Tag der betrieblichen Mitbestimmung Betriebsräte sind Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft

Deutschland war mit dem Betriebsrätegesetz von 1920 ein Vorreiter für die Mitspracherechte von Arbeitern und Angestellten. Die Digitalisierung konfrontiert die Betriebsräte jetzt mit neuen Fragen.

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Das-Betriebsrätegesetz-wurde-1920-eingeführt Quelle: Fotolia

Fragt man nach den großen Erfolgsfaktoren der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich, so gehört ohne Zweifel die betriebliche Mitbestimmung dazu. Die Idee dahinter ist die Selbstorganisation des betrieblichen Alltages durch die Arbeitnehmerschaft. Mitbestimmung macht die Arbeit effizienter und ermöglicht den Beschäftigten die demokratische Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen. Deutschland war hierbei ein Vorreiter.

Grund genug den 4. Februar zum Tag der betrieblichen Mitbestimmung zu erheben. Denn am 4. Februar 1920 beginnt deren Geschichte, als die verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung das Betriebsrätegesetz beschloss.

„Zur Wahrnehmung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellten) dem Arbeitgeber gegenüber und zur Unterstützung des Arbeitgebers in der Erfüllung der Betriebszwecke sind in allen Betrieben, die in der Regel mindestens zwanzig Arbeitnehmer beschäftigen, Betriebsräte zu errichten.“ So lautete der erste Paragraph von insgesamt 106 Paragraphen, unterschrieben von Reichspräsident Friedrich Ebert und Reichsarbeitsminister Alexander Schlicke, beide SPD.

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Diese Geburtsstunde der betrieblichen Mitbestimmung war allerdings von einem tragischen Ereignis überschattet: Am Tag der Beratung im Reichstag (13.Januar 1920) demonstrierten etwa 100.000 Berliner Arbeiter und Angestellte vor dem Reichstagsgebäude. Ihrer Ansicht nach sah der Gesetzesentwurf nur sehr wenige Mitsprachrechte für Betriebsräte vor. Am Ende der Demonstration lagen 41 Tote vor dem Reichstag und über 100 Verletzten wurden auf die Krankenhäuser verteilt oder versorgten sich selbst, soweit das möglich war.

Mit dem neuen Gesetz war Deutschland zwar zu einem Pionier der betrieblichen Mitbestimmung in der Welt geworden, aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Betriebsratsarbeit sich damals nur auf soziale und beratende Funktionen beschränkte.

Die so auf den Weg gebrachte Mitbestimmung der Arbeitnehmer fand mit der nationalsozialistischen Machtergreifung im Jahre 1933 ein jähes Ende. Von da an bildeten sogenannte Vertrauensmänner ohne selbstständige Funktionen mit dem „Führer des Betriebs“ den Vertrauensrat. Erst ab 1946 gab es wieder gemäß eines von den Besatzungsmächten erlassenen Gesetzes demokratisch gewählte Betriebsräte.

Wie umstritten eine vernünftige Arbeitnehmermitbestimmung weiterhin war, zeigte sich bei den Bemühungen um das Betriebsverfassungsgesetz von 1952. Scharfe Auseinandersetzungen innerhalb und außerhalb des Parlaments - zum Beispiel ein zweitägiger Warnstreik der IG Druck und Papier im Mai 1952 – prägten die Debatte. Der Entwurf entsprach zunächst nicht den gewerkschaftlichen Vorstellungen.

Aber dieses neue Betriebsverfassungsgesetz hatte Bestand. Nach den Novellierungen und Änderungen in den Jahren 1972, 1988 und 2001 wird es im Oktober 2017 65 Jahre alt.

Was macht dieses Gesetz so widerstandsfähig, so notwendig?

HR – darunter verstehen die meisten Menschen Personalauswahl und Gehaltsabrechnungen. Zeitgemäßes Human Resources Management ist aber vor allem eine Schlüsselfunktion für den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens.

Im Mittelpunkt des Betriebsverfassungsgesetzes stehen die Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen sowie wirtschaftlichen Angelegenheiten. Was so nüchtern klingt, bestimmt präzise alle Ordnungs-und Verhaltensregeln im Betrieb: Arbeitszeiten, Mehr- oder Kurzarbeit, technische Einrichtungen zur Kontrolle der Arbeitnehmer, Urlaubsregelungen und Urlaubspläne, Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, Festsetzen der Akkord- und Prämiensätze, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und vieles mehr.

Die Mitbestimmungsrechte des gewählten Betriebsrats wirken zudem tief hinein in die unternehmerische Personalplanung. Er hat ein Mitsprachrecht bei der Förderung der Berufsbildung und ist an dem von ihm selbst eingerichteten Wirtschaftsausschuss beteiligt.

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