Tauchsieder

Der Kontrollverlust

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Merkels "humanitärer Imperativ" ist blanker Hohn


Zweitens: Merkel spricht vom „humanitären Imperativ“ ihrer Politik. Was für ein Hohn. Nähme Merkel ihren Selbstanspruch ernst, müsste sie auf die sofortige Einrichtung eines Fährbetriebs zwischen der Türkei und den griechischen Inseln pochen - nicht zuletzt, um den Schleusern das Handwerk zu legen. Es ist zynisch, eine kurzfristig prekäre Situation im hochsommerlichen Budapest zum Notstand zu erklären, der den Umsturz der europäischen Flüchtlingspolitik rechtfertigt - und die Augen ganz fest zu verschließen vor ertrinkenden Kindern im winterkalten Mittelmeer.

Humanitär (und christlich) wäre die Organisation einer Politik, die die Ärmsten der Armen in den umkämpften Gebieten und Flüchtlingslagern vor Ort unterstützt, aufsucht und nötigenfalls nach Europa eskortiert: Frauen, Kinder, Verwundete, Versehrte, die weder die körperlichen noch die finanziellen Voraussetzungen haben, um sich auf den langen Weg nach Westen zu machen.

So viel Geld bekommen Flüchtlinge in den europäischen Ländern

Stattdessen strömen sehr viele junge Männer nach Europa und Deutschland, bei denen es sich teilweise gar nicht um Flüchtlinge handelt, weil sie sich bereits vor Monaten in Sicherheit eines grenznahen Lagers gebracht haben und die sich nun - wer will es Ihnen verdenken? - als Einwanderer in Deutschland ein besseres Leben versprechen.
Drittens: Merkel skizziert nicht mal in Ansätzen ein modernes, auf drei Säulen beruhendes Einwanderungsrecht. Wie könnte es aussehen? Erstens: Das Asylrecht braucht keine Verschärfung, keine materiellen Negativanreize (wie soeben beschlossen) - und es muss schon gar nicht abgeschafft werden. Was es braucht, ist seine strikte Auslegung. Es muss (nur) denjenigen (bedingungslos!) Schutz gewähren, die aus politischen und religiösen Gründen verfolgt werden, genauer: die persönlich Ziel von Verfolgungen sind, um Leib und Leben fürchten. Dieses Asylrecht wird aus rein humanitären Gründen gewährt, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage, in der sich Deutschland befindet.

von Gregor Peter Schmitz, Marc Etzold, Konrad Fischer, Max Haerder, Christian Ramthun, Christian Schlesiger, Cordula Tutt

Zweitens: Unterhalb des Asylrechts gelten Regeln für Menschen mit komplexen Einwanderungsgründen aus nicht-sicheren Staaten. Darunter kann man im weitesten Sinne „Bürgerkriegsopfer“ verstehen. Für diese Menschen - die Mehrheit der Migranten, die in diesen Monaten gen Europa ziehen - muss Deutschland einen Katalog unterschiedlicher (am besten: europäischer) Bleibe- und Aufenthaltstitel zur Anwendung bringen, das heißt: diese Einwanderer werden kontingentiert, verteilt, selektiert und auf Zeit untergebracht, gerne später auch nach ihrer Integrationswilligkeit und -leistung integriert - und das dürfen sie auch, denn der Maßstab ihrer Behandlung als Flüchtling kann nur die Dringlichkeit des vorübergehenden „weg“ aus der Heimat sein, nicht aber die Anziehungskraft des „hin“ in ein bevorzugtes Land, in eine bevorzugte Region.

Schließlich: Neben Asyl- und Bleibegesetzen gibt es drittens ein Einwanderungsrecht, das strikt den Interessen Deutschlands folgt: Wer aus „sicheren Drittstaaten“ einreisen will, muss sich in Konsulaten und Botschaften bewerben und hat aufgrund seiner Qualifikationen gute Chancen oder nicht.

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