Umstrittene Speicher-Richtlinie Friedrich fordert Vorratsdaten-Kompromiss

Innenminister Hans-Peter Friedrich drängt auf einen Kompromiss bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Während die Justizministerin eine anlasslose Speicherung ausschließt, will Friedrich einen dritten Weg.

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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Quelle: dapd

Berlin Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein neues Angebot gemacht. Friedrich könne sich Kompromisse bei der Dauer der Speicherverpflichtung oder bei den Regelungen zur Verwendung der Daten vorstellen, wenn dies in Brüssel bei einer Änderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zur Sprache komme, bestätigte ein Ministeriumssprecher am Sonntag einen Bericht des Magazins „Der Spiegel“.

In einem Brief an die Justizministerin habe Friedrich in der vergangenen Woche noch einmal klargestellt, dass Deutschland den bestehenden Verpflichtungen nachkommen müsse, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. In einem Gesetzentwurf werde die jetzige EU-Richtlinie daher eins zu eins umgesetzt, aber zudem eine Anpassungsklausel für den Fall aufgenommen, dass Brüssel die Richtlinie ändert, sagte der Sprecher.

Die bestehende EU-Richtlinie sieht eine anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetdaten von sechs Monaten vor. Leutheusser-Schnarrenberger will hingegen nur bei konkretem Verdacht speichern lassen und verweist darauf, dass Brüssel eine Überarbeitung seiner Richtlinie angekündigt habe. Die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie war Ende April abgelaufen. Deutschland droht eine Klage der EU-Kommission und möglicherweise eine hohe Geldstrafe.

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