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Urheberschutz im Netz: Bund sieht bei Acta keinen Anlass zu Kritik

Quelle: Handelsblatt Online

Die Bundesregierung hat das geplante Abkommen zum Urheberschutz im Internet verteidigt. Bei Acta seien keine Regelungen über Internet-Sperren und keine Verschärfung der Haftung der Service-Provider vorgesehen.

Proteste gegen Acta: Der Bund sieht keinen Grund zur Besorgnis. Quelle: Reuters
Proteste gegen Acta: Der Bund sieht keinen Grund zur Besorgnis. Quelle: Reuters

BerlinDie Bundesregierung weist die breite Kritik am Urheberschutz-Abkommen Acta zurück, verschiebt aber trotzdem dessen Ratifizierung. Die wesentlichen Punkte der Kritik seien nicht nachzuvollziehen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Es seien keine Regelungen über Internet-Sperren und keine Verschärfung der Haftung der Service-Provider vorgesehen. Auch die deutschen Regeln zum Schutz persönlicher Daten seien nicht betroffen. In der Union stießen die Bedenken von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gegen Acta auf massiven Widerspruch.

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Acta sei ein wichtiger Schritt zur internationalen Bekämpfung von Produkt- und Markenfälschung, sagte Seibert. „Wir bleiben dabei als Bundesregierung, dass der Schutz des geistigen Eigentums auch im digitalen Raum durchgesetzt werden muss.“ Die Bundesregierung sei aber bereit, neue Fragen zu klären bevor Acta ratifiziert werde. Der Sprecher des Justizministeriums wies darauf hin, dass es im Europäischen Parlament Bedenken gegen Acta gebe und dass auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof möglicherweise im Raum stehe.

Das Acta-Abkommen hatten elf Staaten und Staatenbünde 2010 ausgehandelt: Australien, Kanada, die EU, Japan, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. Die EU hat die Vereinbarung im Januar unterzeichnet, sie muss aber noch vom EU-Parlament und vom Bundestag gebilligt werden. Das Kabinett hatte Ende November dem Abkommen zugestimmt. Wegen Bedenken von Leutheusser-Schnarrenberger hat Deutschland noch nicht unterschrieben.

Auch im CDU-Präsidium hatte das Thema am Montag eine erhebliche Rolle gespielt. Er könne keine Blockade durch das Bundesjustizministerium erkennen, sagte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe nach der Präsidiumssitzung. „Mir liegt daran, dass von niemandem, auch nicht von der Bundesjustizministerin, die generelle Zeichnung des Vertrages infrage gestellt wurde“, betonte er. Die CDU bekenne sich zu den Grundsätzen des Urheberschutzes. Innerhalb der EU würde sich durch das Acta-Abkommen ohnehin nichts ändern.

Aus der Fraktion kam dagegen offenere Kritik an der FDP. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU) warf Leutheusser-Schnarrenberg einen Alleingang vor. Sie solle sich zu den Inhalten des Abkommens bekennen, forderte er in den „Passauer Neuesten Nachrichten“. Auch CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach verteidigte den internationalen Vertrag in der „Rheinischen Post“: „Was im realen Leben verboten ist - das Kopieren fremden geistigen Eigentums - muss auch im virtuellen Leben verboten sein.

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