Unterschriften-Kampagne Apotheker trommeln gegen Vergünstigungen für Versandhändler

Die deutschen Apotheker haben sich mächtig über das EuGH-Urteil zur Preisbindung von rezeptpflichtigen Arzneien geärgert. Jetzt wollen sie die Patienten dagegen in Stellung bringen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Mit einer Unterschriftenkampagne gehen die deutsche Apotheken gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vor. Dem Urteil nach können Versandapotheken aus dem EU-Ausland künftig die deutsche Medikamentenpreisbindung unterlaufen. Quelle: dpa

Berlin Mit einer massiven Unterschriften-Kampagne will der Apothekerverband ABDA gegen angebliche Vergünstigungen für internationale Versandhändler mobilmachen. „Aktuelle Entscheidungen der EU machen es ausländischen Konzernen noch einfacher, sich an unserem Gesundheitssystem zu bereichern“, heißt es in einem Aufruf, der noch vor Weihnachten an die mehr als 20 000 Apotheken verschickt werden soll.

In dem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Aufruf, der mit einer Unterschriftenliste in den Apotheken ausgelegt werden soll, wird weiter beklagt: „Internationale Versandhändler wollen die Rosinen aus unserem System picken, ohne einen wesentlichen Beitrag für Sie, die Patienten, zu leisten. Dies gefährdet Ihre Apotheke vor Ort.“ Als Konsequenz drohe unter anderem die Einstellung der Nacht- und Feiertagsdienste in Notfällen.

Beigelegt ist für Apothekenleiter eine Erläuterung, die auf den Auslöser der Kampagne in den Apotheken hinweist. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) schränkt die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr ein und verstößt damit gegen EU-Recht. Nach dem Urteil vom Oktober können künftig Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland zum Ärger der hier ansässigen Apotheken die deutsche Preisbindung unterlaufen.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hob hervor, dass Online-Apotheken seit Jahren die traditionellen Apotheken bei der Medikamentenversorgung der Menschen ergänzten. „Gerade der Versandhandel kann dazu beitragen, dass die Versorgung von Patienten, die bereits heute im ländlichen Raum längere Anfahrtswege zu niedergelassenen Apotheken haben, verbessert wird“, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, am Freitag der dpa.

Zur Arzneimittelversorgung sollten alle Vertriebswege, die eine sichere Versorgung garantieren, genutzt werden - ob Pick-up-Stellen, Versandhandel oder die traditionelle Apotheke an der Ecke. „Wir sehen in der Entscheidung des EuGH auch einen Impuls in Richtung der Apothekerverbände, die Zukunft in den Blick zu nehmen“, fügte Lanz hinzu.

Die Mitgliederversammlung der ABDA - der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - begrüßte dagegen in einer Resolution vom Mittwoch, dass Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der Bundesrat den Versandhandel mit Arzneimitteln auf nicht verschreibungspflichtige Produkte beschränken wollen. „Allein diese Maßnahme stellt gegenwärtig die richtige und zeitnah wirksame gesetzgeberische Reaktion auf die nicht nachvollziehbare Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 dar“, hieß es.

Im Text über den Unterschriftenlisten der ABDA, die noch vor Weihnachten in allen Apotheken ausliegen sollen, wird nicht auf das EuGH-Urteil eingegangen. Die ABDA wandte sich jedoch gegen den Eindruck, anti-europäische Vorbehalte zu schüren. Der gerade wiedergewählte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt räumte laut Fachzeitschrift „Apotheke adhoc“ aber ein: „Wir wissen, dass dies missverstanden werden kann.“ Man stelle aber in der EU eine allgemeine Tendenz zu Entscheidungen gegen nationale Hoheiten fest, hieß es nach Darstellung der Zeitschrift bei der ABDA.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%