Transparenzregister Bundesregierung verschärft Kampf gegen Geldwäsche

Das Bundeskabinett beschließt ein elektronisches Transparenzregister, durch den die Hintermänner und Nutznießer von Firmen und Stiftungen abgefragt werden können – einsehbar ist das jedoch nicht für Jedermann.

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Aktivisten von Campact und Netzwerk Steuergerechtigkeit demonstrieren gegen Geldwäsche vor dem Justizministerium in Berlin. Quelle: obs

Die Bundesregierung verschärft den Kampf gegen Geldwäsche. Dazu setzt sie auf mehr Transparenz und höhere Bußgelder. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird. Kern ist die Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters, über das die Hintermänner und Nutznießer von Firmen, Trusts, Stiftungen und Vereinigungen abgefragt werden können, und zwar auch von Fachjournalisten. "Durch die neuen Regeln stellen wir uns besser auf", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Ziel des Gesetzes ist ein effektiverer Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. "Wir brauchen schlagkräftige Instrumente", forderte der CDU-Politiker.

Um die Vorgaben des neuen Gesetzes wirkungsvoll durchzusetzen, sollen Verstöße drastischer sanktioniert werden. Der Bußgeldrahmen für schwerwiegende, wiederholte und systematische Verstöße wird daher deutlich angehoben. Bislang drohte bei der Verletzung geldwäscherechtlicher Vorschriften ein Bußgeld von maximal 100.000 Euro. Nun sind es das Zweifache des durch den Verstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteils oder maximal eine Million Euro. Kredit- und Finanzinstitute müssen mit einer Strafe von maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Umsatzes rechnen. Zudem werden die Betroffenen öffentlich an den Pranger gestellt, denn die Aufsichtsbehörden sollen künftig unanfechtbar gewordene Bußgeldbescheide auf ihren Internetseiten veröffentlichen.

In Schäubles Verantwortungsbereich soll künftig die "Zentralstelle für Finanzstransaktionsuntersuchungen" liegen. Der Minister will diese Anlaufstelle für Verdachtsmeldungen personell und in den Kompetenzen ausbauen und stärken. Das neue Transparenzregister soll Informationen über Beteiligungen und über die Hintermänner von Firmen und anderen firmenähnlichen Konstruktionen enthalten. Abrufen können diese Informationen vor allem Behörden, wie etwa Strafverfolgung- oder Steuerbehörden, sowie "jeder, der der registerführenden Stelle darlegt, dass er ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme hat", wie es im Gesetzentwurf heißt. Was ein solches berechtigtes Interesse genau ist, wird nicht definiert. Auf Antrag der wirtschaftlichen Berechtigten einer Firma kann die Einsicht aber ganz oder teilweise beschränkt werden, wenn "schutzwürdige Interessen" das gebieten.

Der Vize-Fraktionschef der SPD Carsten Schneider verbuchte es als einen Erfolg der SPD, dass künftig Journalisten und Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) im Register nachfragen können, wer wirklich hinter Firmen steht. Das habe die SPD hereinverhandelt. Allerdings sagte Schneider: "Wir hätten es gerne ganz transparent gehabt, dass jeder einsehen kann, das war mit der Union nicht zu machen". Der Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick zeigte sich enttäuscht. "Mit dem Kabinettsentwurf verabschiedet sich die Bundesregierung endgültig von der Idee eines öffentlichen Transparenzregisters", sagte er. Er sprach von einer "Rolle rückwärts", weil kein uneingeschränkter Zugang zu dem Register vorgesehen ist. "In Deutschland fehlt nach wie vor ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Geldwäsche", bemängelte der Grünen-Politiker.

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