Der Euro wird mit jedem Tag mehr zum Verhängnis für Europa, wirtschaftlich wie politisch. Wann endlich werden...
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17 KommentareZwar wurden die Tabellensätze um 13% erhöht,gleichzeitig stellt die DT aber nur noch auf 2 statt wie jahrzehntelang üblich 3 Unterhaltsberechtigte ab. Folge: Viele Unterhaltszahler könnten die Eingruppering in die nächstniedrigere Einkommensgruppe verlangen und sich dadurch entlasten.
bedanken wir uns für diesen irrsinn bei brigitte Zypries, Ex-Justizministerin. Sellbst nicht heterosexuell, keine Kinder, dafür aber Mitfrau im bund Deutscher Juristinnen hat D-Land ja noch mit anderen Hinterlassenschaften "beglückt", wie z.b. den Anwaltzwang bei familienrechtlichen Angelegenheiten.
Etwas Off-Topic: Ein gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Väter gibt es bis heute nicht (vergleiche Verurteilung der bRD durch das EGMR). in seiner Entscheidung dazu hat das bVerfG 2003 dem Gesetzgeber Untersuchungen dazu auferlegt. bis heute ist nichts passiert!
Statt dessen wollte Frau Zypries noch eben vor Dienstende die Adoptionsrechte für "Regenbogenfamilien" (Homo-/Lesbenehen) einführen. Da weiß man, wo man als Zahlvater in Deutschland steht!
Keine Rechte, nur Pflichten und kein menschenwürdiges Leben bei einem Netto von unter 1200,- Euro - damit auch kein Kontakt mehr zu den Kindern möglich (und somit "Rabenvater") ... ein irrsinn ist es.
Die Erhöhung des Kindesunterhaltes ist völlig berechtigt. Schließlich ist mit der neuen Unterhaltsreform der betreuungsunterhalt der Ehefrauen nahezu in Wegfall geraten. bekanntermaßen müssen diese ab dem dritten Lenbensjahr des Kindes wieder einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen. Spitzenverdienste bei alleinerziehenden Müttern sind nicht zu erwarten. Vor der Unterhaltsreform hat der nacheheliche Unterhalt der Ehefrauen tatsächlich das Risiko der Überschuldung der Väter massiv erhöht. Das Risiko ist nun komplett beseitigt. Es ist daher völlig konsequent, wenn der Kindsvater nun einen erhöhten betrag für sein Kind zahlt. Der Umstand dass die Einkünfte mit den Unterhaltsbeträgen überlastet sein können ist ein Problem auf der Einkommensseite, aber kein unterhaltsrechtliches Problem. Dies ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das gelöst werden muss. Erst dann sind Kinder auch kein Armutsrisiko mehr. Erst dann kann es im wölrtlichen Sinne auch wieder wachstum geben.
@mug
die Einguppierung in die nächstniedrige Gruppe geht aber nur mit Zustimmung eines vernünftig denkenden unterhaltsempfangenden Elternteils, der einsieht, dass diese Erhöhung weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Wer natürlich durch die Verweigerung einer Einigung seine Rachegelüste ausleben will wird sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen.
Zweite Möglichkeit wäre eine Klage, ob diese überhaupt bei Gericht zugelassen wird ist noch fraglich zumal sie auch mit erheblichen Kosten und Ärger verbunden ist.
im Sinne der Kinder sollte eine einvernehmlicht Lösung gefunden werden.
@Kindeswohl
die Subventionierung der bertreuenden Elternteile sollte nicht Grund für die Erhöhung von Kindesunterhalt sein.
Auch wenn die meisten Unterhaltszahler diese Erhöhung als Extra für die Ex sehen, denn bei einer inflationsrate von unter 1% ist die Erhöhung nicht gerechtfertigt und somit kommt diese Erhöhung zu 100 % auf das Konto für Extras. Hoffentlich für die Kinder.
endlich hat jemand "Kindeswohl" das Kind beim Namen genannt, die Erhöhung ist für die EX - egal ob betreungsunterhaltsberechtigt oder nicht - sie profitiert.
Was beim bU gespart wurde wird jetzt halt über den KU reingeholt.
Das hat die Politik gut gemacht, spart man doch so auch Sozialleistungen.
Und die die kein Hartz4 bekommen werden diese Regierung, die sie so bevorzugt wieder wählen.
Die jetzige Erhöhung ist die optimale Voraussetzung, daß in Deutschland bald noch weniger Kinder geboren werden.
Wir sterben aus - ich jedefalls erzähle dieses Gesetz allen jungen Leuten; und glaubt mir die sind alle schockiert. bei einer Scheidungsrate von über 50 % ist es geradezu unverantvorlich
Kinder in die Welt zu setzen. dabei ristkiert man doch immer, daß man die nächsten 25 Jahre mit Harz 4 auskommen muß.
Gruß an alle betroffenen
Wenn die bGH Regelung wirklich umgesetzt werden würde, dass der zu betreuende Ehepartner keinen betreuungsunterhalt erhält, dann würde ich die neue Kindesunterhaltsregelung für rechtens betrachten.
Dem ist jedoch nicht so.
Das gesamte Unterhaltsrecht gehört umgekrempelt: Der Staat will Kinder als Steuerzahler, dann soll dieser Staat auch für sie sorgen. Mit völlig überzogenen Unterhaltspflichten wird bestimmt kein Anreiz gesetzt, in Zeiten sehr schnellebiger beziehungen auch an Kinder zu denken...
Ab 1.1.2011 droht schon die nächste Erhöhung des Kindesunterhalts um 13%, dies wurde schon beschlossen, es ist wirklich unglaublich.
Wer in Deutschland unter 2000 Euro netto verdient, und keinen 100% sicheren Job hat, braucht an Kinder keine Gedanken verschwenden.
Wer die Kinder bekommt, darf sich Alleinerziehend und Daueropfer nennen und kriegt neben Steuerklasse 2 noch so einiges mehr. Wo die Kinder sind, ist nämlich das Geld: bei zwei Kindern von 6 und 8 Jahren macht das heftige ~1600 EUR pro Monat Unterschied aus, ob man sie hat oder nicht - statt mindestens 730 EUR bezahlen bedeutet es, 730 EUR zu kassieren (MiNDESTunterhalt!) plus 184 EUR Kindergeldanteil. Vor drei Jahren waren es noch 1100 EUR. Mit der nächsten, bereits beschlossenen Erhöhung 2011 werden die 2000 EUR geknackt. Es geht voran in Deutschland Dank unserer guten Familienpolitik, dem guten Unterhaltsrecht und den weisen Richtern....
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