Streubesitz-Besteuerung Unterstützung für Schäubles Pläne aus Hessen

Wolfgang Schäuble will den Verkauf von Firmenanteilen besteuern. Unterstützung bekommt er von Parteifreund Thomas Schäfer: Der hessische Finanzminister sieht keinen Grund, „reiche Steuertrickser“ weiter zu entlasten.

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Als Streubesitz werden Firmenanteile bezeichnet, die unter zehn Prozent liegen. Werden diese verkauft, soll künftig eine Steuer erhoben werden – das unterstützt Thomas Schäfer (CDU). Quelle: dpa

Berlin Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekommt für seine in der Union umstrittenen Pläne zur Besteuerung von Erlösen aus dem Verkauf kleiner Firmenbeteiligungen Unterstützung. Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) trägt die auch von anderen Ländern geforderte Steuerpflicht für Gewinne aus sogenannten Streubesitz-Beteiligungen mit. Damit werden frei handelbare Anteile bezeichnet, die nicht von Großinvestoren gehalten werden.

„Es gibt keine überzeugenden Gründe, Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen nicht zu besteuern“, sagte Schäfer am Donnerstag in Berlin. Es gebe auch keine guten Gründe, „warum wir reichen Steuertricksern weiterhin steuerfrei das Geld hinterher schmeißen sollten“. Es gehe um Steuerausfälle von bis zu fünf Milliarden Euro.

Es geht um Anteile, die ein Unternehmen an einem anderen hält und die unter 10 Prozent liegen. Steuerbefreit sind bisher einbehaltene Gewinne, die durch eine spätere Veräußerung von Streubesitzanteilen realisiert werden. Der Bundesrechnungshof hatte diese „nicht gerechtfertigte Bevorzugung“ kritisiert und gefordert, diese abzuschaffen. Die Begünstigung sei auch gestaltungsanfällig. Der Staat verzichte dadurch jährlich auf rund 600 Millionen Euro.

Wirtschafts- und Finanzpolitiker der Union im Bundestag halten dagegen, die Steuerpflicht wäre kein gutes Signal an Risikokapital-Geber und den Investitionsstandort Deutschland. Nach einem Eckpunkte-Papier von Mitte September wollte die Koalition dann doch Steuererleichterungen aus Innovative Unternehmen ausloten.

Die Steuerbefreiung auf Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen unter 10 Prozent wurde bereits abgeschafft. Die Länder pochten zuletzt darauf, dass die Steuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung ebenso gestrichen wird wie für Gewinne aus Dividenden.

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