrichtungen wie die Vereinten Nationen oder von Nato-Partnerstaaten gelten.

Das Kanzleramt will den Auslandsgeheimdienst als Konsequenz aus dem NSA-Skandal an eine kürzere Leine nehmen und dem Bundestag ein schärferes Kontrollrecht geben. Die Zusammenarbeit mit Partnern wie dem umstrittenen US-Dienst National Security Agency (NSA) soll nach dem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf des Kanzleramts strengeren Regeln unterworfen werden. Die Rolle der Regierungszentrale als Genehmigungs- und Kontrollinstanz soll verstärkt, Wirtschaftsspionage ausgeschlossen werden.


Selektoren-Einsatz soll eingegrenzt werden

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Mittwoch, mit dem Gesetzentwurf werde eine ausgewogene Regelung angestrebt, „die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen soll“. Zu einem Zeitplan wollte er sich nicht äußern. Der Entwurf ist in der schwarz-roten Regierung noch nicht abgestimmt. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), hatte davor gewarnt, den BND mit zu strikten Vorgaben zu „entmannen“.

Hahn betonte: „Eine umfassende Reform des BND-Gesetzes und die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind überfällig.“ Bis jetzt gebe es nur Ankündigungen. „Es ist zu befürchten, dass angesichts der Konflikte in der Koalition hier noch so manches aus dem jetzt angekündigten Gesetzentwurf gestrichen wird.“ Ströbele kritisierte, die Vorschläge reichten nicht aus, um die „bisher verfassungswidrige und politisch untragbare Praxis des BND“ bei der Ausländerüberwachung zu beenden und neu zu regeln.

Der BND war unter anderem in die Kritik geraten, weil er für die NSA lange Zeit unzulässige Suchbegriffe eingesetzt hatte. Der Einsatz dieser umstrittenen Selektoren soll eng eingegrenzt werden. Es dürften nur Begriffe verwendet werden, die „im Einklang mit den außen- und sicherheitspolitischen Interessen“ Deutschlands stünden. Dem BND war vorgeworfen worden, unrechtmäßig auch europäische Behörden, diplomatische Einrichtungen und in Einzelfällen verbotenerweise sogar deutsche Staatsbürger im Ausland ausspioniert zu haben.

Im Entwurf wird dem BND diese Art der Spionage nicht verboten. Dort heißt es: „Suchbegriffe, die zur gezielten Erfassung von Einrichtungen der Europäischen Union, öffentlichen Stellen ihrer Mitgliedstaaten oder von Unionsbürgern führen, dürfen durch den Bundesnachrichtendienst nur verwendet werden, wenn dies zur rechtzeitigen Erkennung und Begegnung von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter notwendig ist.“ Darüber hinaus dürften Suchbegriffe in diesem Zusammenhang „nur nach Anordnung durch den Behördenleiter oder seinen Stellvertreter verwendet werden, wenn dies zur Aufklärung eines Vorgangs mit besonderer Auftragsrelevanz erforderlich ist“.

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