Tarifeinheitsgesetz Beamtenbund zieht vor Gerichtshof für Menschenrechte

Das seit zwei Jahren geltende Tarifeinheitsgesetz ist Gegenstand hitziger Debatten. Der Beamtenbund dbb sieht einen „Eingriff in die Koalitionsfreiheit“. Nach mehreren Klageabweisungen geht der Bund nun nach Luxemburg.

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Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes geht weiter gegen das Tarifeinheitsgesetz vor. Quelle: dpa

Karlsruhe Der Beamtenbund dbb klagt gegen das Tarifeinheitsgesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das teilte der dbb-Vorsitzende Klaus Dauderstädt am Dienstag in Berlin mit. Das Gesetz richtet sich gegen die Zersplitterung bei Gewerkschaften. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Klagen des dbb und anderer Gewerkschaften gegen die seit rund zwei Jahren geltende Neuregelung im Juli weitgehend abgewiesen. Es machte aber Vorgaben für die Anwendung des Gesetzes und forderte eine gesetzliche Nachbesserung.

Dauderstädt bekräftigte, dass der dbb das Gesetz für einen „Eingriff in die Koalitionsfreiheit“ hält, also in das grundgesetzlich garantierte Recht von Arbeitnehmern sich zusammenzuschließen. Laut dem Gesetz gilt bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur der Abschluss der mitgliederstärksten Gewerkschaft.

Zugleich werde man das Problem im Zuge der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl wieder verstärkt politisch angehen, kündigte Dauderstädt an. „Das Tarifeinheitsgesetz war schon in der großen Koalition sehr umstritten“, sagte Dauderstädt. „Weitere Parteien wie die FDP, die Grünen sowie die Linke waren ohnehin dagegen.“ Dauderstädt sagte ein „zähes Ringen“ um die von Karlsruhe aufgegebene Nachbesserung voraus. Dabei geht es darum, dass die Interessen kleinerer Berufsgruppen wie Piloten oder Krankenhausärzte nicht unter den Tisch fallen dürfen.

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