Syrische Flüchtlinge Oberverwaltungsgericht entscheidet über Schutzstatus

Dass die Asylbehörde BAMF syrischen Kriegsflüchtlingen meist nur „subsidiären Schutz“ gewährt, sehen viele Verwaltungsgerichte kritisch. Ein schneller Familiennachzug ist damit verhindert. Nun entscheidet eine höhere rechtliche Ebene.

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Mehrere Verwaltungsgerichte kritisieren die Praxis der Asylbehörde. Quelle: dpa

Schleswig Das Oberverwaltungsgericht Schleswig entscheidet an diesem Mittwoch über die Praxis der Asylbehörde BAMF, syrischen Kriegsflüchtlingen nur eingeschränkten Schutz zu gewähren. In dem Berufungsverfahren wehre sich das BAMF gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, das einer jungen Syrerin den vollen Schutzstatus zuerkannt hatte, sagte eine Gerichtssprecherin. In der aktuellen Flüchtlingssituation werde bundesweit erstmals ein Obergericht nach mündlicher Verhandlung in dieser Frage entscheiden.

Zuvor hatten laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rund 32 000 der insgesamt 113 000 Flüchtlinge mit „subsidiärem Schutz“ gegen die seit März bestehende Regel geklagt. Unter ihr dürfen sie Familienmitglieder erst nach Jahren nachholen. Die große Koalition hatte dies im Asylpaket II beschlossen. Deutsche Verwaltungsgerichte urteilen jedoch meist anders: Von den 3490 in erster Instanz bereits entschiedenen Fällen bekamen 2665 (76 Prozent) der Kläger Recht – und somit die volle Anerkennung als Asylberechtigte.

In den Verfahren ist häufig strittig, ob Flüchtlinge aus Syrien bei einer Rückkehr grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. „Aus Sicht des Bundesamts erfordert die Lage in Syrien eine differenzierte Bescheidungspraxis“, teilte eine Sprecherin des BAMF mit. Denn die Flüchtlinge schilderten in der Anhörung seltener individuelle Verfolgung, sondern bezögen sich oft auf die Lage im Land im Allgemeinen.

Vielen Verwaltungsgerichten zufolge kommt es darauf aber nicht an. Im Fall, der nun vor dem OVG Schleswig verhandelt wird, entschied das Verwaltungsgericht in erster Instanz: Ohne näher auf die Lage in Syrien einzugehen, könne die Einteilung in „subsidiären Schutz“ und vollen Flüchtlingsstatus nicht erfolgen. Und: „Eine Auseinandersetzung mit der aktuellen Situation in Syrien“ lasse das BAMF „gänzlich vermissen“. Dabei könne bereits die Flucht an sich eine Rückkehr gefährlich machen – und somit als Asylgrund gelten.

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, rechnet angesichts der Gerichtsentscheidungen damit, dass Syrer schon bald das Recht auf den vollen Flüchtlingsstatus zurückerhalten werden. „Ich gehe davon aus, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge noch dieses Jahr Geschichte sein wird“, sagte sie der „Huffington Post“.

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