Urheberrecht: Wen schützt das Urheberrecht?

Urheberrecht: Der Kern des Copyrights

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Wen schützt das Urheberrecht?

Beim Streitthema Tauschbörsen gehen die Meinungen der Parteien auseinander: SPD und Union will auch zukünftig illegale Tauschbörsen verbieten, die Piratenpartei will sie generell legalisieren. Quelle: dpa
Beim Streitthema Tauschbörsen gehen die Meinungen der Parteien auseinander: SPD und Union will auch zukünftig illegale Tauschbörsen verbieten, die Piratenpartei will sie generell legalisieren. Quelle: dpa

3.: Braucht es ein Urheberrecht?

Der rechtliche Schutz einer Geistesleistung ist die wirtschaftliche Basis für Fortschritt, Kreativität und Vielfalt. Ökonomisch gesprochen, prämiert das Urheberrecht („Urheber ist der Schöpfer eines Werkes“) die Herstellung einer originalen Gedankenware. Seine Anwendung und Durchsetzung deckt die Entwicklungs-, Produktions- und Distributionskosten eines neuen Handelsgutes. Wenn „der Unternehmergewinn der Preis ist, mit dem in der kapitalistischen Gesellschaft erfolgreiche Innovation bezahlt wird“ (Joseph Schumpeter), dann ist das Recht auf die Verwertung von Kopfgeburten das Honorar für schöpferische Beiträge in unserer Marktgesellschaft.

Zugleich erinnert das Urheberrecht an die ökonomische Binsenweisheit, dass alle Güter, die (neuerdings übers Netz leicht) verteilt werden können, erst erwirtschaftet werden müssen. So ist es in einer kapitalistischen Welt problematisch, die Förderung der nichtkommerziellen Nutzung von kopierten Werken zu propagieren. Muss nicht stattdessen eine kommerzielle Lösung gefunden werden? Den dagegen erhobenen Einwand, das Urheberrecht führe zu einer Monopolisierung von Ideen und Erkenntnissen, halten seine Verfechter für nicht stichhaltig: Das Gesetz schütze Form und Fassung eines Gedankens, nicht aber den Gedanken selber, dessen Rezension oder Zitat. Gleichwohl stellt sich die Eigentumsfrage durch das Internet neu: Der persönliche Besitzanspruch des Schöpfers an seinem Werk steht in einem Widerspruch zum persönlichen Besitzanspruch der Nutzer auf den erworbenen Ideenträger.

4.: Welche Positionen gibt es überhaupt?

Abgesehen von einigen Netz-Fundamentalisten, fordert niemand, das Urheberrecht abzuschaffen. Tatsächlich geht es darum, das bestehende Recht zu modifizieren, „es dem Stand der Technik und der Lebenswirklichkeit anzupassen“, sagt Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft. Hinter diese Forderung würden sich wohl auch viele Vertreter etablierter Parteien und der Industrie stellen. Doch wie ein modernes Urheberrecht aussehen könnte, darüber gibt es völlig unterschiedliche Ansichten. Vor allem Plattenfirmen, Verlage und Urheberrechtsverbände fürchten eine Aufweichung des bestehenden Rechts – und damit sinkende Einnahmen.

So stehen wir vor einer Reihe schwieriger Fragen: Wie gehen wir mit den Millionen Nutzern illegaler Tauschbörsen um? Soll eine private Kopie von Musik grundsätzlich erlaubt sein, wie einst im analogen Zeitalter? Und wie gehen wir mit den Tausenden Nutzern um, die Inhalte im Netz nicht nur teilen, sondern auch verändern, vulgo: remixen wollen?

Streitfrage Tauschbörsen: Für die meisten Vertreter von SPD und Union ist klar, dass illegale Tauschplattformen auch künftig verboten bleiben – und weiter rechtlich verfolgt werden sollen.

Allerdings unterstützen immer mehr Politiker die Idee, die Höhe der gegen Tauschbörsen-nutzer verhängten Abmahngebühren zu deckeln. Bundestagsabgeordnete wie der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek fordern dafür eine Obergrenze von 100 Euro – ein Zehntel dessen, was Kanzleien heute in vielen Fällen kassieren. „Der niedrigere Betrag reicht als Abschreckung“, sagt Jarzombek. „Wir müssen damit nicht eine ganze Abmahnindustrie finanzieren.“

Die Piratenpartei vertritt die Gegenposition: Viele der Politneulinge wollen Tauschbörsen generell legalisieren. Sie sind der Meinung, dass Nutzer über Abgaben auf USB-Sticks und CD-Rohlinge schon genug Geld an Verwertungsgesellschaften wie VG Wort oder Gema zahlen, die das Geld wiederum an Rechteinhaber weiterleiten.

Vertreter von Grünen und Linken wollen das Problem sinkender Einnahmen durch Tauschbörsen & Co. mit der sogenannten Kulturflatrate lösen (siehe Frage 7), einer festen Abgabe, die Besitzer von Internet-Breitbandanschlüssen zahlen müssten. Kritiker sehen in dem Modell indes eine Art Staatswirtschaft im Kultursektor. Sie vergessen freilich, dass die Gema nach einem ähnlichen Mechanismus funktioniert.

Streitfrage Privatkopie: Früher konnte jeder Kassetten und Platten beliebig für Freunde kopieren, solange er daraus kein Geschäft machte. Sobald jedoch eine CD, ein E-Book oder eine DVD mit einem Kopierschutz versehen ist, dürfen Nutzer die Inhalte nicht mehr vervielfältigen. Selbst wenn sie den vollen Preis zahlen, können sie daher mit ihren CDs, DVDs und Büchern mitunter weniger anstellen als früher.

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2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 03.05.2012, 23:20 UhrFrank

    Peinlicher Kommentar, nicht den Unterschied zwischen einem Urheber und einem Interpreten zu kennen. Etwas mehr geistige Tiefe wäre schon zu erwarten, wenn man sich zum geistigen Eigentum äußert.

  • 03.05.2012, 19:55 UhrCharly

    Jetzt kommt die WiWo schon wieder mit diesem Müll.

    Es gibt kein geistiges Eigentum.

    Wenn ein Künstler Geld verdienen will, dann soll er z.B. ein Konzert geben.
    Er kann Eintritt verlangen und wenn die Leute das sehen oder hören wollen bezahlen sie das.

    Ein weiteres Recht auf Abzocke gibt es nicht, Basta.

    Wir brauchen nicht diese Masse an angeblichen Kreativen die irgendwelchen Mist produzieren um danach die Gesellschaft zu erpressen.

    Wenn sich Konzerte und Veranstaltungen für sogenannte Künster nicht rechnen, dann sollen die sich gefälligst einen richtigen Job suchen.

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