Teile des Gedichts bleiben verboten Böhmermann muss rund 2000 Euro an Erdogan zahlen

Der TV-Moderator Jan Böhmermann darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts Passagen seines Gedichtes „Schmähkritik“ weiterhin nicht mehr veröffentlichen. Zudem muss er rund 2000 Euro an Erdogan zahlen.

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Der türkische Präsident Erdogan hat vor dem Landgericht Hamburg gegen Böhmermann einen Teilerfolg errungen. Quelle: dpa

Hamburg Jan Böhmermann (35) darf große Teile seines Gedichtes „Schmähkritik“ weiterhin nicht veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) damit in Teilen statt. Außerdem verurteilte das Gericht Böhmermann zur Zahlung von 1973,90 Euro an Erdogan.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen.

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