Leipzig Die Verwaltung des Bundestages muss nicht offenlegen, welche Abgeordneten sich besonders teures Büromaterial auf Staatskosten bestellt haben. Personen- und mandatsbezogene Informationen seien geschützt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag (Az.: BVerwG 7 C 19.12 und 7 C 20.12). Allerdings müsse die Verwaltung allgemeine Auskunft über die Nutzung des sogenannten Sachleistungskontos machen. Jeder Parlamentarier kann pro Jahr maximal 12.000 Euro für Büro- und Geschäftsbedarf ausgeben.
Ein Journalist hatte erfahren, dass sich Abgeordnete 2009 besonders teure Füller angeschafft hatten. Er forderte die Nennung von Namen und berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz.
„Bei diesen Auskünften handelt es sich um personenbezogene Daten aus Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Mandat stehen und durch das Gesetz besonders geschützt sind“, erklärte nun das Bundesverwaltungsgericht.