Stuttgart 21 Rechtswidrige Polizeigewalt gegen Demonstranten

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun entschieden: Der Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten war rechtswidrig. Sieben Opfer hatten geklagt - und Recht bekommen. Damit steigen ihre Aussichten auf Schadenersatz.

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Mit Wasserwerfern geht die Polizei am 30.09.2010 im Schlossgarten in Stuttgart gegen Demonstranten vor, die gegen die geplante Abholzung mehrerer Bäume im Park protestierten. Quelle: dpa

Stuttgart Der überharte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner vor gut fünf Jahren mit weit mehr als 100 Verletzen war rechtswidrig. Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch.

Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im Grundgesetz hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten natürlich einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden. Ohnehin sei das Vorgehen überzogen gewesen.

Geklagt hatten sieben Opfer von damals. Darunter ist der heute nahezu erblindete Dietrich Wagner, der am sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ nach heftigen Druckstößen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf aus den Augen blutete. Mit der Entscheidung des Gerichts steigen die Chancen der Opfer von damals auf Schadenersatz. Diesen müssen sie sich aber vor dem Landgericht erstreiten.

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