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Urheberrechtsabkommen: Deutschland zögert ACTA-Unterzeichnung heraus

Quelle: Handelsblatt Online

Wie aus Regierungskreisen verlautet, wird Deutschland das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Die fehlende Unterschrift werde aber „in Kürze“ nachgeholt, so das Auswärtige Amt.

ACTA-Buchstaben vor dem Bundeskanzleramt. Quelle: dpa
ACTA-Buchstaben vor dem Bundeskanzleramt. Quelle: dpa

BerlinDeutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen, verlautete es am Freitag aus Regierungskreisen. Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte Vertrag regelt unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) wurde am 26. Januar von der EU sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet.

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Deutschland habe den Vertrag nur aus formalen Gründen noch nicht mit unterzeichnet, die fehlende Unterschrift werde „in Kürze“ nachgeholt, hieß es daraufhin im Auswärtigen Amt. In der Zwischenzeit verstärkten sich jedoch die Proteste gegen ACTA, zahlreiche Internet-Aktivisten mobilisierten zu einer Kampagne gegen das Abkommen. Die Grünen, die Linke und die Piratenpartei sprachen sich ebenfalls gegen ACTA aus. Bedenken wurden auch innerhalb der FDP laut. Für Samstag werden mehrere zehntausend Teilnehmer bei Anti-ACTA-Demonstrationen in 60 deutschen Städten erwartet.

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