Türkischer Ministerpräsident Verfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen Yildirim-Auftritt ab

Der Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Yildrim in Oberhausen hat keine Grundrechte verletzt. Mit dieser Begründung lehnt das Bundeverfassungsgericht eine entsprechende Beschwerde ab.

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Der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim bei seiner Ansprache in Oberhausen. Quelle: REUTERS

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim in Oberhausen im Februar als unzulässig abgelehnt. Es sei nicht ersichtlich, dass die Grundrechte eines Bürgers durch den Auftritt des Politikers verletzt wurden, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Zugleich wiesen die Verfassungsrichter aber darauf hin, dass sich türkische Politiker bei Auftritten in Deutschland nicht auf Grundrechte berufen können. Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder hätten auch keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Einreise.(AZ: 2 BvR 483/17)

Bei einem Auftrittsverbot handele sich auch nicht um einen Hoheitsakt gegenüber einem ausländischen Bürger. Dies sei vielmehr eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik. Zwischen der deutschen und türkischen Regierung gelte das Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten, entscheiden die Verfassungsrichter.

Die Verfassungsbeschwerde war von einem Bürger mit dem Ziel eingelegt worden, dass sich türkischer Regierungsmitglieder nicht in Deutschland in ihrer amtlichen Eigenschaft politisch betätigen.

Der türkische Ministerpräsident Yildirim hatte am 18. Februar bei einer Rede in Oberhausen für die Einführung des Präsidialsystems geworben. Vor Tausenden Anhängern rief er dazu auf, am 16. April für eine Verfassungsreform zu stimmen.

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