Syrien-Rückkehrer Islamistischer Terror beschäftigt immer mehr deutsche Gerichte

Eigentlich ist der Krieg in Syrien weit weg. Aufgearbeitet werden die Gräueltaten der Terrormiliz Islamischer Staat und anderer Gruppen aber auch vor deutschen Gerichten. Die Zahl der Verfahren steigt rasant.

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Mindestens 260 Menschen sind aus den Diensten der Terrormiliz „Islamischer Staat“ in Syrien und dem Irak zurück nach Deutschland gekehrt. Immer mehr Fälle beschäftigen die Gerichte. Quelle: dpa

München, Berlin 72 Jungfrauen im Paradies, die waren sein Ziel. Deshalb reiste ein junger Deutsch-Türke in ein Terrorcamp nach Syrien: Der heute 21-Jährige wollte als Märtyrer sterben – auch wegen der 72 Jungfrauen, die ihm versprochen worden seien. Doch aus den Jungfrauen wurde nichts. Stattdessen verurteilte das Münchner Oberlandesgericht ihn vor kurzem zu dreieinhalb Jahren Jugendhaft – wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Es gibt vor deutschen Gerichten inzwischen eine ganze Reihe solcher Verfahren gegen sogenannte Syrien-Rückkehrer, aber auch gegen mutmaßliche Mitglieder etwa einer somalischen Terrormiliz: Junge Männer und Frauen, die ein Ticket in den Dschihad lösen – und dann doch irgendwann wieder zurückkommen. Ihnen winkt die Festnahme noch am Flughafen – und eine Anklage durch die Bundesanwaltschaft oder die Staatsanwaltschaften. Manche Verfahren sind auch schon abgeschlossen.

Beispiel Kreshnik B.: Der Prozess gegen den jungen Frankfurter war der erste in Deutschland gegen einen Syrien-Rückkehrer überhaupt. Der junge Mann wurde vom Frankfurter Oberlandesgericht im Dezember 2014 nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt – und zwar wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und seiner Beteiligung an Kampfeinsätzen. Noch im Prozess selbst hatte Kreshnik B. immer wieder mit radikalen Bemerkungen irritiert – vor allem mit der Aussage, dass es beim Kopfabschlagen darauf ankomme, welche Sünde damit bestraft werden solle.

Beispiel Harun P.: Der junge Münchner war der erste, der sich wegen versuchten Mordes vor einem deutschen Gericht verantworten musste. Mitte Juli verurteilte ihn das Münchner Oberlandesgericht zu elf Jahren Haft. Der Sohn afghanischer Einwanderer hatte gestanden, in einem islamistischen Terrorcamp ausgebildet worden zu sein und beim Sturm von Terroristen auf das Zentralgefängnis von Aleppo eine Mörsergranate abgefeuert zu haben – laut Bundesanwaltschaft kamen fünf Gefangene und zwei Aufseher ums Leben. Das Urteil lautete am Ende nur deshalb nicht lebenslang, weil sich Harun P. umfangreich zu den Vorwürfen geäußert und auch in anderen Prozessen gegen mutmaßliche Terroristen in Berlin und Düsseldorf ausgesagt hatte.


„Das sind die Fußsoldaten“

Es gibt auch Fälle, die nicht die Bundesanwaltschaft an sich gezogen hat, sondern die von Staatsanwaltschaften geführt werden. So musste sich eine junge Mutter aus dem Allgäu vor dem Münchner Landgericht verantworten, die mit ihren beiden Kindern ins türkisch-syrische Grenzgebiet gereist war. Sie kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte aktuell laufen, will die Bundesanwaltschaft nicht sagen. Die Behörde verweist auf Zahlen aus dem März: Da hatte Generalbundesanwalt Harald Range von 68 Ermittlungs- und Strafverfahren gegen insgesamt 106 Beschuldigte gesprochen. Eine Sprecherin sagt lediglich, die Tendenz sei steigend. Mehr als ein Dutzend Anklagen wurden bereits erhoben.

So beginnt an diesem Montag vor dem Oberlandesgericht Celle auch der Prozess gegen zwei junge Wolfsburger. Sie sollen sich dem IS als Kämpfer zur Verfügung gestellt haben und an der Rekrutierung neuer Mitglieder beteiligt gewesen sein. Ihnen drohen lange Haftstrafen.

Doch so grausam sich die Anklagen oftmals lesen, so grauenvoll auch die Schilderungen der Angeklagten selbst manchmal sind: Nach Einschätzung des Terrorexperten Rolf Tophoven stehen in Deutschland keine ganz wesentlichen Akteure vor Gericht: „Das sind die Fußsoldaten. Das sind nicht die Masterminds des Terrors.“

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