Unternehmenssteuer Steuer-Irrsinn an der Tankstelle

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Unmut der Unternehmen

Hier kassiert der Fiskus - Der Einzelhandel ist in 1a-Lagen wegen der hohen Mieten betroffen Quelle: dpa

Der CDU/CSU- und FDP-geführten Koalition käme ein entsprechendes Urteil aus Karlsruhe durchaus recht. In ihrem Koalitionsvertrag hatten die Schwarz-Gelben vereinbart, das schwarz-rote Ärgernis bei der Gewerbesteuer beheben zu wollen. Allerdings kamen sie auf parlamentarischem Wege über eine leichte Entschärfung bei der Anrechnung der Mieten nicht hinaus. Zu sehr sträubten sich die Kommunen und die mit ihnen verbandelten Länder, und so legte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) schon früh alle Pläne zur Reform der Gewerbesteuer ad Acta.

Seither bekommen die Bundestagsabgeordneten der Koalition den Unmut betroffener Unternehmer zu spüren. Erst recht, wenn zu den Lasten noch Grotesken hinzukommen. So wie im Fall der Reutlinger Spedition Hasenauer + Koch, bei der ein Betriebsprüfer vom Finanzamt die gezahlten Lkw-Mautgebühren als gewerbesteuerpflichtig betrachtete. Begründung: Die Lkw-Maut sei eine zeitlich befristete Überlassung von Autobahnrechten und damit gewerbesteuerlich wie Mieten, Pachten oder Leasinggebühren zu betrachten.

Übersicht zum Pro-Kopf-Aufkommen an Gewerbesteuer 2010 (zum Vergrößern bitte Bild anklicken)

„Das ist nicht mehr vermittelbar“, stöhnt der CDU-Abgeordnete Christian von Stetten, der im Bundestag den Parlamentskreis Mittelstand der Unions-Fraktion leitet. „Da drehen die Leute doch durch“, weiß der baden-württembergische Volksvertreter von der Basis zu berichten. Schon vor zwei Jahren wandte sich von Stetten wegen der Maut an das Bundesfinanzministerium. Der dortige Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) schrieb beruhigend zurück, „dass u. a. auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Lkw-Maut Gegenstand der weitergehenden Beratungen sein wird“. Zahlreiche „Anwendungsfragen“ hätten sich angesammelt, die mit den Länderministerien erörtert würden, so der Staatssekretär in einem Schreiben vom 28. Juni 2010.

LKW-Maut draussen

Nun – zwei Jahre später! – haben sich Bund und Länder endlich auf eine einheitliche Interpretation gewerbesteuerlicher Streitfälle verständigt. Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 2. Juli 2012 ein Schreiben, wonach die Lkw-Maut doch keine gewerbesteuerpflichtige Pacht ist. Immerhin! Die Hotel- und Gaststättenbetreiber dürfen sich ebenfalls freuen. Die Rundfunkgebühren, die sie für ihre Fernseher auf den Zimmern und im Schankraum bezahlen müssen, sind nun ausdrücklich von der Hinzurechnung ausgenommen. Und auch Strom-, Gas- oder Telekommunikationsdienstleister werden entlastet: Sie müssen ihre Ausgaben zur Nutzung von Leitungsnetzen nicht versteuern.

Viele Mittelständler betroffen

Für Tony Schönbeck wendet sich indes nichts zum Guten. Trotz der jüngsten Retuschen bleibt der grundlegende Webfehler, die Substanzbesteuerung, bestehen. Der Tankwart ist sogar mehrfach betroffen, weil er nicht nur für die Zapfstationen Pacht zahlt, sondern auch für Sonderausstattungen wie Gastronomieecken. Überdies hat Tony „verstromte Stationen“ gepachtet – das heißt: Strom inklusive. Das ist bequem, erhöht aber die Pacht – und damit auch die Gewerbesteuer.

Betroffen sind immer mehr Mittelständler, wie Handelsfunktionär Genth erläutert: „Zu den klassischen Mieten und Pachten kommen inzwischen jede Menge Leasingraten hinzu – für Warenwirtschaftssysteme, für die Geschäftsausstattung, für Kühltheken, für Kassensysteme.“ Oder Lizenzgebühren. Schließlich boomt das Franchising-Geschäft gerade im Einzelhandel und in der Schnellgastronomie.

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