Überwachung Stoppt das BND-Gesetz!

Berlin legitimiert mit dem BND-Gesetz langjährig illegal praktizierte Überwachungen des Bundesnachrichtendienstes und verabschiedet ein verfassungswidriges Gesetz. Auch die Pressefreiheit ist bedroht. Ein Gastbeitrag.

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Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger: Tief im Sumpf der illegalen Überwachung. Quelle: dpa

Berlin So hätte sich Edward Snowden die Folgen seiner Enthüllungen sicher nicht vorgestellt. Die Bundesregierung legitimiert mit ihrem Gesetz langjährig illegal praktizierte Überwachungen des Bundesnachrichtendienstes. Und der Bundestag verabschiedet heute sehenden Auges ein offenkundig verfassungswidriges Gesetz.

Der deutsche Auslandsgeheimdienst, der tief im Sumpf der illegalen Überwachung mit den USA und Großbritannien steckt, erhält neue, ausgedehnte Befugnisse, die teilweise verfassungswidrig sind. Sie gefährden sogar die Pressefreiheit. Mehr als seltsam ist, dass die Aufklärung des NSA- und BDN-Skandals allenfalls scheibchenweise gelingt.

In welchem Umfang der BND allein an seinem Dienstsitz in Bad Aibling Gesetz und Recht missachtet (hat), verdeutlicht ein im September öffentlich gewordenes Gutachten der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. So soll der BND beispielsweise entgegen seiner ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung Dateien ohne Anordnungen errichtet und personenbezogene Daten ohne Erlaubnis erhoben haben. Weil diese Daten zunächst einmal den Bürgern „gehören“, bedarf es dazu einer Ermächtigung, die der BND schlicht ignorierte.

Beharrlich verhindert die Bundesregierung eine umfassende Aufklärung durch den eingesetzten NSA-Untersuchungsausschuss, zum Beispiel durch die Weigerung der Vorlage von Suchbegriffen, anhand derer die NSA unter Mithilfe des BND weltweit Kommunikation überwachte. Mit diesen so genannten Selektoren ließe sich kontrollieren, wen der BND ausspähte und ob er sich dabei an seine gesetzlichen Vorgaben hielt. Deren Herausgabe fordert die Opposition schon lange. Dass die Regierung mit ihrer Reform den Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses gar nicht erst abwartet, spricht Bände.

Grundsätzlich müsste das Ziel einer BND-Reform darin liegen, die Arbeit der Nachrichtendienste auf einen rechtsstaatlichen Boden zurückzuholen. Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit muss wieder ausbalanciert werden. Das kann ohne eine effektive Kontrolle nicht gelingen. Stattdessen verfolgt der Gesetzentwurf trotz aller Rhetorik der Koalitionsfraktionen ein ganz anderes Ziel. Die Koalition setzt auf Rechtssicherheit, zuallererst für die mit der Fernmeldeüberwachung betrauten Mitarbeiter beim BND.

Das Kernstück der jetzigen Reform liegt in der vom Inland aus erfolgenden Überwachung der Inhalte und Umstände der Telekommunikation von Ausländern mit anderen Ausländern im Ausland. Für diese so genannte Ausland-Ausland-Fernmeldeüberwachung schafft die Koalition eine eigene, spezielle Rechtsgrundlage. Diese Neuregelung verstößt gegen Bürger- und Menschenrechte.


Quellenschutz sieht anders aus

Zu Unrecht geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Aufklärung nicht am Fernmeldegeheimnis des Art. 10 GG zu messen sei. Das Fernmeldegeheimnis verbietet bekanntlich das unbefugte Abhören bzw. Mitlesen von Gesprächen, Chat-Protokollen und anderen Arten des Informationsaustauschs zwischen Menschen.

Die Bundesregierung argumentiert aber, dass dieses Verbot nicht für die Kommunikation von Ausländern im Ausland gelte, weil die deutsche Staatsgewalt dort nicht an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sei. Ein im Ausland befindlicher Ausländer kann sich danach nicht auf das Fernmeldegeheimnis berufen.

Dies führt, im Vergleich zu Deutschen im Ausland, zu einem deutlich herabgesenkten Schutz von Ausländern. Sobald nämlich das Fernmeldegeheimnis seinen Schutz entfaltet, darf eine Fernmeldeüberwachung nur unter besonderen Voraussetzungen erfolgen. Dazu gehört ein umfassender Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern, zum Beispiel mit Rechtsanwälten und Journalisten.

Dass unsere Verfassung jedoch nicht nur die Rechte deutscher Staatsbürger schützt, zeigt sich schon am Text des Grundgesetzes. Die wenigsten Grundrechte sind von der Staatsbürgerschaft abhängig. Fernmeldegeheimnis und Pressefreiheit gehören nicht dazu. Mit ihrer entgegenstehenden Annahme steuert die Bundesregierung geradewegs auf ein verfassungswidriges Gesetz zu.

Die Bundesregierung verkennt darüber hinaus jegliche Gefahr für die Pressefreiheit. Ausländische Journalisten können umfassend überwacht werden. In dem BND-Gesetz fehlt eine Ausnahmeregel für Journalisten, wie sie sich beispielswese im Artikel 10-Gesetz findet.

Der Bundesnachrichtendienst darf die Erhebung und Verarbeitung von Inhaltsdaten vielmehr schon anhand von Suchbegriffen durchführen, um „sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu gewinnen. Was darunter fällt, bestimmt das Bundeskanzleramt im Einvernehmen mit anderen Bundesministerien.

Angesichts dieses konturenlosen Rechtsbegriffs ist kaum eine Situation vorstellbar, die davon ausgenommen wäre. Man denke bloß an ausländische Journalisten im Nahen Osten oder an solche, die regimekritische Arbeit von Oppositionellen begleiten. Ihre Verkehrsdaten, d.h. die Umstände ihrer Telekommunikation, werden so oder so erst einmal für sechs Monate gespeichert. Journalistischer Quellenschutz sieht anders aus.


Verfassungsbeschwerde ist dringend geboten

Aber auch der Schutz inländischer Journalisten bleibt unzureichend, weil das Gesetz von Voraussetzungen ausgeht, die technisch nicht verlässlich umsetzbar sind. Er basiert im Wesentlichen auf einem Filtersystem, das aus dem Verkehr in den überwachten Telekommunikationsnetzen inländische Vorgänge und Grundrechtsträger ausnehmen soll.

Die Bundesregierung räumt jedoch selbst ein, dass geschützte Verkehre zum Teil nicht unverzüglich als solche erkannt und Anschlusskennungen nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden könnten. Ist die Erfassung solch geschützter Daten also bloßer Kollateralschaden?

Ineffizient und deswegen schlecht ist schließlich die Organisation der Kontrolle der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung durch das neu zu schaffende Kontrollorgan. Dieses „Unabhängige Gremium“ besteht aus drei Mitgliedern (Bundesrichter beziehungsweise Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof), die nebenberuflich mindestens vier Mal im Jahr zusammentreffen sollen. Sie besitzen weder Sanktionsmöglichkeiten noch Klagebefugnis.

Berufen werden sie nicht durch das Parlament sondern durch das Bundeskabinett, das sich also seine Kontrolleure selbst aussucht. In das Bundeskanzleramt, das für die Anordnung der Fernmeldeüberwachung zuständig ist, werden darüber hinaus regelmäßig Beamte des BND abgeordnet, die dann über die Zulässigkeit der Maßnahmen ihrer eigenen Kollegen entscheiden.

Diese Schaffung und Ausgestaltung des neuen Kontrollorgans zersplittert die nachrichtendienstliche Kontrolle weiter; auf nunmehr allein schon drei Gremien, die mit der rechtlichen Würdigung betraut sind. Die Effizienz der Kontrolle nimmt jedoch mit zunehmender Kenntnis und zunehmendem Sachverstand der Kontrolleure zu. Je mehr Befugnisse auf ein Kontrollgremium entfallen, desto sinnvoller.

Ein vom Deutschen Bundestag gewählter Parlamentarischer Geheimdienstbeauftragter nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten ist heute dringender notwendig denn je.

Nach der Verabschiedung im Bundestag bleibt nun abzuwarten, ob die BND-Reform den Bundesrat geräuschlos passiert. Wir beraten in der FDP konkret, wie wir eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen. Eine solche Verfassungsbeschwerde ist dringend geboten. Das BND-Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

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