Türkei Was sich in den Reisehinweisen verschärft hat

Die Bundesregierung hat die Reisehinweise für die Türkei verschärft – es gibt keine Reisewarnung. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht nachvollziehbaren Verhaftungen und gibt eine Empfehlung zur eigenen Sicherheit.

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Touristen und Geschäftsreisende sollen ihren Türkeiaufenthalt dem Konsulat melden. Quelle: dpa

Berlin/Düsseldorf Außenminister Sigmar Gabriel hat seinen Urlaub unterbrochen, um in der diplomatischen Krise mit der Türkei die Tonart zu verschärfen. Er warnte in Berlin nicht nur vor Investitionen im Land. Er verkündete auch eine Verschärfung der Reisehinweise für das Land. Es gibt keine Reisewarnung, die ein deutlich schärferes Mittel wäre und nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben ausgesprochen wird.

Ein Vergleich der heute veröffentlichten Version der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für die Türkei mit der vor vier Wochen publizierten Fassung, zeigt vor allem drei neu gefasste Abschnitte, die für Geschäftsreisende und Touristen gleichermaßen relevant ist.

Reisehinweise für die Türkei - die neue Fassung

„Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war. Hierbei wurde teilweise der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen verweigert. Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen. Die Auslandsvertretungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt.

(…)

Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Es kann im Einzelfall auch zu Festnahmen von Personen kommen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung, der verbotenen „Kurdischen Arbeiterpartei“ PKK oder tatsächlichen oder vermeintlichen terroristischen Straftaten).

Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen können Verdächtige auch bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann ihnen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden. Von diesen Maßnahmen, sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht von bis zu fünf Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam, wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.“

Die kompletten Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei finden sich auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

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