Terrorverdacht-Razzien Verdächtiger war bereits in Haft

Der bei einer Razzia in Frankfurt festgenommene Tunesier saß bereits in Haft. Er soll an mehreren Anschlägen in seinem Heimatland beteiligt gewesen sein – darunter der Überfall auf das Bardo-Museum in Tunis.

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Bei einer Razzia in Frankfurt wurde ein 36-jähriger Tunesier festgenommen. Quelle: dpa

Wiesbaden Der am Mittwoch in Frankfurt festgenommene 36-jährige Tunesier saß bereits wegen schwerwiegenden Terrorverdachts in Auslieferungshaft, musste nach Darstellung der Staatsanwaltschaft aber wegen mangelnder Kooperation der tunesischen Behörden wieder freigelassen werden. Gegen den Mann habe ein Haftbefehl der tunesischen Behörden wegen Beteiligung an dem Überfall auf das Bardo-Museum in Tunis mit 21 Todesopfern sowie wegen eines weiteren Anschlags vorgelegen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mit. Die tunesischen Behörden hätten den Mann seit dem 03. Juni 2016 mit Haftbefehl gesucht.

Der 36-Jährige soll an der Planung und Umsetzung des Anschlags auf das Bardo-Museum beteiligt gewesen sein. Neben dem Anschlag auf das Nationalmuseum in Tunis soll er auch am Überfall Dutzender Angehöriger der Extremistengruppe Islamischer Staat auf die Stadt Ben Gardane beteiligt gewesen sein. Dabei starben mindestens 53 Menschen.

Der Verdächtige hielt sich der Staatsanwaltschaft zufolge bereits zwischen 2003 und 2013 in Deutschland auf und sei dann im August 2015 – wenige Monate nach dem Anschlag auf das Nationalmuseum – erneut als Asylbewerber nach Deutschland eingereist. Er sei rund ein Jahr später am 15. August 2016 festgenommen worden und wegen einer Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung aus seinem ersten Deutschland-Aufenthalt für 43 Tage in einer Haftanstalt festgehalten worden. Daran habe sich direkt die vorläufige Auslieferungshaft angeschlossen.

Weil aber die tunesischen Behörden innerhalb der geltenden 40-Tage-Frist „trotz wiederholter Erinnerung“ nicht die vollständigen Auslieferungsunterlagen vorgelegt hätten, habe der Mann auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Unmittelbar nach der Haftentlassung am 4. November 2016 bis zu seiner Festnahme am Mittwoch sei er daraufhin rund um die Uhr von der Polizei observiert worden. Als „Gefährder“ sei der Mann aber nicht von den Sicherheitsbehörden geführt worden.

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