Kein Kopierschutz hält auf Dauer

8.: Lassen sich CDs und DVDs technisch schützen?
Die Antwort ist kurz – und unbefriedigend. Es geht und funktioniert in aller Regel doch nicht. In der Tat gibt es viele technische Verfahren, mit deren Hilfe Plattenlabels, Filmstudios und Verlage die Weitergabe von Musik, Videos und Buchinhalten unterbinden können. Digitales Rechtemanagement heißt das im Jargon der Techniker. Damit regelt der Vertreiber der Inhalte mehr oder minder erfolgreich, dass Musik oder Filme auf mehr als einer vorbestimmten Zahl von Geräten abgespielt oder aufgezeichnet werden. Gleiches gilt für E-Books, die sich dank DRM-Software nicht von einem Lesegerät – etwa Amazons Kindle oder Apples iPad – auf beliebige andere E-Book-Reader oder Tablet-PCs kopieren lassen.
Was im digitalen Zeitalter die Urheber erfreuen mag, erzürnt die Nutzer. Die sind aus analogen Zeiten gewöhnt, über teuer gekaufte Medien wie LPs oder Bücher frei bestimmen zu können. Dass Plattenlabels nun aber die Weitergabe legal erworbener MP3-Titel unterbinden, E-Books nicht mehr weiterverschenkt werden können, all das widerspricht dem eingeübten Rechtsempfinden der potenziellen Käufer.
Und es führt dazu, dass viele davon Musik, Filme oder Bücher mithilfe spezieller Software entsperren oder sich auf illegalen Plattformen besorgen. Die Antwort auf illegale Kopien sind daher nicht technische Limitationen, sondern leicht bedienbare und preisattraktive Angebote im digitalen Medienvertrieb.
9.: Worum geht es bei Acta, Sopa, Pipa?
Eigentlich geht es im internationalen Anti-Piraterie-Handelsabkommen Acta um den Kampf gegen gefälschte Markenartikel, vom Turnschuh bis zur Bohrmaschine. Dass damit auch gegen illegale Musik- und Filmkopien im Internet vorgegangen werden soll, ist ein Nebenaspekt. Trotzdem sorgt vor allem der für Aufregung. Deutsche Politiker aller Couleur befürchten, dass der Pakt als Argumentationshilfe dienen könnte, um ein Gesetz einzuführen, das Internet-Provider zwingt, den Datenverkehr ihrer Kunden auszuspähen und bei Urheberrechtsverletzungen einzuschreiten. „Acta ist ein Angriff auf die Freiheit im Netz“, sagt etwa CSU-Netzpolitikerin Dorothee Bär. Sopa und Pipa wiederum stehen für zwei umstrittene US-Gesetze. Im Kern geht es darum, US-Internet-Nutzern den Zugang zu ausländischen Seiten zu sperren, die im Verdacht stehen, Urheberrechte zu verletzen. Internet-Provider sollen dazu die von Nutzern besuchten Seiten überwachen.
10.: Wann wird das Problem gelöst?
Die Frage wird uns noch eine Weile beschäftigen. Sicher ist nur – und das haben Gegner wie Befürworter mitunter noch nicht verstanden: Ganz abschaffen lässt sich das Urheberrecht ohnehin nicht. Das verbietet schon die Verfassung, die das Eigentum – auch das geistige – schützt.
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Alle Kommentare lesen03.05.2012, 23:20 UhrAnonymer Benutzer:Frank
Peinlicher Kommentar, nicht den Unterschied zwischen einem Urheber und einem Interpreten zu kennen. Etwas mehr geistige Tiefe wäre schon zu erwarten, wenn man sich zum geistigen Eigentum äußert.
03.05.2012, 19:55 UhrAnonymer Benutzer:Charly
Jetzt kommt die WiWo schon wieder mit diesem Müll.
Es gibt kein geistiges Eigentum.
Wenn ein Künstler Geld verdienen will, dann soll er z.B. ein Konzert geben.
Er kann Eintritt verlangen und wenn die Leute das sehen oder hören wollen bezahlen sie das.
Ein weiteres Recht auf Abzocke gibt es nicht, Basta.
Wir brauchen nicht diese Masse an angeblichen Kreativen die irgendwelchen Mist produzieren um danach die Gesellschaft zu erpressen.
Wenn sich Konzerte und Veranstaltungen für sogenannte Künster nicht rechnen, dann sollen die sich gefälligst einen richtigen Job suchen.