Syrien Folter-Überlebende stellen Strafanzeige

Folter-Opfer aus Gefängnissen in Damaskus berichten von unmenschlicher Haft. Sie wollen erreichen, dass die Verantwortlichen eines Tages zur Rechenschaft gezogen werden. Die Bundesanwaltschaft ist längst aktiv.

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Zusammen mit den Folter-Überlebenden hat der Anwalt die Strafanzeige formuliert. Quelle: dpa

Berlin/Karlsruhe Sieben Überlebende aus Foltergefängnissen in Syrien haben beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen sechs Geheimdienstchefs und weitere Tatverdächtige der Regierung von Präsident Baschar al-Assad gestellt. Da es sich um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele, könne gegen die mutmaßlichen Täter auch in Deutschland ermittelt werden, sagte Wolfgang Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Er hat die Anzeige mit den Betroffenen und zwei syrischen Menschenrechtsanwälten formuliert.

Sie wollen erreichen, dass die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen die Architekten des staatlichen Folter-Systems einleitet und in einer nächsten Stufe Haftbefehle erlassen werden. Außerdem könnten die Ermittlungsergebnisse eines Tages vor einem möglichen Syrien-Tribunal genutzt werden, hieß es.

„Für die in Deutschland lebenden Flüchtlinge ist es wichtig zu sehen, dass sie hier nicht nur Sicherheit und Essen bekommen, sondern auch Gerechtigkeit“, sagte der syrische Anwalt Masen Darwisch. „Die Folter in Syrien, das sind keine einzelnen Exzesse, das ist eine jahrelang eingeübte Praxis“, erklärte Kaleck.

Die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne) sagte: „Die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt wäre auch ein klares Zeichen, dass wir nicht wegsehen und sich niemand hinter Assad verstecken kann.“ Sie sei der Auffassung, „dass wir bei den in Deutschland anwesenden Flüchtlingen klären müssen, ob sich darunter Menschen verbergen, die in Syrien vergleichbare Straftaten begangen haben“.

Der Generalbundesanwalt verfolgt auch Völkerrechtsverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Eine Sprecherin wies auf Anfrage darauf hin, dass die Behörde nicht erst wegen der Strafanzeige tätig werde. Seit 2011 würden in einem sogenannten Strukturverfahren alle Informationen zu Kriegsverbrechen in Syrien gesammelt. Dabei gehe es selbstverständlich auch um Verbrechen, die durch das Regime begangen würden.

Seit Februar 2016 seien die Ermittler dabei, etwa 28.000 Bilddateien auszuwerten, die Leichen mit Folterspuren in einem Krankenhaus in Damaskus zeigten. „Wir sind natürlich für alle Informationen dankbar, die uns in diesem Zusammenhang weiterbringen“, sagte die Sprecherin.

Die Strafanzeige beschränkt sich auf drei Haftanstalten des Militärgeheimdienstes in der syrischen Hauptstadt. Die aufgeführten Zeugen, die heute in Deutschland leben, berichten von sexueller Nötigung, unmenschlichen Haftbedingungen und teilweise extrem grausamen Foltermethoden. Einem von ihnen wurde demnach die Haut mit scharfen Reinigungsmitteln verätzt. Anderen wurde gegen die Genitalien getreten oder sie wurden gezwungen, stundenlang zu stehen, bis sie das Bewusstsein verloren.

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