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Kommentar Urheberrecht: Ein Sicherheitsschirm für den Journalismus

von Dieter Schnaas

Verleger sollen künftig gegen die gewerbliche Übernahme und Verbreitung von Presseerzeugnissen im Internet geschützt sein. Ein entsprechendes „Leistungsschutzrecht“ ist - endlich - auf dem Weg.

Zeitungsdisplay Quelle: dpa
Der Entwurf räumt den Verlagen das Recht ein, gegen eine gewerbliche Nutzung ihrer Erzeugnisse auf Unterlassung zu klagen. Wer kommerziell Zeitungsartikel oder Teile davon anbieten möchte, soll eine Lizenz benötigen Quelle: dpa

Investitionen in Informationsgewinnung müssen Aussicht auf Ertrag haben und journalistische Erzeugnisse vor der unentgeltlichen gewerblichen Verwertung durch andere geschützt werden – daran lässt der druckfrische Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium keinen Zweifel.

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Konkret räumt der Entwurf, der dem Kabinett am 4. Juli zur Abstimmung vorgelegt wird, den Verlagen das Recht ein, gegen eine gewerbliche Nutzung ihrer Erzeugnisse auf Unterlassung zu klagen. Wer kommerziell Zeitungsartikel oder Teile davon anbieten möchte, soll für diese Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht eine Lizenz benötigen - und einen Teil seiner Erlöse an die Verlage abführen.

Ziel des Gesetzentwurfs, heißt es aus dem Justizministerium, sei ein modifizierter und der neuen „ökonomischen Realitäten“ angepasster Interessensausgleich zwischen Journalisten, Verlagen, Nutzern und so genannten News-Aggregatoren, also Internet-Anbietern, die Zeitungsartikel auf ihre Seiten ziehen und vermarkten. Bisher zahlen solche Anbieter nichts, weder an die Journalisten noch an die Verlage. Damit soll nun Schluss sein.

Um Klarheit bemüht

Die Journalisten selbst, so sieht es den Entwurf vor, sollen nicht nur an den Erlösen der Lizenzierung beteiligt werden, sondern ihre eigenen Produkte auch selbst vertreiben können: Sie sollen vom Leistungsschutzrecht der Verleger ausgenommen sein - und ihre eigenen Artikel zwecks Eigenwerbung ins Netz stellen dürfen.

Um Klarheit ist der Entwurf auch in Bezug auf private Blogger bemüht: Sie dürfen auch weiterhin aus Printartikeln zitieren und ihre Beiträge verlinken - solange keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.

Mit ihrer Initiative setzt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - endlich, so heißt es vor allem in der Union - einen Beschluss des Koalitionsvertrags aus dem Jahre 2009 um, in dem sich Schwarz-Gelb auf ein neues Leistungsschutzrecht verständigt hatte. Wörtlich hieß es damals: „Verlage dürfen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 16.06.2012, 10:04 Uhrmathias

    DAnn darf auch der Journalists seine Quellen bezahlen !!!!!

    Die Einseitigkeit der Regelung ist kaum zu übersehen.

  • 16.06.2012, 09:37 Uhrsons_of_liberty

    Seit wann darf jemand aus der Regierung etwas wie „ökonomischen Realitäten“ überhaupt in den Mund nehmen?

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