Thomas Oppermann "CSU steuert auf Koalitionsbruch zu"

Im Unions-Streit über die Flüchtlingspolitik hat Bayern Kanzlerin Angela Merkel nun schriftlich zu einer Kehrtwende aufgefordert. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann warnt vor einem Koalitionsbruch.

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SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hat die CSU gewarnt. Quelle: dpa

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hat die CSU gewarnt, mit ihrer Dauerkritik an der Flüchtlingspolitik den Bestand der großen Koalition aufs Spiel zu setzen. Die bayerische Staatsregierung will in einem offiziellen Brief an den Bund eine wirksame Sicherung der deutschen Grenze verlangen. Wenn die Bundesregierung in ihrer Antwort die bayerische Forderung ablehnt, will Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einreichen.

Was Flüchtlinge dürfen

Zu dem CSU-Brief an die Bundesregierung inklusive der erneuten Drohung, notfalls eine Verfassungsklage einzureichen, sagte Oppermann am Dienstag in Berlin: „Das ist die Ankündigung des Koalitionsbruchs. In einer Koalition schreibt man keine Drohbriefe, sondern löst Probleme.“ Es sei „unerträglich“, dass CDU und CSU ständig neue Querschläge gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung produzierten. „Damit wird die Lösung der Flüchtlingskrise immer schwieriger“, erklärte Oppermann.

Der Brief sei bereits auf dem Weg, sagte Seehofer kurz nach der Kabinettssitzung. Es gehe darum, Recht und Ordnung an den deutschen Grenzen wieder herzustellen. „Wir haben es hier mit Rechtsverletzungen zu tun, und die müssen abgestellt werden.“ Wie lange er Merkel konkret Zeit gibt und wann Bayern ansonsten klagen will, sagte Seehofer nicht. In dem Brief findet sich die Formulierung „unverzüglich“. Innenminister Joachim Herrmann sagte dazu, man wolle wirksame Maßnahmen „innerhalb der nächsten Wochen“.
Herrmann und Justizminister Winfried Bausback (beide CSU) nannten den Brief aus rechtlichen Gründen notwendig. „Hier geht es um einen formellen, verfassungsrechtlich relevanten Akt“, sagte Bausback. „Es geht um das Geltendmachen eines verfassungsrechtlichen Anspruchs des Freistaats.“

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