Tarifpolitik Der Staat mischt in der Lohnfindung immer stärker mit

Mithilfe des gesetzlichen Mindestlohns wollen die Gewerkschaften bislang tariffreie Zonen für sich erschließen. Doch der Preis ist hoch: Der Staat wird zu einem immer mächtigeren Akteur in der Tarifpolitik.

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Hier bin ich! Angela Merkel auf dem Gewerkschaftskongress der IG Metall Quelle: Laif

Keine Frage: Ein Tempo wie Andrea Nahles legt derzeit kein anderes Kabinettsmitglied der großen Koalition an den Tag. Nachdem die Bundesarbeitsministerin in Rekordzeit ihren Gesetzentwurf für die Rente mit 63 vorgelegt hat, will die SPD-Politikerin bis zur Sommerpause auch das zweite Prestigeprojekt ihrer Partei in Gesetzesform gießen: den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Wie bei den Rentenplänen warnen Experten zwar auch hier vor massiven Kollateralschäden. Dafür aber gibt es lauten Beifall von einer wichtigen Klientel – den Gewerkschaften.

„Der Mindestlohn schützt vor einer Unterhöhlung der Tarifstruktur und stabilisiert das gesamte Tarifsystem in Deutschland“, lobt etwa der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske. Michael Sommer, Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), konstatiert: „Der Mindestlohn ist der erste Schritt zu einer neuen und gerechteren Ordnung der Arbeit.“ Die Arbeitnehmervertreter hoffen, mithilfe des Mindestlohns den Niedriglohnsektor auszutrocknen und in gewerkschaftsfernen Bereichen mit niedriger Tarifbindung einen Fuß in die Tür zu bekommen, etwa im Dienstleistungssektor.

Doch nicht wenige Ökonomen und Arbeitsrechtler halten diese Strategie für riskant. Die Tarifautonomie in Deutschland gilt alles in allem als Erfolgsmodell. Dass sich die Politik bei der Lohnfindung heraushält und diese den Betroffenen in den einzelnen Branchen überlässt, galt in den vergangenen Jahrzehnten als Pluspunkt der deutschen Wirtschaftsordnung.

„Der gesetzliche Mindestlohn dürfte für die Gewerkschaften zu einem organisationspolitischen Eigentor werden“, sagt Thomas Lobinger, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Heidelberg. „Im Lohnbereich um die 8,50 Euro gibt es für die Beschäftigten dann erst recht keinen Anreiz mehr, in die Gewerkschaft einzutreten. Es wird sich bei Geringverdienern das Bewusstsein durchsetzen: Der Staat kümmert sich um uns.“ Nicht von ungefähr sind in Industriestaaten mit besonders hohen Mindestlöhnen die Gewerkschaften häufig besonders mitgliederschwach. In Frankreich etwa mit seinem Garantielohn von 9,53 Euro sind nur rund zehn Prozent der Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft.

Reaktionen von Unternehmern auf den möglichen Mindestlohn Quelle: ASU-BJU-Umfrage

Gewerkschafter der alten Garde wie Jörg Barczynski sind denn auch fassungslos. Der heute 73-Jährige war 25 Jahre Sprecher der IG Metall, er diente unter vier Vorsitzenden und galt als einer, der den Gewerkschaftsbossen schon mal sagte, wo es langgeht. Mittlerweile aber versteht er seine Gewerkschaft nicht mehr: „Ich weiß nicht, was die derzeitige IG-Metall-Führung umtreibt. Dass die Gewerkschaften den gesetzlichen Mindestlohn unterstützen, halte ich für organisationspolitischen Wahnsinn.“

Aber auch viele Unternehmer machen sich wegen des lohnpolitischen Vormarsches der Politik Sorgen: 72 Prozent der Arbeitgeber glauben, ein gesetzlicher Mindestlohn beschädige die Tarifautonomie in Deutschland. Das hat eine Umfrage der Wirtschaftsverbände Die Familienunternehmer-ASU und Die Jungen Unternehmer-BJU exklusiv für die WirtschaftsWoche ergeben (siehe Grafik). „Die Folgen von künstlichen Lohnuntergrenzen, die in keiner Weise marktgerecht sind, können für einzelne Unternehmer verheerend sein“, warnt Lutz Goebel, Präsident der Familienunternehmer.

Lohnpolitische Schlüsselpositionen

Schwarz-Rote Kompromisse
Gesundheits- und PflegepolitikMit Zustimmung der Parteivorsitzenden vereinbarten die Fachpolitiker, dass der von Krankenkassen erhobene Zusatzbeitrag künftig nicht mehr pauschal, sondern einkommensabhängig erhoben wird. Der allgemeine Beitragssatz soll bei 14,6 Prozent fixiert werden. Heute liegt der Beitragssatz bei 15,5 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Der Pflegebeitragssatz soll spätestens zum 1. Januar 2015 um 0,3 und später um weitere 0,2 Prozentpunkte erhöht werden.Gefahr: Ein Sozialausgleich aus Steuermitteln ist anders als bei den pauschalen Zusatzbeiträgen nicht mehr vorgesehen. Klamme Krankenkassen könnten mit den Beiträgen nicht auskommen.Folgen: Kassenmitgliedern könnten zusätzliche Lasten aufgebürdet werden. Einzelne Kassen in Finanzsorgen könnten von ihren Mitgliedern einen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen. Quelle: dpa
Die Ziffern 8,50, symbolisch fuer die Forderung eines Mindestlohns von 8,50 Euro, stehen in Berlin vor dem Bundeskanzleramt bei einer Aktion des Duetschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Quelle: dapd
Ein Mitarbeiter des Autobauers Mercedes Benz hält am 24.02.2011 in Sindelfingen vor dem Werk ein Plakat mit der Aufschrift «Gleiche Arbeit? Gleiches Geld!» in die Höhe. Quelle: dpa
Zwei Rentner sitzen mit einer jüngeren Dame auf einer Bank am Ammersee. Quelle: dapd
Eine alte Dame sitzt in einem Seniorenheim in Berlin-Kreuzberg und hat Geldscheine in den Händen. Quelle: dpa
Eine Mutter hält beim Kochen ihr Kleinkind auf dem Arm. Quelle: dpa
Stromleitungen und Windkraftanlagen stehen vor dem Kohlekraftwerk in Mehrum (Niedersachsen) Quelle: dpa

Zwar soll die Höhe des Mindestlohns künftig von einer Kommission festgelegt werden, in der je drei Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern sitzen. „Doch das ist eine Mogelpackung“, warnt Arbeitsrechtler Thomas Lobinger. Es werde vordergründig so getan, als setzten die Tarifparteien den Mindestlohn fest. In Wahrheit sei die Kommission „eine parastaatliche Veranstaltung“. Lobinger: „Wenn sich Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht einigen, muss der Staat eine Zwangsschlichtung anordnen. Und dann schlägt wieder die Stunde der Geißlers und Biedenkopfs.“ Ohnehin kann die Kommission keine Beschlüsse mit Gesetzeskraft fassen. Jede Erhöhung des Mindestlohns wird daher künftig per Rechtsverordnung durchgesetzt. Mithin durch einen politischen Akt der Bundesregierung – und wahrscheinlich besonders gern in Wahlkampfzeiten.

Hinzu kommt: Ist der Mindestlohn einmal eingeführt, besteht die Gefahr, dass er für viele Tarifbereiche zur Referenzgröße wird. „Dann steht in Tarifverträgen plötzlich zum Beispiel der Satz: Die Arbeitnehmer erhalten 103, 107 oder 185 Prozent des geltenden gesetzlichen Mindestlohns“, prophezeit Metaller Barczynski. „Auf diese Weise erhält der Staat eine lohnpolitische Schlüsselposition, die ihm in einem Land mit Tarifautonomie nicht zusteht.“

Bisherige Branchenmindestlöhne in Deutschland Quelle: Bundesarbeitsministerium, WSI

Dass die Tarifautonomie zu zerbröseln droht, liegt indes nicht nur am Mindestlohn. Wenn es Probleme gibt, rufen die Tarifparteien immer häufiger nach dem Staat, und der lässt sich nicht lange bitten. „Die aktuelle Politik trägt dazu bei, die Rolle des Staates in der Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik über Gebühr auszubauen und die Tarifautonomie schleichend zu unterhöhlen“, warnt Christoph Schmidt, der Vorsitzende der Wirtschaftsweisen und Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung.

  • Um renitente Klein- und Spartengewerkschaften auszubremsen, soll die große Koalition auf Drängen des DGB und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die sogenannte Tarifeinheit im Betrieb wieder herstellen. Das Prinzip, wonach in einem Betrieb nur eine Gewerkschaft Tarifverträge abschließen darf, hatte das Bundesarbeitsgericht 2010 gekippt. Die Richter erkannten darin einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes. Nun aber sieht der Koalitionsvertrag von Union und SPD die Wiedereinführung der Tarifeinheit vor – um „den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken.“

  • Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, bereitet die große Koalition zudem eine drastische Ausweitung der sogenannten Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen vor. Dabei schreibt das Bundesarbeitsministerium einen Tarifvertrag auch all jenen Unternehmen vor, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind. 2013 war dies bei 239 Verträgen der Fall. Bislang war die AVE allerdings nur erlaubt, wenn mindestens 50 Prozent der jeweiligen Branchenbeschäftigten bei einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Diese Grenze wollen Union und SPD abschaffen, ausreichend ist künftig „das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses“. Das finden auch Arbeitgeberverbände wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gut. „Die Tragweite dieser Reform wird noch völlig unterschätzt. Der Staat erhält dadurch noch mehr lohnpolitische Kompetenzen“, warnt Ökonom Schmidt.

Anwalt der Benachteiligten

Wo Mindestlöhne gelten
Die zwei-Millionen-AusnahmeFünf Millionen Menschen könnten vom gesetzliche Mindestlohn profitieren. Doch es gibt immer mehr Ausnahmen. Minijobber, Rentner, Schüler, Studenten und hinzuverdienende Arbeitslose sollen den Mindestlohn nicht bekommen. Nach einer Analyse der Böckler-Stiftung sind rund zwei Millionen Menschen davon betroffen. Das wäre weit mehr als ein Drittel der rund 5 Millionen Menschen in einem Arbeitsverhältnis, die derzeit für einen Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro arbeiten. In vielen Berufen in Deutschland gibt es bereits Mindestlöhne. Quelle: dpa
AbfallwirtschaftEin gesetzlicher Mindestlohn würde den staatlichen Haushalt entlasten, heißt es in einer aktuellen Studie des Forschungsunternehmens Prognos. Bei einer Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde könnte der Staat mit Mehreinnahmen von mehr als sieben Milliarden Euro im Jahr rechnen. Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Staaten existiert in Deutschland bislang kein gesetzlicher Mindestlohn. Bislang wurde die Lohnuntergrenze nur in einigen Bereichen festgelegt. wiwo.de hat ermittelt, welche Mindestlöhne aktuell in Branchen gelten. Im Lohn-Mittelfeld liegen etwa die Mitarbeiter in der Abfallwirtschaft. Die Branche mit 175.000 Arbeitnehmern hat zurzeit einen Mindestlohn von 8,68 Euro. Quelle: ZBSP
BauhauptgewerbeRund 432.200 der Beschäftigten im westdeutschen Bauhauptgewerbe sind durch Mindestlöhne geschützt. Sie sind differenziert nach sogenannten Werkern (11,10 Euro) und Fachwerkern (13,95 Euro, Berlin: 13,80 Euro). Für die 128.000 Werker in den neuen Bundesländern beträgt der Mindestlohn 10,50 Euro. Die Mindestlöhne der westdeutschen Beschäftigtengruppe sollen ab dem 01. Januar 2015 auf 11,15 Euro (Werker) bzw. 14,20 Euro (Fachwerker) angehoben werden, in Ostdeutschland auf 10,75 Euro. Quelle: dpa
BergbauspezialistenDer Mindestlohn betrifft hier nur rund 2.500 Arbeitnehmer. Bei einfacheren Tätigkeiten gilt der Mindestlohn I in Höhe von 11,92 Euro. Bei Hauern und Facharbeitern gilt der Mindestlohn II in Höhe von 13,24. Quelle: dpa
DachdeckerhandwerkIm Westen und Osten galt bis jetzt für rund 71.900 Beschäftigte ein Mindestlohn von 11,55 Euro. Zum 1. Januar 2015 ist ein Anstieg auf 11,85 Euro geplant. Quelle: dpa
Elektrohandwerk (Montage)Betroffen sind rund 295.700 Beschäftigte, die bisher mindestens 10,00 Euro (Ostdeutschland inkl. Berlin: 9,10 Euro) erhalten mussten - zum 01. Januar 2015 wird dieses Limit auf 10,10 Euro (West) bzw. 9,35 Euro (Ost) angehoben. Quelle: dpa
GebäudereinigerhandwerkVon rund 700.000 Arbeitnehmern ist in der Branche nur etwa die Hälfte sozialversichert. Im Bereich Glas-, Fassaden- und Verkehrsanlagenreinigung beträgt der Mindestlohn aktuell 10,31 Euro in den neuen und 12,33 Euro in den alten Bundesländern. Ab dem 01. Januar 2015 sollen die Mindestlöhne auf 12,65 Euro (West) bzw. 10,63 Euro (Ost) angehoben werden. Im Segment der Innen- und Unterhaltsreinigung steigen die Mindestlöhne in den neuen Bundesländern von aktuell 7,96 Euro auf 8,21 Euro und von 9,31 Euro auf 9,55 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern. Quelle: dpa
  • Immer mehr Landesregierungen beschließen auf Wunsch der Gewerkschaften auch sogenannte Tariftreue-Regeln. Danach dürfen nur noch solche Betriebe Staatsaufträge erhalten, die bestimmte Tarifstandards einhalten. Die große Koalition prüft ein solches Tariftreuegesetz nun auch auf Bundesebene. „Die Tarifbindung erodiert seit Jahren, das müssen Gewerkschaften und Politik gemeinsam ändern“, sagt Verdi-Boss Bsirske.

Die Interessenlage bei den Gewerkschaften ist allerdings speziell beim Mindestlohn nicht so einheitlich, wie es die offiziellen Statements vermuten lassen. Die treibenden Kräfte sind die von Niedriglöhnen am meisten betroffenen Gewerkschaften Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und Verdi. NGG-Chefin Michaela Rosenberger gibt freimütig zu, dass der Mindestlohn im Niedriglohnbereich Jobs kosten könnte: „Das müssen wir in Kauf nehmen. Ich bin nicht dazu da, den Arbeitgebern ihr Geschäftsmodell zu entwerfen“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. Unterstützung kommt vom DGB, der mit dem Mindestlohn endlich das lang ersehnte gewerkschaftsübergreifende Thema gefunden hat, mit dem er sein Profil schärfen kann.

Doch schon bei der IG Metall wird die Lage diffiziler: Die größte deutsche Gewerkschaft präsentiert sich in der Mindestlohndebatte als Anwalt der Benachteiligten, ohne selbst auch nur ansatzweise betroffen sein. Selbst in der untersten Lohngruppe verdienen die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie mehr als 13 Euro die Stunde. Für die IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) schließlich, die frühere Mindestlohnvorstöße im DGB stets ausgebremst hatte, ist die Zustimmung eher ein Akt innergewerkschaftlicher Solidarität.

„Der gesetzliche Mindestlohn ist sicher nicht das tollste Projekt der deutschen Sozialgeschichte“, gesteht ein Spitzenfunktionär. Man habe den Widerstand aber aufgegeben, weil „wir einsehen mussten, dass die Gewerkschaften in einigen Bereichen schlicht nicht handlungsfähig sind“.

Aber liegt das am Ende vielleicht an den Gewerkschaften selbst? Claus Weselsky, der um Provokationen nie verlegene Chef der Lokführergewerkschaft GDL, hat für die Strategie der DGB-Kollegen nur Hohn und Spott übrig: „Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre ein Offenbarungseid für die Gewerkschaften.“

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