Umfrage der Woche Streik auf Krankenschein

Wenn ein Unternehmen übernommen werden soll, lässt das die Mitarbeiter nicht kalt, wie etwa bei Tuifly: Mitarbeiter blieben zu Hause, Flüge fielen aus. Aber dürfen Mitarbeiter sich zum Protest krank melden?

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TuiFly fliegt wieder. Quelle: dpa

Beim Ferienflieger Tuifly hat sich die Lage nach massiven Ausfällen in den vergangenen beiden Wochen wieder normalisiert - auch Gespräche über die Neuordnung laufen. Was allerdings noch diskussionswürdig ist, ist die Frage nach der hohen Zahl an Krankmeldungen bei Tuifly in Hannover, nachdem das Unternehmen bekannt gegeben hatte, Tuifly solle gemeinsam mit Teilen von Air Berlin in eine neue Dachholding unter Führung von Etihad integriert werden.

Sofort griff die Angst um die Arbeitsplätze um sich. Berichten zufolge sollen sich 450 Tuifly-Mitarbeiter daraufhin krankgemeldet haben, binnen einer Woche kamen 2000 Krankheitstage in der Belegschaft zusammen. Es kam daraufhin zu zahlreichen Flugausfällen zum Beginn der Ferienzeit in NRW.

Der Hauptgeschäftsführer der niedersächsischen Metallarbeitgeber (NiedersachsenMetall), Volker Schmidt, hatte deshalb von einer „Form des versteckten Arbeitskampfes“ gesprochen. Der Tuifly-Betriebsrat widersprach dem: Wem psychisch unwohl sei, dürfe nach den Vorschriften auch nicht fliegen.

Unstrittig ist, dass Einzelpersonen nicht streiken dürfen. Aber sind kollektive Krankmeldungen dann tolerierbar? Unsere Umfrage der Woche wollte Ihre Meinung dazu in Erfahrung bringen.

Unsere Leser haben sich somit ganz klar gegen diese "versteckte Form des Arbeitskampfes" geäußert. Dennoch kam am vergangenen Freitag Tui den Forderungen der Arbeitnehmervertreter mit einer mindestens dreijährigen Standort- und Tarifgarantie entgegen - woraufhin die Krankmeldungen zurückgingen und der normale Flugbetrieb nach und nach wiederhergestellt werden konnte.

Erhöhung der Stromkosten durch höhere EEG-Umlage

Hier geht es zur neuen Umfrage:

Eine Umfrage in Zusammenarbeit mit Deutsches Kundeninstitut (DKI), Düsseldorf.

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