Berlin Die Bundesregierung wirft Ärzten vor, mit zweifelhaften Attesten Abschiebungen zu verhindern. Es werde eine „Vielzahl von Attesten vorgelegt, die auffallen, weil immer wieder die gleichen Ärzte mit gleichlautendem Inhalt oder fehlender fundierter Begründung Reiseunfähigkeit attestieren“, heißt es laut einem Vorabbericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe) in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei. Eine größere Anzahl solcher Bescheinigungen enthalte häufig gleich zu Beginn der Ausführungen Formulierungen wie „Verdachtsdiagnose“, woran sich das Votum anschließe, es solle „keine Abschiebung erzwungen werden“. Die Ärzteschaft wies die Vorhaltungen zurück.
„Der Bundesärztekammer liegen keine Statistiken zu ärztlichen Gutachten in Abschiebeverfahren vor. Auch vonseiten der Bundesregierung konnten keine bundesweiten Zahlen genannt werden, die Vorwürfe von Gefälligkeitsgutachten in Abschiebeverfahren untermauern würden“, sagte Präsident Frank Ulrich Montgomery dem Blatt.
„Statt Spekulationen über mögliche Gefälligkeitsgutachten abzugeben, muss dafür gesorgt werden, dass die Voraussetzungen für die Gutachtenerstellung stimmen.“ Ärzte benötigten für eine gründliche Diagnose körperlicher und seelischer Krankheiten ausreichend Zeit. Wichtig sei auch die fachliche Qualifikation der Gutachter, sagte Montgomery. Daher habe die Ärztekammer ein „Curriculum mit Standards für die Qualifizierung von Gutachtern“ erstellt.
Vor einigen Wochen war bereits Innenminister Thomas de Maiziere in die Kritik geraten, weil er den Medizinern vorgeworfen hatte, zu viele Atteste auszustellen, mit denen abgelehnte Asylbewerber angeblich eine Abschiebung umgehen.