Tauchsieder

Giftendes Triumphgeheul

Das, was sich heute vollmundig Satire nennt, trainiert nicht unsere Freiheitsmuskel. Sondern unsere selbstgefällige Blödigkeit.

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Quelle: dpa Picture-Alliance

Satire darf alles - an diesem Satz, so wie er heute verwendet wird, ist maximal ein Drittel richtig. Es ist bezeichnend und auch ein klein wenig beschämend, das die Böhmermann-Diskussion nun schon seit fast zwei Wochen um das „alles“ kreist, nicht aber um das „dürfen“ und schon gar nicht um das, was wir unter „Satire“ verstehen wollen.

Es ist den Deutschen offenbar wahnsinnig wichtig, dass sie - Achtung, verbotene Schmähkritik: - zum Beispiel Bundeskanzlerin Angela Merkel eine „rotweinsaufende Permissivitätsschranze“ oder „ungläubige Schweinefickerin“ nennen dürfen, solange „rotweinsaufende Permissivitätsschranze“ und „ungläubige Schweinefickerin“ in die Anführungszeichen so genannter Kunst oder Satire gesetzt sind.

Zwei Dinge, argumentieren Rechtsexperten, werden bei der juristischen Bewertung der Böhermannschen Reimzeilen entscheidend sein.

Erstens: Die in fünffacher Hinsicht kunstformale Einkleidung der Beleidigung (Der Comedian /1/ Böhmermann veranschaulicht in (s)einer Comedy-Sendung /2/ das ausdrücklich Verbotene /3/, indem er das Erlaubte beispielhaft übertritt /4/, um dem türkischen Staatspräsidenten Erdogan, der zuvor die Meinungs- und Kunstfreiheit in Deutschland kritisiert hatte, eine satirische Lehrstunde zu erteilen /5/): Sie macht das Gesagte als satirisch Gemeintes kenntlich.

Zweitens: Das gesellschaftliche Anliegen, das Böhmermann für sich in Anspruch nehmen kann, genauer: das Anliegen, mit seinem Beitrag das Bewusstsein der Deutschen (und natürlich das von Erdogan) für die Meinungs- und Kunstfreiheit schärfen zu wollen. Aus beiden Gründen werden die Gerichte mutmaßlich entscheiden: Jan Böhmermann ist unschuldig. Satire darf alles.

Reaktionen auf den Entscheid der Regierung im Fall Böhmermann

Was allerdings, wenn die Parteigänger Erdogans in Deutschland bei ihrer nächsten Roadshow für den Präsidenten in der Köln-Arena ihr kabarettistisches Potenzial entdeckten? Wenn ein türkisch(stämmig)er Comedian mit deutlichem Bezug auf die Böhmermann-Affäre die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit austesten und den Deutschen seinerseits eine satirische Lehrstunde erteilen wollte, etwa über deren kulturelle Superioritätsgefühle? Dieser Comedian /1/ würde zum Beispiel in einem Comedy-Format /2/ (sagen wir: mit Erdogan-Maske) einen vom Anything goes des Westens irritierten Türken mimen /3/, der sich von einer Conedy-Kollegin in Merkel-Maske mit Bezug auf das ausdrücklich Verbotene /4/ erklären lässt, welche Vorzüge eine Gesellschaft hat, in der sie sich als „rotweinsaufende Permissivitätsschranze“ und „ungläubige Schweinefickerin“ bezeichnen lassen darf /5/

Als ihr überpersönliches Anliegen könnten die beiden anführen, eine Diskussion über den inhaltsleeren Liberalismus des Westens führen zu wollen, über die postreligiöse Dekadenz der Deutschen und ihre schier unverbesserlichen Ernährungsgewohnheiten - zweifellos Dinge, die unbedingt diskutiert gehören. Könnte ein Gericht zu dem Schluss kommen, dass die türkischen Comedians sich der Verhetzung schuldig gemacht haben? Nein: Satire darf alles.

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