Türken sind verärgert Ehegatten müssen nun doch Sprachnachweise bringen

Wer zu seinem ausländischen Ehepartner nach Deutschland ziehen will, muss Deutschkenntnisse nachweisen. EU-Richter hatten die Regelung beanstandet - zumindest für Türken. Nun soll es Ausnahmen geben.

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Vor diesen Problemen stehen die Zuwanderer
Teilnehmer eines Kurses "Deutsch als Fremdsprache" Quelle: dpa
Eine Asylbewerberin wartet in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung in Berlin Quelle: dpa
Eine Frau sitzt in einem Flüchtlingsheim in einem Zimmer Quelle: dpa
Ein Flüchtling sitzt vor einer Gemeinschaftsunterkunft der Asylbewerber Quelle: dpa
Verschiedene Lebensmittel liegen in der Asylunterkunft in Böbrach (Bayern) in Körben Quelle: dpa

Die Bundesregierung will auch in Zukunft Sprachnachweise verlangen, wenn jemand zu seinem türkischen Ehepartner nach Deutschland zieht. Lediglich in Härtefällen soll der erforderliche Nachweis einfacher Deutschkenntnisse entfallen, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Dienstag in Berlin mitteilte. Dies soll auch für andere Nationalitäten gelten. Die Türkische Gemeinde in Deutschland warf der Regierung Rechtsbruch vor und kündigte Widerstand an. Wer als Ausländer seinem Ehepartner nach Deutschland folgen will, muss seit 2007 vor der Einreise grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Dies soll die Integration fördern und Zwangsverheiratungen erschweren.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die bisherige Praxis im Juli für den Nachzug zu türkischen Bürgern in Deutschland jedoch gekippt. Die Richter argumentierten, die geltende Regelung verstoße gegen Vereinbarungen mit der EU, wonach die Niederlassung für Türken in der EU nicht erschwert werden dürfe. Grundlage für die Entscheidung war die Klage einer türkischen Frau. Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit könnten zwar gerechtfertigt sein, erklärte der EuGH in seinem Urteil. Allerdings müsse es dafür „einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses“ geben und die Auflagen dürften nicht unverhältnismäßig sein. Der deutsche Staat verlange jedoch zu viel. Denn mangelnde Sprachkenntnisse verhinderten automatisch eine Familienzusammenführung, ohne dass der Einzelfall berücksichtigt werde.

Die deutschen Behörden hatte nach der Entscheidung aus Luxemburg bei der Visavergabe in solchen Fällen zunächst keine Anträge mehr allein wegen eines fehlenden Sprachnachweises abgelehnt. Die Bundesregierung hatte eine gründliche Prüfung des Urteils angekündigt. Der Innenressortsprecher sagte, der EuGH habe nicht den Sprachnachweis als solchen beanstandet. Vielmehr habe das Gericht einen Verstoß darin gesehen, dass bei der Entscheidung über den Sprachnachweis kein Raum für die Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls bestehe. Das ändere sich nun.

Auf den Sprachnachweis wird demnach verzichtet, wenn es dem Ehepartner - zum Beispiel wegen zu großer räumlicher Entfernung - nicht zugemutet werden kann, einen Sprachkurs zu machen, oder wenn der Betroffene trotz ernsthafter Bemühungen innerhalb eines Jahres die Sprachprüfung nicht schafft. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, der Sprachnachweis bleibe bestehen, weil er sich als „vorgelagerte Integrationsmaßnahme“ bewährt habe. Die Auslandsvertretungen begännen nun unverzüglich mit der Umsetzung.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland reagierte mit Unverständnis und Empörung. „Dies ist ein nie dagewesener Rechtsbruch durch die Bundesregierung“, sagte der Bundesvorsitzende Safter Çinar. „Der EuGH ist 'gesetzlicher Richter', seine Urteile sind 1:1 umzusetzen.“ Es sei nicht nachvollziehbar, warum die SPD bei dieser Frage eingeknickt sei. Die SPD-Innenminister der Länder hatten sich nach dem EuGH-Urteil für einen kompletten Wegfall der Sprachtests beim Ehegattennachzug nach Deutschland stark gemacht.

Çinar kündigte Widerstand gegen das Vorgehen der Regierung an. Dazu gehöre auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission. Kritik kam auch aus der Opposition. Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck sagte, der Sprachtest für den Ehegattennachzug bei Türken sei europarechtswidrig und eine Schikane. „Deshalb muss er gestrichen werden.“

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