Tauchsieder
Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern. Quelle: Getty Images

Der gendergerechte Lohn - was für ein Unsinn!

Das Entgelttransparenzgesetz ist ein gut gemeinter Witz: politisch, ökonomisch - und sachlogisch. Was es braucht, ist eine andere Unternehmenskultur - und eine maskuline Familienpolitik.

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Seit dem 6. Januar ist das so genannte „Entgelttransparenzgesetz“ der ehemaligen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) wirksam. Es soll dazu beitragen, dass Menschen, die eine vergleichbare Arbeit erledigen, nicht ungleich bezahlt werden, kurz: die „Gender Pay Gap“ schließen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der „durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen mit 16,26 Euro um 21 Prozent niedriger als der von Männern (20,71 Euro)“. Und selbst wenn man berücksichtigt, dass mehr Frauen als Männer in schlechter bezahlten Berufen und Teilzeit arbeiten, verdienen sie - bei gleicher Qualifikation für vergleichbare Arbeit - sechs Prozent weniger. Sechs Prozent, das macht beispielsweise 37.600 Euro statt 40.000 Euro brutto. An einem Anlass für ein  Gesetz mangelte es also nicht. 

Mit Blick auf die Praxis indes wirft das Gesetz mehr Fragen auf, als es beantwortet. Denn in jeden Vergleich mit einer anonymen Gruppe von Gleichgestellten, den die Angestellten jetzt bei ihrem Arbeitgeber erfragen dürfen, fließt Unvergleichbares hinein – und eine Gerechtigkeitsfrage wirft die nächste auf: Wie sind die Einkommen für vergleichbare Tätigkeiten zwischen Alten und Jungen gewichtet, zwischen langjährigen Mitarbeitern und Neuzugängen, zwischen Mitarbeitern in München und Magdeburg, zwischen Motivierten und Nicht-Motivierten, Hochqualifizierten und Tiefbegabten? Bürdet der Gesetzgeber den Unternehmen also bloß viel Mehrarbeit auf - für einen denkbar geringen Erkenntnisertrag einzelner Mitarbeiter?

Und überhaupt: Stellt das Gesetz nicht einen unzulässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar? Und für wie viele Angestellten wäre überhaupt ein minimales Transparenzplus zu erwarten, wenn man bedenkt, dass es nur für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern gilt, dass etwa die Einkommen aller BeamtInnen öffentlich  sind und die Tarifbindung in Westdeutschland immerhin noch bei 59 Prozent liegt? 

von Elisabeth Niejahr, Daniel Rettig, Dieter Schnaas, Christopher Schwarz, Claudia Tödtmann

Abgesehen davon fallen einem sogleich eine Reihe von lebenspragmatischen und ökonomischen Gründen ein, die gegen das Gesetz sprechen: Was zum Beispiel spricht dagegen, dass Verhandlungsgeschick und Sympathie in einem Gehaltsgespräch prämiert werden? Und schauen sich gläserne Kollegen nicht viel scheeler und abschätziger als Kollegen, die über das Gehalt ihrer Büronachbarn nur Vermutungen anstellen können?

Vor allem aber: Ist das Gesetz nicht völlig aus der Zeit gefallen? Erstens, weil im postfordistischen Zeitalter immer weniger Arbeiter Stückzahlen und immer mehr Angestellte ein nicht-quantifizierbares Wissen produzieren, noch dazu im Team, projektweise und häufig virtuell? Und zweitens, weil demografische Entwicklung und Arbeitsmarktdaten - 750.000 offene Stellen - eine Machtverschiebung im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber andeuten, von der alle ArbeitnehmerInnen profitieren werden?

Was ist gerechter Lohn?

Der vielleicht schärfste Einwand aber wäre wohl ausgerechnet gegen Linksbewegte zu erheben, die das „Entgelttransparenzgesetz“ für eine prima Idee halten. Denn was passiert, wenn man die Frage der materiellen Gerechtigkeit nicht mehr allein vertikal verhandelt, also entlang der Höhe der Bezahlung und entlang der drei klassischen Gerechtigkeitsfragen: Wie viel muss ein Mensch in Deutschland mindestens verdienen? Wie hoch sollen Top-Bezahlte maximal vergütet werden? Welches Lohnverhältnis zwischen Geschäftsführer und Durchschnittsarbeiter ist pareto-optimal für die Erhaltung eines individual-bürgerlichen Leistungsethos’ einerseits und die soziale Kohäsion einer Gesellschaft andererseits? Sondern wenn man die Frage der materiellen Gerechtigkeit stattdessen auch horizontal zu beantworten sucht?

Es ist jedenfalls gerade für die SPD nicht ungefährlich, die „soziale Frage“ als Subthema von Genderpolitik und Diversitätsdogma zu behandeln - und als ein Sonderrecht besserverdienender Frauen. Denn darauf läuft das Entgelttransparenzgesetz am Ende hinaus. Welche Putzkraft und welche Angestellte in der Systemgastronomie sollte schon auf die Idee kommen, gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Herausgabe von Vergleichsdaten zu pochen, wenn jeder von jedem weiß, dass mehr als neun Euro die Stunde für keinen drin sind?

Kurzum: Bis auf welche Gebiete darf sich Frage des „gerechten Lohnes“ also erstrecken, ohne dass die Gerechtigkeit dabei selbst Schaden nimmt? Vielleicht hilft ein Blick in die Geschichte: Bis weit ins Mittelalter hinein wurde die Frage des „gerechten Lohns“ rein ethisch beantwortet.

Der zentrale Grundsatz suum cuique, jedem das Seine, wies dem Menschen in der guten Ordnung Gottes das zu, was ihm an seinem sozialen Platz zustand. Entsprechend hielt zum Beispiel Thomas von Aquin (1225–1274) wortwörtlich standesgemäße, also höchst unterschiedliche Löhne, für angemessen. Andererseits war die Frage des gerechten Lohns seit der Antike eng an die Frage des gerechten Preises gebunden: Der iustum pretium sichert in der Tauschwirtschaft „jedem das Seine“, schützt also vor Übervorteilung und Ausbeutung. Noch für Martin Luther (1483–1546) galt das aristotelische Prinzip, das ein Lohn dann gerecht ist, wenn eine Leistung einer Gegenleistung entspricht - das noch heute, im christdemokratischen Schlagwort von der „Fairness“ und in der sozialdemokratischen Formel vom „guten Lohn für gute Arbeit“, sein Echo findet.

„Über Geld spricht man nicht“ – doch dieses Gesetz soll das ändern

Erst mit dem Zerfall der mittelalterlichen Ordnung emanzipierte sich die Ökonomie von der Ethik – und die Frage nach dem gerechten Lohn wurde zunehmend an individuellen Interessen und Präferenzen ausgerichtet. Für Thomas Hobbes (1588–1679) etwa war der Wert eines Menschen „nicht höher, als er von anderen geschätzt wird“. Entsprechend ist der Arbeiter im frühen Industriekapitalismus nichts weiter als ein ausbeutbarer Produktivfaktor, der dem Gesetz von Angebot und Nachfrage unterliegt: Der Lohn ist „jener Preis, der nötig ist, die Arbeiter instand zu setzen, sich zu erhalten“, glaubte David Ricardo (1772–1823).

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Eine moderne Wendung erfährt die Geschichte des gerechten Lohns daher erst mit der Emanzipation des Arbeiters zum Konsumenten: Die Sozialdemokratie arbeitet seit 150 Jahren nicht nur an einer Lösung der „sozialen Frage“, sondern sie arbeitet zugleich auch den Interessen von Unternehmern zu, die neue Absatzmärkte für ihre Waren erschließen müssen – und höhere Löhne zahlen, um ihren Kundenkreis zu erweitern.

Seither ist der „gerechte Lohn“ in Deutschland vor allem eine Aufwärtsbewegung, fachlich gesprochen: das ständig neue Ergebnis von (tarif-)politischen und gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen auf der Basis eines wachsenden Kapitalstocks. 

Kategorie des Unsinns

Kein Wunder also, dass Ökonomen den „gerechten Lohn“ als „Kategorie des Unsinns“ (Friedrich August von Hayek) empfinden: Er entzieht sich seiner definitorischen Festlegung. Und das nicht nur, weil sich der Preis für den Lohn weder allein auf den Wert der Arbeit festlegen lässt („Arbeitswerttheorie“) noch allein aus der schwankenden Nachfrage nach Erzeugnissen oder Dienstleistungen ergibt („Grenznutzentheorie“). Sondern auch, weil der Markt nicht Tüchtige, Fleißigen oder Begabte prämiert, sondern Vermarktbare, sprich: Erfolgreiche.

Insofern deutet sich, sachlogisch gesprochen, mit dem Entgelttransparenzgesetz eine Rückwärtsbewegung in der Diskussion um den „gerechten Lohn“ an: Eine Antwort auf die Frage wird nicht mehr entlang von sozialen Kriterien gesucht („guter Lohn für gute Arbeit“), sondern entlang von ethischen – mit dem Unterschied, dass heute nicht mehr „jedem das Seine“, versprochen wird, sondern „jedem das Gleiche“. Das ist auch insofern merkwürdig, weil die Sozialdemokratie mit dem Mindestlohn ihr wichtigstes Gerechtigkeitsziel der vergangenen Jahre bereits erreicht hat – und weil Fraktionschefin Andrea Nahles bei jeder Gelegenheit betont, dass davon vor allem Frauen profitieren: 70 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich sind weiblich.

Eben deshalb ist das Gesetz auch politisch überflüssig - weil es die dümmliche Nicht-Frauenpolitik von Kristina Schröder („Danke - emanzipiert sind wir selber!“) mit den Mitteln maternalistischer Helikopterpolitik fortsetzt. Wirksam beheben ließe sich die „Gender-Pay-Gap“ sehr schnell, wenn die große Koalition zur Abwechslung mal wirklich was riskieren und neu machen - wenn sie sich auf eine „maskuline Familienpolitik“ mit einem talkshowfesten Mann an der Spitze des Ministeriums entschließen würde.

In diesen Städten verdienen Männer am besten

Von diesem Mann wollen wir dann wöchentlich hören, was Sache ist: Dass Frauen in Bordellen und Pornofilmen nicht Frauen sind, sondern zu Sexobjekten erniedrigt werden. Dass sie von ihren Ehemännern und Partnern geschlagen, bedroht und klein gehalten werden. Dass in männerdominierten Büros die Schlechte-Witze-Schwarte kracht. Dass Frauen machtbasierten Übergriffen und Anzüglichkeiten ausgesetzt sind, weil sie in asymmetrischen Arbeitsverhältnissen stehen, in denen die Vertragsgleichheit zwischen Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen nur sehr bedingt gilt. Dass Jungs in Spielzeugläden noch immer kreative Angebote im Dutzend entgegen strahlen, während Mädchen von klein auf darauf abgerichtet werden, ein sorgendes, behütendes, waschendes, kämmendes, pinkes Püppchen- und Prinzessinnen-Wesen zu entwickeln. Und vor allem: Dass sich Männer für nichts, was sich in ihrem Familien- und Privatleben ereignet, rechtfertigen müssen - und Frauen für alles. 

Während auf die Benachteiligung von Menschen wegen ihrer religiösen, sexuellen oder politischen Vorlieben im öffentlichen Raum mittlerweile äußerst sensibel reagiert wird, nehmen wir die Benachteiligung von Menschen wegen ihres Frauseins schulterzuckend hin: Ganz egal, ob kein Kind, eines oder viele, ob früher, später oder gar nicht, ob Um-jeden-Preis-zurück-in-den-Beruf oder Ich-will-mein-Mutterglück-genießen: Allein Frauen werden nach ihren Beweggründen gefragt, nicht Männer. Allein Frauen werden gefragt, ob sie eine Familie gründen wollen, nicht Männer. Allein Frauen müssen Kind und Karriere miteinander vereinbaren, nicht Männer. Allein Frauen müssen in Unternehmen „werden“ wie Männer - oder sich mit weniger Gehalt abfinden.

In diesen Städten verdienen Frauen am besten

Der neue Familienminister darf natürlich auch Folgendes sagen: Wer weder Informatik oder Mathematik noch Maschinenbau studieren will, darf sich im Verlauf des Berufslebens nicht wundern, schlechter zu verdienen als die männlichen Kollegen. Ein junger Ingenieur streicht bei SAP oder BMW nun mal in der Regel mehr ein als eine Romanistin in der, sagen wir: Pressestelle eines Reiseanbieters.

Vor allem aber hat der Familienminister eine symbolische Aufgabe: Er verkörpert das Prinzip „Männerpolitik“, die zum Ziel hat, die Herren der Schöpfung zu befreien aus der Eindimensionalität ihres Berufslebens, um sie endlich fit zu machen für mehr familiäre Teilhabe und multidisziplinäre Herausforderungen wie zum Beispiel die simultane Beherrschung von Firmen- Kita-, Einkaufs-, Vereins- und Haushaltsalltag.

Wenn Frauen und Männer bei ihrer Lebensplanung gleichermaßen selbstbestimmt sind, also frei genug, sich aus ihren kulturellen Mustern zu lösen, wäre das nicht zuletzt auch für die Sozialpolitik ein Gewinn: Sie könnte sich nicht mehr ins Kleid des genderpolitischen Unsinns hüllen, ohne böse aufzufallen. 

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