Tengelmann und Edeka Gabriel ignorierte Bedenken im eigenen Ministerium

Neu sind Vorwürfe nicht: Ein weiterer Bericht wirft Sigmar Gabriel vor, Bedenken gegen die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka im eigenen Ministerium ignoriert zu haben. Die Quelle: interne Dokumente.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Gabriels Ministererlaubnis vorerst gestoppt, mit der er die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch den Branchenführer Edeka gestattet und damit ein Verbot des Bundeskartellamts aufgehoben hatte. Quelle: Reuters

Berlin Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat sich mit der Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka einem Zeitungsbericht zufolge über rechtliche Bedenken aus dem eigenen Ministerium und dem Bundesarbeitsministerium hinweggesetzt. Ein Referatsleiter im Wirtschaftsministerium habe Gabriel Ende November des vergangenen Jahres darüber informiert, dass es an einer wesentlichen Voraussetzung für die Ministererlaubnis fehle, da der Edeka-Konkurrent Rewe ein ebenfalls verbindliches Angebot abgegeben habe, berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) vorab aus ihrer Donnerstagsausgabe. Sie beruft sich auf interne Dokumente des Ministeriums, die der Redaktion vorliegen. Außerdem habe das Bundesarbeitsministerium laut einer Stellungnahme an Gabriels Ministerium verfassungsrechtliche Probleme gesehen.

Über die Bedenken im Bundeswirtschaftsministerium hatten die FAZ und die „Bild“ bereits Mitte Juli berichtet. Gabriel habe sie ignoriert, hieß es damals. Der für Wettbewerbsfragen zuständige Staatssekretär habe den Fall deswegen abgeben müssen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Gabriels Ministererlaubnis vorerst gestoppt, mit der er die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch den Branchenführer Edeka gestattet und damit ein Verbot des Bundeskartellamts aufgehoben hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte die Sondererlaubnis in einer Eilentscheidung am 12. Juli für rechtswidrig und setzte sie zunächst außer Kraft. Das Bundeswirtschaftsministerium und Edeka gehen vor dem Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf vor.

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